Abfallarten

Sie möchten wissen, wo und wie bestimmte Abfälle in Rödermark entsorgt werden? Das Abfall-ABC soll Ihnen eine Hilfe zur besseren Abfalltrennung sein. Durch die sortenreine Trennung des Abfalls können erhebliche Entsorgungskosten eingespart und es kann ein Beitrag zum Ressourcenschutz geleistet werden.

Für Detailfragen zur Entsorgung spezieller Gegenstände steht Ihnen auch das “Online Abfall-ABC” zur Verfügung. Dort können Sie im Suchfeld den Gegenstand eingeben und erhalten detaillierte Informationen, wie und wo dieser Gegenstand in Rödermark entsorgt werden kann.

Sortierhilfen in verschiedenen Sprachen zum Herunterladen

Zur Erleichterung der Abfallsortierung bietet die Stadt übersichtliche Sortierhilfen in verschiedenen Sprachen als PDF-Datei zum Herunterladen und Ausdrucken an. Sollten Sie keinen Farbdrucker besitzen oder für den Hausflur ein DIN-A3-Format benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.

Informationen zu den verschiedenen Abfallarten

 Zum Öffnen und Schließen der Inhalte, bitte auf die Überschrift klicken

Altglas

Bei der Entsorgung von Glas muss man zwischen Verpackungsglas mit dem Grünen Punkt und Glas aus anderen Herkunftsbereichen (z. B. Fensterglas, Spiegel, Aquarium etc.) unterscheiden.

Altglas (Verkaufsverpackungen mit dem grünen Punkt)

Altglascontainer für das Behälterglas aus Ihrem Haushalt befinden sich an öffentlichen Plätzen in Ihrer Nähe. Bereitgestellt werden sie von einem privaten Entsorger im Auftrag der Betreiber der Dualen Systeme. Die Online-Übersicht der Containerstandorte finden sie hier: Onlineübersicht Containerstandorte >

Bitte beachten Sie aus Rücksicht auf die Anwohner die Einwurfzeiten! Morgens vor 7 Uhr, abends ab 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bitte nichts einwerfen!

Wertstoffe dürfen nicht neben den Containern abgestellt werden! Sind die Container überfüllt, suchen Sie bitte den nächstliegenden Standort auf und informieren die Kontaktperson!

In die Altglascontainer gehören alle im Haushalt üblichen Verkaufsbehältnisse aus Grün-, Weiß und Braunglas.

Bitte beachten Sie:

  • Gläser immer nach Farben getrennt in die Container werfen
  • Verschlüsse vorher entfernen
  • Andersfarbige Gläser (z.B. blau, gelb, rot) gehören zum Grünglas!

Altglas (aus anderen Herkunftsbereichen)

Diese Gläser gehören nicht in die Container und können auf dem Wertstoffhof in der Kapellenstraße gegen Entgelt über den Baumischabfall entsorgt werden.

  • Flachglas  (z. B. Fensterscheiben, Tischplatten, Aquarien)
  • Lampenschirme
  • Leuchtstoffröhren, LED-/Energiesparlampen*
  • Milchglas
  • Steine
  • Keramik, Porzellan, Ton (z. B. Teller, Tassen und Schüsseln)*
  • Feuerfeste Gläser

*) Keramik, Porzellan und Ton (z. B. Teller, Tassen und Schüsseln) sind kein Glas, können aber auch über den Baumischabfall entsorgt werden!

Für Leuchtstoffröhren sowie LED-/Energiesparlampen stehen auf dem Wertstoffhof gesonderte Behälter zur kostenlosen Entsorgung zur Verfügung. Diese Abfälle enthalten Schadstoffe und dürfen auf keinen Fall über den Restabfall entsorgt werden. Glühbirnen und Halogenlampen können im Restmüll entsorgt werden.

Altkleider

Die Sammlung von Altkleidern in Rödermark erfolgt durch gemeinnützige Organisationen (Rotes Kreuz, Kolping, Johanniter Unfallhilfe) über Containersammlung. Die Standorte finden Sie hier: Onlineübersicht Containerstandorte 

In die Container können – noch tragbare – Kleider und Schuhe sowie Textilien eingeworfen werden. Wertstoffe dürfen nicht neben den Containern abgestellt werden! Sind die Container überfüllt, suchen Sie bitte den nächstliegenden Standort auf und informieren die Kontaktperson! Darüber hinaus gibt es im Stadtteil Ober-Roden einen DRK-Kleiderladen. 

