ℹ️ Hinweis zu unseren Öffnungszeiten


▸ Aufgrund einer internen Schulungsveranstaltung bleibt das Standesamt am Mittwoch, den 21. Oktober 2026 geschlossen.

Das Standesamt öffnet am Donnerstag, den 22. Oktober 2026 wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.

Der Fachbereich Finanzen

Der Fachbereich Finanzen (oft auch Kämmerei genannt) ist das finanzielle Herzstück einer Kommune. Er sorgt dafür, dass die Stadt/Gemeinde zahlungsfähig bleibt, Steuern erhebt und die vorhanden finanziellen Mittel sparsam für öffentliche Aufgaben einsetzt. 

Die zentralen Aufgaben des Fachbereichs Finanzen umfassen folgende Bereiche:

1. Haushaltsplanung und -überwachung (Kernaufgaben) 

  • Aufstellung des Haushaltsplans: Erarbeitung des Entwurfs für den Ergebnishaushalt (Aufwendungen/Erträge) und Finanzhaushalt (Einzahlungen/Auszahlungen) für das kommende Jahr.
  • Haushaltsüberwachung: Laufende Kontrolle, ob Ausgaben die geplanten Ansätze übersteigen.
  • Jahresabschluss: Dokumentation der tatsächlichen Finanzlage am Ende des Haushaltsjahres.
  • Liquiditätsplanung: Sicherstellung der ständigen Zahlungsfähigkeit durch kurzfristige Finanzplanung. 

2. Abgabenwesen und Einnahmensicherung

  • Festsetzung und Erhebung von Steuern: Verwaltung von Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer etc..
  • Gebühren: Berechnung von Gebühren (z. B. Abfall)

3. Finanzmanagement und Vermögensverwaltung

  • Schuldenmanagement: Aufnahme von Krediten und Verwaltung der Schulden.
  • Anlagenmanagement: Verwaltung des kommunalen Vermögens (Grundstücke, Gebäude, Beteiligungen).
  • Finanzplanung: Strategische Planung der Finanzlage, um Investitionen (z. B. Schulbau, Straßensanierung) langfristig abzusichern. 

4. Controlling und Berichtswesen

  • Finanzcontrolling: Prüfung von Investitionsvorhaben auf Wirtschaftlichkeit und Einhaltung der Finanzierung.
  • Berichterstattung: Regelmäßige Information des Gemeinderats und des Bürgermeisters über die Haushaltsentwicklung. 

5. Kassengeschäfte (Stadtkasse)

  • Zahlungsverkehr: Abwicklung des täglichen bargeldlosen Zahlungsverkehrs, Überweisungen.
  • Buchhaltung: Ordnungsgemäße Erfassung aller Geschäftsvorfälle. 

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