Fischereischeine

Wer die Fischerei ausüben will, benötigt einen gültigen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Behörde auf Antrag aus. Voraussetzung ist eine bestandene staatliche Fischerprüfung. 

Für die Fischerprüfung ist der Kreis Offenbach zuständig:
Kreis Offenbach 
Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung 
Werner-Hilpert-Straße 1 
63128 Dietzenbach

Zuständig für die Ausstellung der Fischereischeine für Personen, die ihren Wohnsitz in Rödermark haben, ist der Magistrat der Stadt Rödermark.

Unterlagen

Benötigte Unterlagen bei Erstausstellung:

  • Antrag (bekommen Sie bei uns vor Ort bei Beantragung)
  • 1 Passbild
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Original des Prüfungszeugnisses

Bei Verlängerungen sind vorzulegen:

  • der abgelaufene Fischereischein
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

Art der Fischereischeine

Jahres-Fischereischeine

  • gelten ein Jahr
  • können viermal verlängert werden, danach ist eine Neuausstellung erforderlich,

Gebühren

Für den Jahres-Fischereischein werden folgende Gebühren (inkl. Abgabe an das Land Hessen) fällig:

 17,50 €

 

Fünfjahres-Fischereischeine

  •  können viermal um fünf Jahre verlängert werden,

Gebühren

 45,00 €

Zehnjahres-Fischereischeine

  •  können einmal um zehn weitere Jahre verlängert werden,

Gebühren 

 86,00 €

 

Jugend-Fischereischeine

  •  können ab dem 10. Lebensjahr ausgestellt und viermal verlängert werden (bis 15 Jahre ohne abgelegte Fischerprüfung).

Gebühren

7,50 €