Das Kassen- und Steueramt veranlagt sämtliche Steuern, die von der Stadt Rödermark festgesetzt werden und die Gebühren aus dem Grundbesitz. Die Finanzbuchhaltung für die Stadt Rödermark ist eine weitere Aufgabe des Amtes. Dazu gehören die Überwachung der Forderungen in der Einnahmebuchhaltung, die Vollstreckung von Forderungen, die Buchung und Zahlbarmachung aller Rechnungen (Verbindlichkeiten) und die Buchführung für das Anlagevermögen.
Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu den Bereichen Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Hinweise zum Eigentümerwechsel bei Verkauf eines Grundstücks oder einer Wohnung, sowie Hinweise zur Zahlung und Stundung.