Abfallwirtschaft- und Gebührensystem

Im Kalenderjahr 2009 wurde das Abfallwirtschaftssystem in Rödermark grundlegend modernisiert und ein sogenanntes Behälteridentifikationssystem eingeführt. Die fahrbaren Restabfallbehälter enthalten einen Chip zur Identifikation und Registrierung der Bereitstellungshäufigkeit. Die Gebühren untergliedern sich in Grund- und Leistungsgebühren. Die Rest- und Bioabfalleinsammlung erfolgt im 14-täglichen Wechsel.

Gebührenübersicht

Grundgebühr (seit 01.01.2024)

Für jede(n) eigenständigen Haushalt und Gewerbeeinheit ist mindestens das kleinste Restabfallgefäß anzumelden. Die jährliche Grundgebühr richtet sich nach dem jeweiligen Behältervolumen.

Von den Grundgebühren werden folgende Leistungen finanziert:

  • 12 Leerungen des Restabfallbehälters
  • 26 Leerungen des Bioabfallbehälters (mit demselben Gefäßvolumen wie der Restabfallbehälter; der größte Behälter fasst 240 Liter)
  • Einsammlung des Sperrabfalls
  • Einsammlung der Elektrogroßgeräte
  • Monatliche Altpapiereinsammlung
  • Annahmestelle für Grün- und Altstoffe in der Kapellenstraße
  • Straßensammlung von Weihnachtsbäumen + 2 x jährlich Gartenabfälle
  • Annahme von Sonderabfällen am Schadstoffmobil

Leistungsgebühr (seit 01.01.2024)

Die Leistungsgebühr fällt an, wenn zusätzliche Leerungen des Restabfalls beansprucht werden (ab der 13. Leerung). Sie bezieht sich auf das Behältervolumen. Es sind - in der Regel - maximal 14 Zusatzleerungen im Jahr möglich.

Abfallbehältergröße

AbfallbehältergrößeJahresgrundgebühr 2024-2026Leistungsgebühr 2024-2026 (ab 13. Leerung)
60 Liter107,52 €/Jahr8,96 €/Leerung
80 Liter143,40 €/Jahr11,95 €/Leerung
120 Liter215,16 €/Jahr17,93 €/Leerung
240 Liter430,32 €/Jahr35,86 €/Leerung
1.100 Liter1.972,32 €/Jahr164,36 €/Leerung

In der Grundgebühr enthalten ist ein zum Restabfallbehälter volumengleiches Bioabfallgefäß. Auf Wunsch kann auch ein größerer oder zusätzlicher Bioabfallbehälter beantragt werden. Hier wird für das Mehrvolumen eine Leistungsgebühr in Höhe von 0,40 €/Liter x Jahr erhoben.

Gebührenübersicht

Grundgebühr (seit 01.01.2024)

Für jede(n) eigenständigen Haushalt und Gewerbeeinheit ist mindestens das kleinste Restabfallgefäß anzumelden. Die jährliche Grundgebühr richtet sich nach dem jeweiligen Behältervolumen.

Von den Grundgebühren werden folgende Leistungen finanziert:

  • 12 Leerungen des Restabfallbehälters
  • 26 Leerungen des Bioabfallbehälters (mit demselben Gefäßvolumen wie der Restabfallbehälter; der größte Behälter fasst 240 Liter)
  • Einsammlung des Sperrabfalls
  • Einsammlung der Elektrogroßgeräte
  • Monatliche Altpapiereinsammlung
  • Annahmestelle für Grün- und Altstoffe in der Kapellenstraße
  • Straßensammlung von Weihnachtsbäumen + 2 x jährlich Gartenabfälle
  • Annahme von Sonderabfällen am Schadstoffmobil

Leistungsgebühr (seit 01.01.2024)

Die Leistungsgebühr fällt an, wenn zusätzliche Leerungen des Restabfalls beansprucht werden (ab der 13. Leerung). Sie bezieht sich auf das Behältervolumen. Es sind - in der Regel - maximal 14 Zusatzleerungen im Jahr möglich.

In der Grundgebühr enthalten ist ein zum Restabfallbehälter volumengleiches Bioabfallgefäß. Auf Wunsch kann auch ein größerer oder zusätzlicher Bioabfallbehälter beantragt werden. Hier wird für das Mehrvolumen eine Leistungsgebühr in Höhe von 0,40 €/Liter x Jahr erhoben.


