Herzlich Willkommen in Rödermark

Wir freuen uns, Sie als Neubürgerin oder Neubürger in Rödermark begrüßen zu dürfen! 

Damit Ihr Start bei uns so reibungslos wie möglich verläuft, haben wir auf dieser Seite alle wichtigen Informationen für Neubürgerinnen und Neubürger zusammengestellt.

Anmeldung

Wenn Sie Rödermark als Ihren neuen Wohnsitz gewählt haben, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug um- bzw. anzumelden. Erledigen können Sie diese Anmeldung im Bürgerbüro der Stadt Rödermark.
Das Bürgerbüro ist das Dienstleistungszentrum im Rathaus, das nicht nur die Aufgaben eines Einwohnermeldeamtes anbietet. Der Service geht von A wie Ausländerangelegenheiten bis Z wie zentraler Auskunftsdienst.

Finanzamt

Wenn Sie nach Rödermark ziehen, wird in der Regel das Finanzamt Langen, Zimmerstraße 27, 63225 Langen, für Sie zuständig sein. Öffnungszeiten und Formulare finden Sie auf den Internetseiten des Finanzamtes Langen. 

Finanzamt Langen

 

Kinderbetreuung

In Rödermark werden auf vielfältige Art Leistungen für die Betreuung Ihrer Kinder erbracht. Nach Ihren persönlichen Wünschen bieten Tagesstätten, Spielgruppen oder die Kindertagespflege individuelle Betreuungsformen an.

Für die Kita-Anmeldung und Informationen zum Angebot der Kitas in Rödermark kann das Webportal Betreuungsplatz.Online genutzt werden:

Zum Kitaportal WebKITA

Für weitere Informationen und Vormerkungen steht Ihnen die Fachabteilung Kinder unter der Mailadresse 
kinderbetreuung@roedermark․de zur Verfügung.

 

Wohnungsgeberbestätigung

Seit dem 1. November 2015 benötigen wir für eine Anmeldung zusätzlich eine vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung. Bitte bringen Sie diese zur An- oder Ummeldung ins Bürgerbüro mit!

Wohnungsgeberbestätigung (pdf)