Wenn Sie beabsichtigen eine Gaststätte mit Alkoholausschank (gem. § 3 Abs. 1 HGastG) zu betreiben, ist es notwendig 6 Wochen vor Beginn eine Gaststättenanzeige zu tätigen.
Neben diesem schriftlichen Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Führungszeugnis (Behördenauskunft, Belegart "0"), zu beantragen bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde.
- Gewerbezentralregisterauskunft (Behördenauskunft, Belegart "0", zu beantragen bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde.
- Bescheinigung in Steuersachen, zu beantragen bei dem zuständigen Finanzamt.
- Auszug aus dem Zentralen Bundesportal (Schuldnerverzeichnis) beim Amtsgericht Hünfeld (www.vollstreckungsportal.de).
- Miet- bzw. Pachtvertrag (nur der Gaststättenbetreiber)