Gewerbe an-, ab- und -ummeldungen

Gewerbeanmeldung

Der Beginn eines selbständigen Betriebes des Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Nicht zum Gewerbe zählen u. a.:

  • sozial unwertige, insbesondere verbotene Tätigkeiten
  • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  • die Verwaltung eigenen Vermögens

Anzeigepflichtige Gewerbetreibende sind:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften - GbR, OHG, KG)
  • Juristische Personen (GmbH, AG), die der Gewerbeanzeigepflicht durch ein Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen (Geschäftsführer, Vorstand)

Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften, und das Dezernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien informiert.

Gewerbe ummelden

Die Verlegung eines Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit oder sonstige Änderungen zu der bisherigen Gewerbeanmeldung des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Hinweis: Bevor Sie ein Gewerbe in Rödermark an- oder ummelden, können Sie sich auch von der städtischen Wirtschaftsförderung informieren und/oder beraten lassen (z.B. über Standortfaktoren, Gründungsberatung, Immobilienangebote, etc.).

Gewerbe abmelden

Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. 
Bei einem Wechsel der Betriebsstätte in einen anderen Zuständigkeitsbezirk - außerhalb von Rödermark - ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung nötig.

Zuständigkeit

Zuständige Stellen im Gewerbeanzeigeverfahren sind in Hessen die Städte und Gemeinden.

Hinweis: Bevor Sie ein Gewerbe in Rödermark an- oder ummelden, können Sie sich auch von der städtischen Wirtschaftsförderung informieren und/oder beraten lassen (z.B. über Standortfaktoren, Gründungsberatung, Immobilienangebote, etc.).

Gebühren

28,00 Euro Gewerbeanzeige
8,00 Euro schriftliche Bestätigung der Gewerbeanzeige (optional)


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