Wer die Fischerei ausüben will, benötigt einen gültigen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Behörde auf Antrag aus. Voraussetzung ist eine bestandene staatliche Fischerprüfung.
- Fischereischeine Fischereischeine
Fischereischeine
Für die Fischerprüfung ist der Kreis Offenbach zuständig:
Kreis Offenbach
Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Zuständig für die Ausstellung der Fischereischeine für Personen, die ihren Wohnsitz in Rödermark haben, ist der Magistrat der Stadt Rödermark.
Unterlagen
Benötigte Unterlagen bei Erstausstellung:
- Antrag (bekommen Sie bei uns vor Ort bei Beantragung)
- 1 Passbild
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Original des Prüfungszeugnisses
Bei Verlängerungen sind vorzulegen:
- der abgelaufene Fischereischein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
Art der Fischereischeine
Jahres-Fischereischeine
- gelten ein Jahr
- können viermal verlängert werden, danach ist eine Neuausstellung erforderlich,
Gebühren
Für den Jahres-Fischereischein werden folgende Gebühren (inkl. Abgabe an das Land Hessen) fällig:
17,50 €
Fünfjahres-Fischereischeine
- können viermal um fünf Jahre verlängert werden,
Gebühren
45,00 €
Zehnjahres-Fischereischeine
- können einmal um zehn weitere Jahre verlängert werden,
Gebühren
86,00 €
Jugend-Fischereischeine
- können ab dem 10. Lebensjahr ausgestellt und viermal verlängert werden (bis 15 Jahre ohne abgelegte Fischerprüfung).
Gebühren
7,50 €