Bestattung und Bestattungsarten

Wenn ein Angehöriger verstirbt, müssen etliche traurige und auch belastende Pflichten erledigt werden und dies innerhalb weniger Tage. 
Kontaktieren Sie eine Pietät oder ein Bestattungsunternehmen, der Ihnen bei den notwendigen behördlichen Angelegenheiten, dem Überführen des Verstorbenen auf den Friedhof und bei der Planung der Bestattung behilflich ist.

Bestattungen in Rödermark finden  Montag bis Freitag zu folgenden Uhrzeiten statt: 11:00 Uhr, 13:30 Uhr und 15:00 Uhr. Die Termine werden durch die Friedhofsverwaltung festgelegt. Dabei werden Wünsche der für die Bestattung sorgepflichtigen Personen nach Möglichkeit berücksichtigt.


Vor der Festlegung des Bestattungstermins muss geklärt sein, in welchem Grab der Verstorbenen beigesetzt werden soll. Steht eventuell ein Grab in der Nutzung der Angehörigen, so kann dieses für die Bestattung in Erwägung gezogen werden; ansonsten muss die Frage des Graberwerbs (Beisetzungs- und Grabart) erörtert werden. 

Bestattungsarten


Auf beiden Friedhöfen der Stadt Rödermark besteht die Möglichkeit, sich zwischen verschiedenen Grabarten für Sarg- oder Urnenbeisetzungen zu entscheiden. Unter dem nebenstehenden Link "Grabarten" sind die verschiedenen Möglichkeiten aufgeführt.
Die Bestattung eines Verstorbenen auf einem Friedhof der Stadt Rödermark ist nicht an dessen Wohnsitz gebunden. Die Bestattung in Rödermark ist auch dann möglich, wenn die verstorbene Person nicht in Rödermark wohnhaft war.

Erdbestattung

Die Erdbestattung in einem Sarg ist nach wie vor die klassische Bestattungsvariante. Sie erfolgt in einem Reihen- oder Wahlgrab.

Feuerbestattung/Urnenbeisetzung

Die Einäscherung eines Verstorbenen erfolgt mit Sarg im Krematorium, das dann die Asche in einer verplombten Urne an die Pietäten zur Beisetzung auf dem Friedhof übergibt. Für die Urnenbeisetzung ist die Auswahl der Grabarten vielfältiger. Eine Urne kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem vorhandenen Sarggrab beigesetzt werden.

Muslimische Bestattungen (Friedhof Urberach)

Die Gräber werden in einem extra für diese Bestattungsart hergerichteten Friedhofsteil als Wahlgräber zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass nach Ablauf des Nutzungsrechts (30 Jahre) auf Wunsch eine individuelle Verlängerung möglich ist, so dass dem Erfordernis des „Ewigen Ruherechts“ nachgekommen werden kann.

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