Sogenannte gefährliche Hunde, die so nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden eingestuft sind, benötigen von der Stadt eine "Haltererlaubnis" .
Die Stadt Rödermark erteilt
• eine vorläufige Erlaubnis (bis zu einem Hundealter von 15 Monaten),
• ab einem Alter des Hundes von 15 Monaten eine Erlaubnis für zwei Jahre,
• danach immer für vier Jahre.
Wenn von dem Hund wegen seines Alters oder wegen Krankheit keine Gefahr ausgehen kann, kann die Erlaubnis auf Antrag auch unbefristet erteilt werden.