DRK-Kleiderladen
Frankfurter Straße 10 (ehemals NKD)
63322 Rödermark
Tel.: 06074 9199 190
Fax: 06074 9199 191
Homepage: Kleiderladen - DRK Ortsvereine Rödermark
 
Öffnungszeiten:

Montag09:30-12:00 Uhr
Dienstag

 
09:30-12:00 Uhr
15:00-18:00 Uhr
Mittwoch09:30-12:00 Uhr
Donnerstag

 
09:30-12:00 Uhr
15:00-18:00 Uhr
Freitag09:30-12:00 Uhr

 

Angenommen werden Schuhe, Unterwäsche, Strümpfe, Bettwäsche, Tischwäsche, Decken, Hausrat und Spielsachen.

Bedürftige Personen und Flüchtlinge erhalten gegen den Rödermark-Pass ein entsprechendes Freikontingent pro Quartal. Damit die Kosten des Kleiderladens (Miete, Energie, Versicherung etc.) gedeckt werden können, wird an andere Personen die Bekleidung gegen geringe Beträge abgegeben; diese liegen je nach Kleidungsstück normalerweise zwischen 1,00 € und 5,00 €. Die im Laden tätigen ca. 25 Helfer/-innen arbeiten ausschließlich ehrenamtlich. Der Kleiderladen erhält keinerlei staatliche oder kommunale Zuschüsse.

Altpapier

Altpapier ist Papierabfall, der in Haushalten oder Gewerbebetrieben gesammelt wird. Es wird zur Herstellung von Zeitungsdruckpapier, Recyclingpapier und weiteren Produkten aus Papier wie beispielsweise Kartonage verwendet.

Was wird gesammelt?

  • Zeitungen und Zeitschriften
  • Kartonagen
  • Kataloge
  • Bücher
  • Prospekte
  • Verkaufsverpackungen mit dem "Grünen Punkt"

Sie werden alle vier Wochen durch eine Straßensammlung abgeholt. Bitte in haushaltsüblichen Mengen gebündelt oder in Kartons gefüllt gut sichtbar am Abfuhrtag auf dem Bürgersteig bereitstellen.

Es können auch selbst erworbene fahrbare (!) Abfall-Normbehälter mit entsprechender Aufschrift "Altpapier" bereitgestellt werden.

Zum Download des Bestellformulars Altpapierbehälter ⤓ (pdf, 63 KB)

Nicht zum Altpapier gehören:

  • Beschichtete, klebende, nassfeste Papiere, z. B. Milchtüten oder Fruchtsaftkartons (Gelber Sack)
  • Verschmutztes Papier (Restmüll)
  • Hygienepapier (Restmüll)
  • Etiketten (Restmüll)
  • Tapeten (Restmüll)

Altpapier aus Gewerbebetrieben und dem Handel wird nur in haushaltsüblichen Mengen mitgenommen. 

Bauabfälle

Als Bauabfall werden Abfälle bezeichnet, die bei Baumaßnahmen wie Sanierung, Abriss, Neu- und Umbau von Gebäuden anfallen.

Bauabfälle unterliegen grundsätzlich nicht dem Abfallregime der Stadt und sind privatwirtschaftlich durch Fachunternehmen zu entsorgen. Nähere Informationen zur Thematik können dem Merkblatt “Entsorgung von Bauabfällen”⤓ (pdf, 910 KB) entnommen werden.

Zur Entsorgung von größeren Mengen (1 Kubikmeter) und Sonderbaustoffen (Asbest, Dachbahnen, HBCD-haltige Polystyrol-Dämmstoffe etc.) wenden Sie sich bitte an einen entsprechenden Entsorgungsfachbetrieb. Eine Übersicht dazu bietet die Seite der RMA.