Informationen zur Abfuhr und Abfallbereitstellung

Um eine reibungslose Abfuhr von Abfällen an den Abfuhrtagen zu ermöglichen, muss auf die richtige Befüllung und Bereitstellung geachtet werden. Hinweise hierzu finden sich in der Abfallsatzung, dem jährlich neu erstellten Abfallratgeber, der an die Haushalte verteilt wird, sowie in den Informationen auf dieser Seite.

Hinweis: Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Abfallsatzung kann die Abfuhr verweigert werden.

Zeitpunkt und Ort

Abfälle sind an den Abfuhrtagen bis 6 Uhr morgens – frühestens jedoch am Vorabend – vor den Grundstücken auf dem Gehweg oder – soweit keine Gehwege vorhanden sind – am äußersten Fahrbahnrand zur Abfuhr bereitzustellen.

Es werden keine Abfälle mitgenommen bzw. Gefäße entleert, die auf einem privaten Grundstück stehen! 

Befüllung

Abfallbehälter dürfen nur so weit befüllt werden, dass ihre Deckel sich gut schließen lassen. Das Einstampfen des Inhaltes ist nicht gestattet.

Überfüllte Restabfallbehälter werden – nicht zuletzt auch zum Schutz der Mitarbeiter der Müllabfuhr – mit einen Hinweisaufkleber versehen und ungeleert stehen gelassen. Der Behälter ist dann bei der nächsten Abfuhr 14 Tage später ordnungsgemäß bereitzustellen; Nachfahrten erfolgen nicht.

Biogefäß

Bei der Befüllung des Bioabfallgefäßes dürfen keine Kunststofftüten zur Verpackung verwendet werden! Nicht erlaubt sind auch die sogenannten kompostierbaren Bio-Abfallbeutel auf Maisstärkebasis nach DIN 13432, die sich in der vorgegebenen Rottezeit nicht vollständig zersetzen und zu Problemen bei der Vermarktung des Fertigkompostes führen. Verwenden Sie daher zur Verpackung von Bioabfällen ausschließlich Papier (Papiertüten, Küchenpapier, Tageszeitungen). Nähere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt ⤓ (pdf, 157 KB). 

Altpapier

Altpapier ist gebündelt, im Pappkarton oder besser noch in einer Altpapiertonne zur Abholung bereitzustellen. Die Tonnen können auf freiwilliger Basis erworben werden. Eine Altpapiertonne können Sie hiermit beantragen: Bestellantrag Altpapiergefäß ⤓ (pdf, 63 KB)

Die Stadt Rödermark hat bewusst auf städtische Pflichttonnen verzichtet, um den oftmals beengten Platzverhältnissen auf den Grundstücken Rechnung zu tragen. 

Es wird empfohlen, kein loses Material bei stürmischer Wetterlage zur Abfuhr bereitzustellen. Dann sollte man das Altpapier möglichst auf dem Grundstück zwischenlagern oder auf dem Wertstoffhof in der Kapellenstraße entsorgen.

Sperrabfall

Die sperrigen Abfälle (maximal 3 m³) sind am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens - frühestens jedoch am Vorabend - getrennt nach Holz, Metall, sonstigen Materialien und Elektro-Großgeräten auf dem Gehweg oder äußersten Fahrbahnrand bereitzustellen. Es erfolgt keine Abholung vom Privatgrundstück.

Sollte auf dem Gehweg/Fahrbahnrand kein Platz für die Bereitstellung sein, wird empfohlen, den Sperrmüll so auf die Grundstücksgrenze oder in die Grundstückseinfahrt zu stellen, dass er 20 bis 30 cm in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt. Der Müllwerker kann so den Abfall im öffentlichen Raum aufnehmen, ohne das Grundstück zu betreten.

Stellen Sie den Abfall bei Eckgrundstücken immer an die Seite der entsprechenden Adresse. Ansonsten ist schon bei der Anmeldung die genaue Lage mit anzugeben (z.B. Konrad-Adenauer-Straße/Ecke xy!).

Elektro-Großgeräte werden mit einem separaten Fahrzeug abgeholt. Die verschiedenen Fahrzeuge agieren (auch zeitlich) voneinander unabhängig.

Mehrmengen (über 3 m³), gefüllte Säcke und Kartons sowie Abfälle, die nicht zum Sperrabfall gehören, werden nicht mitgenommen und sind umgehend aus dem öffentlichen Raum zu entfernen! 


