Abfallgebühren

Was sind die Abfallgebühren?

Die Stadt Rödermark betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz in der jeweils geltenden Fassung und einer kommunalen Satzung als öffentliche Einrichtung.

Die Abfallentsorgung der Stadt umfasst das Einsammeln der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle im Hol- und Bringsystem und die Abgabe der eingesammelten Abfälle an den oder die Entsorgungspflichtigen.

Jeder Eigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher oder sonst zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte (Anschlusspflichtige) ist verpflichtet, dieses Grundstück an die im Holsystem betriebene Abfalleinsammlung anzuschließen, wenn dieses Grundstück bewohnt oder gewerblich genutzt wird oder hierauf aus anderen Gründen Abfälle anfallen.

Zur Deckung des Aufwandes, der ihr bei der Wahrnehmung abfallwirtschaftlicher Aufgaben entsteht, erhebt die Stadt Gebühren. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr und einer Leistungsgebühr.

Wie hoch sind die Abfallgebühren?

Wie kann ich einen Abfallbehälter anmelden?

Wie melde ich einen Eigentumswechsel der Abfallgebühren?

Über die Onlinedienste auf unserer Homepage.

Alternativ senden sie uns bitte ein Schreiben oder eine Mail an steuer@roedermark․de mit folgenden Unterlagen: Kopie Kaufvertrag oder Kopie Grundbucheintragung. 

 

Wer ist mein Ansprechpartner für die Abfallgebühren?

Bei Rückfragen zu den Abfallgebühren melden sie sich bitte telefonisch unter der Durchwahl 06074 911-835 oder schreiben eine Mail an steuer@roedermark.de.

 

An wen kann ich mich wenden wenn mein Abfallbehälter beschädigt ist?

Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an den zuständigen städtischen Fachdienst Abfall unter der folgenden Durchwahl : 06074 911-956 oder 957.

Formulare Abfallbehälter