Entsorgung von Altholz

Eine Besonderheit stellt die Entsorgung von Altholz dar. Holzabfälle aus dem Innenbereich (z. B. Holzböden, Türen und Paneelen) werden zusatzkostenfrei über die "Kommunale Straßen-Sperrabfallsammlung der Stadt Rödermark" angenommen.

Hölzer aus dem Außenbereich (Zäune, Holzhütten etc.) und dem Hausbau (Dachstuhl, Holzfenster, Außentüren etc.) sind von der Annahme ausgeschlossen.

Eine Übersicht dazu bietet das Hinweisblatt "Entsorgung von belastetem Altholz" (pdf, 274 KB). Kleine Mengen an Bauschutt und Baumischabfall können auf dem Wertstoffhof in der Kapellenstraße gegen Entgelt privatwirtschaftlich entsorgt werden.

Bioabfall

Bioabfall ist der organische Abfall tierischer oder pflanzlicher Herkunft, der in einem Haushalt, Garten oder Betrieb anfällt.

In das Biogefäß gehören:

Aus Garten und Küche:

  • Salat-, Gemüse- und Obstreste
  • überlagerte Nahrungsmittel (ohne Verpackung)
  • feste Speisereste
  • Nuss-, Kartoffel- und Eierschalen
  • Kaffee und Teesatz (mit Filter)
  • Fisch und Fleisch (mit Gräten/Knochen)
  • altes Brot
  • Schnitt und Topfblumen (ohne Draht, Topf und möglichst ohne Erde), Rasenschnitt und Laub, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Unkraut, Pflanzenreste und Fallobst, Blumen und Zierpflanzen.

Aus sonstigen Bereichen:

  • Haare und Federn
  • Holzwolle und Holzspäne (unbehandelt und in kleinen Mengen
  • Kleintierstreu (organisch, d. h. nicht mineralisch)
  • Strohreste

Nicht in das Biogefäß gehören:

  • Windeln und Hygieneartikel
  • flüssige Speisereste
  • Staubsaugerbeutel
  • Asche und Zigarettenkippen
  • Katzen-/Kleintierstreu (mineralisch)
  • Kehricht
  • Plastiktüten, Dosen, Alufolien, Getränkekartons
  • Textilien,
  • Tierfäkalien
  • Leder oder Wolle
  • beschichtetes Papier

Verpackung von Bioabfällen

Verwenden Sie ausschließlich Papier (Küchenpapier, Tageszeitungen, Papiertüten) zur Verpackung von Bioabfällen, keinesfalls Tüten aus Kunststoff! Diese verrotten nicht und müssen mühsam aussortiert werden.

Ebenfalls nicht erlaubt sind die sogenannten kompostierbaren Beutel auf Maisstärkebasis nach DIN 13432, da sie während der vorgegebenen in der Kompostierungsanlage nicht vollständig Zersetzung verrotten. Das hat Probleme bei der Vermarktung des Fertigkompostes zur Folge.


Download

Tipps und Antworten auf häufige Fragen beantwortet unser Informationsblatt:

Richtiger Umgang mit der Biotonne  (pdf, 157 KB)

Weiterführende Informationen bietet auch das Umweltbundesamt:

Kompostfibel (pdf, 7,65 MB)

Weiterführende Informationen zur Bioabfallverwertung

Der in Rödermark gesammelte Bioabfall wird der entsorgungspflichtigen Körperschaft, dem Kreis Offenbach, angedient. Der Kreis bzw. die mit dem operativen Geschäft beauftragte Rhein-Main Abfall GmbH führt das Material der Vergärungs-/Kompostierungsanlage der Rhein-Main-Biokompost GmbH, 60314 Frankfurt, zu.

Weitere Informationen zur Verwertungsanlage/-prozess

Elektrogeräte

Ein Elektrogerät ist ein Gerät, das elektrische Energie zu seinem Betrieb verwendet; entweder direkt mittels Kabel verbunden mit dem Stromnetz, durch Batterien oder Akkumulatoren.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind zu sammeln und an dafür autorisierte Stellen zurückzugeben. In alten Geräten stecken viele wertvolle Rohstoffe, die recycelt werden können. Darüber hinaus enthalten diese Geräte auch gefährliche Stoffe, die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können. Auf keinen Fall dürfen alte und defekte Elektrogeräte über den Restabfall entsorgt werden!

