Blauer Kinderhut mit Blumenmuster hängt auf einem Holzpfahl vor unscharfem grünen Hintergrund Quelle: Pixabay__marsjo

Fundbüro

Bitte beachten Sie: Das Fundbüro ist zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros persönlich vor Ort, telefonisch oder per E-Mail erreichbar.

Gegenstand verloren

Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie eine Verlustanzeige aufgeben. Wir schauen, dann ob wir den Gegenstand bereits erhalten haben bzw. er in der kommenden Zeit bei uns abgegeben wird.

Gegenstand gefunden

Wenn Sie einen Wertgegenstand gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu können Sie eine Fundanzeige abgeben. 

Bitte geben Sie den Fundgegenstand beim Fundbüro zu den Öffnungszeiten ab.
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten können Sie, nach Zahlung einer Gebühr, Eigentürmer der Fundsache werden, sofern Sie dies bei der Abgabe erwähnt haben und die Fundsache nicht vom Verlierer abgeholt wurde.

Hinweis: Gesetzliche Aufbewahrungsfristen

Fundsachen werden sechs Monate lang bei uns aufbewahrt. In dieser Zeit wird versucht, den Eigentümer zu ermitteln.
Gelingt uns dies in dem Zeitraum nicht, hat der Finder, nach Zahlung einer Aufbewahrungsgebühr, einen Anspruch auf die Fundsache. 

Onlineservice Fund oder Verlust melden

Gleich, ob Sie etwas verloren oder gefunden haben, Sie können sich bei uns vor Ort oder online melden.

Über das Onlineformular können Sie z.B.:

  • Bilder des gefundenen oder verlorenen Gegenstands hochladen
  • Angaben zur Ort und Uhrzeit des Fundes oder Verlustes machen
  • oder den Status Ihrer Fund- oder Verlustanzeige ändern.

Onlinedienst Fundsachen

 

Was tun, wenn man etwas verloren hat oder bestohlen wurde?

Sollten Sie etwas verloren haben oder gar Opfer eines Diebstahls geworden sein, dann sind die von Ihnen verlorenen Gegenstände eventuell im Fundbüro der Stadt Rödermark abgegeben worden.

Nach dem Verlust dauert es nach unseren Erfahrungen meist 14 Tage - eventuell sogar länger - bis der Gegenstand bei uns abgegeben wird bzw. eintrifft.
Sofern wir Hinweise auf den Eigentümer der Fundsache erkennen können, setzt sich das Fundbüro mit diesem in Verbindung.

Hinweis: Bei Abholung einer Fundsache müssen Sie Ihren Personalausweis oder ein sonstiges Identifikationsdokument vorlegen.

Bei Diebstahl

Wurde Ihnen etwas gestohlen, sollten Sie unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Diese Anzeige ist zwingende Vorraussetzung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen.
Eine Fundanzeige ersetzt die Anzeige bei der Polizei NICHT.

Verlust von EC- und Kreditkarten

Seit Juli 2005 gibt es in Deutschland eine einheitliche Rufnummer zur Sperrung von EC- und Kreditkarten, Krankenkassenkarten, Handys etc.
Sperr-Notruf Hotline: 116 116
Die Hotline ist täglich 24 Stunden erreichbar und innerhalb Deutschlands gebührenfrei.

Verlust des neuen Personalausweises

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweiskokuments informieren Sie umgehend Ihre Behörde (https://servicesuche.bund.de) oder die Polizei.

Lassen Sie darüber hinaus Ihren Online-Ausweis zeitnah sperren. Das Sperren ist kostenfrei möglich

  • im Bürgerbüro vor Ort
  • telefonisch rund um die Uhr über den Sperrnotruf Tel.  (+49) 116 116  (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, gebührenpflichtig aus dem Ausland)
  • telefonisch auch über die Tel. (+49) 30 40 50 40 50 

Bitte geben Sie ihr Sperrkennwort an.