Gewerbeamt

Die Gewerbeordnung (GewO) geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten, sofern die eventuell bestehenden Voraussetzungen erfüllt sind (zum Beispiel: Meisterbrief oder Konzession). Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für Rödermark ist zuständige Behörde das Gewerbeamt im Bürgerbüro im Rathaus Urberach.

Hier können Sie Gewerbe an-, ab- und ummelden, eine Reisegewerbekarte beantragen, Märkte und verkaufsoffene Sonntage beantragen, Gaststätten und Gaststättenbetrieb anmelden, eine Erlaubnis zum Betrieb einer Tombola beantragen. Auch für Fischereischeine ist das Gewerbeamt zuständig.

Bitte beachten Sie: Für die Anmeldung eines Feuwerwerks ist das Ordnungsamt zuständig. 

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