Ordnungs- und Verwaltungs-Behördenbezirk

Rödermark-Messel

Konzept

Die Ordnungsbehörde bzw. der Ordnungsbehördenbezirk als klassische Eingriffsverwaltung eignet sich in ganz besonderer Weise für eine sehr umfassende, d. h. viele Bereiche umfassende Interkommunale Zusammenarbeit. Einerseits ist das Ordnungswesen ein sehr umfangreicher, relativ schwieriger, sehr tiefgehend geregelter Bereich. Neben zahlreichen Gesetzen aus unterschiedlichsten Ordnungsbereichen sind Verordnungen, Satzungen, sowie Verwaltungsvorschriften zu beachten. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, die bei Entscheidungen zu berücksichtigen sind.

Aus diesem Grunde sind in diesem Bereich der Verwaltung besondere Spezialisten mit umfassender und tiefer Ausbildung und Erfahrung notwendig, mit der Erfordernis stetiger Fortbildung, um den Überblick über Ihren Bereich zu bekommen und auf aktuellem Stand zu halten.

Interkommunale Zusammenarbeit

Gerade für die mittleren und kleineren Kommunen bietet sich in diesem Bereich einer Interkommunale Zusammenarbeit an. Durch den in einer Kooperation mehrerer Kommunen deutlich größeren Aufgabenbestand ist es machbar, Einsparungen und Kosten zu minimieren. Die Möglichkeit zur Gründung der Bezirke wird durch das Land Hessen finanziell gefördert.

Wichtig ist es, die Unterscheidung zwischen den gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk und den gemeinsamen Verwaltungsbehördenbezirk zu beachten und zu berücksichtigen.

Rödermark und Messel seit 2020 verbunden

Bürgermeister Jörg Rotter, Andrea Schülner, Erste Stadträtin für Rödermark und Bürgermeister Larem aus Messel wollten diesen Weg gehen und haben im Januar 2020 die Verwaltungsvereinbarung beschlossen. Aufgrund Corona verzögerte sich die Genehmigung durch das Regierungspräsidium. Am 22.06.2020 konnte die Arbeit der Bezirke aufgenommen werden.


Antworten auf häufige Fragen

Warum ein gemeinsamer Bezirk?

Der gemeinsame Ordnungsbehördenbezirk gem. § 85 Abs. 2 HSOG erfüllt die Aufgaben, die dem Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde übertragen sind. Im dem Verwaltungsbehördenbezirk werden die Weisungsangelegenheiten des Ordnungswesens erledigt, für die der Gemeindevorstand bzw. Magistrat zuständig ist (§ 82 HSOG).

Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Maßnahmen der Gefahrenabwehr
  • Überwachung des Verkehr
  • Gewerbekontrollen Spielhallen und Gaststätten
  • Jugendschutzgesetz
  • Nichtraucherschutzgesetzt
  • Hundeangelegenheiten

Unsere Ordnungspolizeibeamten sind Polizeivollzugsbeamte und haben somit auch polizeiliche Rechte.
Hier einige Beispiele:

  • Entzug der Freiheit
  • Eingriff in den fließenden Verkehr
  • Überprüfung der Personalien
  • Anwendung von körperlichem Zwang

Verkehrsüberwachung

Tagtäglich werden auf deutschen Straßen Verkehrsverstöße begangen, die die Verkehrssicherheit aller Teilnehmer im Straßenverkehr gefährden können. Dazu gehören nicht nur Geschwindigkeitsverstöße, sondern auch Ordnungswidrigkeiten beim Parken, Rotlichtverstöße oder die Missachtung der Vorfahrt . Auch beim Befahren einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette oder beim Telefonieren am Steuer können nicht nur auf den Verkehrssünder zukommen, in manchen Fällen sind auch Punkte in Flensburg zu beklagen.

Verkehrsüberwachung durch Polizei und Ordnungsämter

Um solche Verstöße zu vermeiden, gibt es gewisse Regeln, an die sich die Kfz-Fahrer halten müssen, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen wollen. Doch was nützen solche Regeln und Gesetze, wenn sich niemand um die Einhaltung dieser kümmert? Aus diesem Grund gibt es die sogenannte Verkehrsüberwachung, die durch die Polizei und Ordnungsämter durchgeführt werden. Bestimmte Maßnahmen sollen garantieren, dass Gesetze befolgt werden und die Verkehrssicherheit somit an erster Stelle steht.

Ziele der Verkehrsüberwachung des Ordnungsbehördenbezirks Rödermark-Messel

Aber welche Wege verfolgt die Verkehrsüberwachung des Ordnungsbehördenbezirk Rödermark-Messel und welche Rechtskompetenzen haben die Bediensteten des Ordnungsbehördenbezirkes?

Grundsätzlich verfolgen wir folgende Ziele:

  • Abwehr von Gefahren und dadurch Erhöhung der Verkehrssicherheit
  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten im Verkehr
  • Verhütung von Unfällen im Straßenverkehr
  • Allgemeine Verkehrserziehung      

Die Rechte unserer Ordnungspolizei

Diese beinhalten folgende Aspekte:

  • Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs inkl. das Anhalten und Kontrollieren von Fahrzeugen und Personen
  • Die Ordnungspolizeibeamten haben im Rahmen ihrer Aufgaben die Rechte und Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten und haben das Recht Ihre Anordnungen auch mit unmittelbaren Zwang durchzusetzen.
  • Um die Verkehrsteilnehmer für das richtige Verhalten im Straßenverkehr zu sensibilisieren, müssen Regeln nicht nur aufgestellt, sondern die Einhaltung dieser auch kontrolliert und geahndet werden.

Nur dann ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit im Rahmen der polizeilichen Zuständigkeit denk- und umsetzbar.

Strafzettel bekommen - Was nun?

Sie haben einen Zeugenfragebogen oder eine Verwarnung erhalten: 
Dann haben Sie die Möglichkeit mit unserem Onlinezugang (Zugangsdaten auf dem Schreiben) die Bilder- und den Fall genauer zu betrachten. Weiter besteht die Möglichkeit der Fahrerangabe oder schriftliche Stellungnahmen abzugeben.
Auch können Sie dort Zahlungen vornehmen. 
Selbstverständlich können Sie auch den Zeugenfragebogen direkt auf der Rückseite ausfüllen und an die Verwaltung zurücksenden.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass telefonisch keine Auskünfte gegeben werden können und auch keine Bearbeitung vorgenommen werden kann.

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