Onlineservice

Sperrabfall beantragen

Gelbe Säcke

Die privatwirtschaftliche Einsammlung der Leicht- (LVP-)/Verkaufsverpackungen wird von den Systembetreibern des Dualen Systems organisiert. Die Einsammlung erfolgt ausschließlich über die Gelben Säcke (mit Ausnahme von 1.100-l-Containern bei Großwohnanlagen).

Es wird empfohlen, keine offenen und auch keine defekten Säcke zur Abfuhr bereitzustellen. Bei stürmischer Wetterlage sollten mehrere Säcke zusammengebunden oder an anderer Stelle befestigt werden, so dass die Säcke nicht wegfliegen und aufreißen können. Wenn eine Zwischenlagerung auf dem Grundstück möglich ist, bietet es sich an, die Säcke erst 14 Tage später zur nächsten Abfuhr bereitzustellen; darüber hinaus können sie auch auf dem Wertstoffhof in der Kapellenstraße entsorgt werden.

Privat organisierte Abfallbehälter (kleiner als 1.100 Liter) werden aus Kulanz vom Sammelunternehmen geleert. Darauf hat man aber keinen Anspruch.

Die Stadt Rödermark steht mit dem Vertreter der Systembetreiber, dem Unternehmen Landbell, wegen der Einführung Gelber Tonnen im Kontakt. Leider weigern sich die Systembetreiber aktuell aus wirtschaftlichen Gründen, neben der Sacksammlung auch eine Behältersammlung zuzulassen. 

Reklamationen

Nicht abgeholte Materialien bzw. nicht geleerte Abfallgefäße (bei Rest- und Bioabfall mit Angabe der siebenstelligen Behälter-Nr.) sind bis spätestens 11 Uhr des folgenden Arbeitstages den Kommunalen Betrieben Rödermark zu melden; ansonsten ist eine nachträgliche Abfuhr nicht möglich. Die Reklamationsfrist für Freitag- bzw. eventuelle Samstagabfuhren ist am Montag um 11 Uhr.

Die Sammlung der Verkaufsverpackungen im "Gelben Sack" erfolgt nicht im Auftrag der Stadt Rödermark. Wenden Sie sich bei Reklamationen im Zusammenhang der LVP-Sammlung bitte direkt an das von den Systembetreibern beauftragte Unternehmen!


Statistische Informationen

Entsorgungs-/Verwertungskosten der Stadt Rödermark

Abfallart Kosten 2024 Kosten 2025
Rest- und Sperrabfall 197,50 €/Mg 196,50 €/Mg
Bioabfall 104,20 €/Mg 104,20 €/Mg
Grünabfall 60 €/Mg 60 €/Mg
Elektrogeräte 0 €/Mg 0 €/Mg
Verkaufsverpackungen „Gelber Sack“ 0 €/Mg 0 €/Mg
Altglas 0 €/Mg 0 €/Mg
Altpapier Erlös Ø 120 €/Mg Erlös Ø 100 €/Mg

Hinweis: 1 t = 1 Mg = 1.000 kg

Abfallmengen der Stadt Rödermark

Abfallart Gesamt
2024
pro Einwohner/-in
2024
Gesamt
2025
pro Einwohner/-in
2025
Rest- und Sperrabfall 2.249 Mg 78 kg 2.249 Mg 78 kg
Bioabfall 2.492 Mg 87 kg 2.320 Mg 80 kg
Grünabfall 2.648 Mg 92 kg 2.523 Mg 87 kg
Altpapier 1.716 Mg 60 kg 1.518 Mg 53 kg
Sperrabfall 866 Mg 30 kg 881 Mg 31 kg
Altglas 776 Mg 27 kg 788 Mg 27 kg
Elektrogroßgeräte 35 Mg 1 kg 31 Mg 1 kg
Elektrokleingeräte 72 Mg 3 kg 75 Mg 3 kg
Metall 80 Mg 3 kg 75 Mg 3 kg
Sonderabfall 14 Mg > 1 kg 16 Mg > 1 kg
Leichtverpackung (LVP) - Gelber Sack 878 Mg 31 kg 881 Mg 31 kg
Gesamt 11.826 Mg 411 kg 11.360 Mg 394 kg
Einwohner zum 31.12.* 28.753 28.869

Hinweis: 1 t = 1 Mg = 1.000 kg
* Einwohnerzahl laut Hessischem Einwohnermeldeamt

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