Elektrogeräte werden in Groß- und Kleingeräte unterschieden. Zu den "Elektrogroßgeräten" zählen alle sperrigen Geräte. Entsorgt werden sie über die Sperrabfall-Straßensammlung. Bitte hierfür den Onlineservice “Sperrabfall beantragen” verwenden. Zu den Elektro-Großgeräten zählen

  • Fernseher/Monitor (größer als 80 cm Diagonale)
  • Herd
  • Kühlschrank/-Truhe
  • Spülmaschine
  • Trockner oder Waschmaschine etc.

Unter die Sammelbezeichnung "Elektrokleingeräte" fallen alle Haushaltsklein-/ Telekommunikations-/ Informations-/ Unterhaltungselektronikgeräte sowie Einzelbauteile. Diese Abfälle werden ausschließlich auf dem Wertstoffhof in der Kapellenstraße während der Öffnungszeiten kostenfrei angenommen. Zu den Elektro-Kleingeräten /zum Elektroschrott zählen

  • Bügeleisen
  • Computer und Zubehör
  • Drucker
  • Dunstabzugshaube
  • Fernseher/Monitor (kleiner 80 cm Diagonale)
  • Föhn
  • Gartengeräte
  • Grill
  • Handy
  • Kabel
  • Mikrowelle
  • Staubsauger

Die vollständige Übersicht gibt es auf der Seite des Wertstoffhofs (Recyclinghof) 

Leuchtstoffröhren, Energiespar- und LED-Lampen

Leuchtstoffröhren, Energiespar- und LED-Lampen fallen ebenfalls unter das Elektrogesetz. Von Privathaushalten werden die Lampen am Wertstoffhof in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Gewerbebetriebe sowie Vertreiber können die Lampen bei der Elektro-Übergabestelle des Kreises Offenbach abgeben (s. u.).


Weitere Entsorgungsangebote

Sammel-/Übergabestelle des Kreises Offenbach für Elektro- u. Elektronikgeräte:

Firma Remondis
Jakob-Wolf-Straße 28
63179 Obertshausen/Hausen

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Tel.: 06104 72868


Wichtige Hinweise

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht auseinandergebaut zur Abholung bereitgestellt bzw. angeliefert werden. Die Geräte unterliegen der Rücknahmepflicht der Hersteller, wenn sie  vollständig sind. Geräte, die auseinandergebaut wurden, oder Einzelteile können von der Annahme ausgeschlossen werden. 

Achtung bei der Entsorgung von Nachtspeicheröfen! Alte Geräte können giftige Chromverbindungen sowie Asbest enthalten. Die Geräte werden im ungeöffneten Zustand (d. h. mit Speichersteinen) auf der Kreis-Annahmestelle in Obertshausen (s. o.) kostenlos angenommen. Die Lüftungsschlitze sind allerdings vorher abzukleben und die Geräte in Kunststofffolie (Big Bags für Asbest) einzupacken. Nach vorheriger Anmeldung können dort auch Photovoltaikmodule kostenfrei abgegeben werden.

Seit Oktober 2015  haben Großhandel und Fachgeschäfte die gesetzliche Pflicht, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurückzunehmen. Als "große" Händler gelten Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Elektro-Verkaufsfläche. Kleine Altgeräte (Kantenlänge nicht länger als 25 Zentimeter) müssen die "großen" Händler auch dann zurücknehmen, wenn ein Kunde kein neues Gerät kauft. Auch Online-Händler sind verpflichtet, Geräte zurückzunehmen. "Kleine" Händler sind von diesen Regelungen ausgenommen.

Gartenabfälle und Weihnachtsbäume

Grün- und Gartenabfälle sind Abfälle aus dem Garten. 

Was wird gesammelt?

  • Blumen
  • Grasschnitt
  • Unkraut
  • Sträucher
  • Äste
  • Bäume

Nicht zum Grün-/Gartenabfall gehören:

  • Früchte oder Gemüse (diese bitte über die Biotonne entsorgen)
  • Mutterboden, Erde (Bauabfall)
  • Steine (Bauabfall)

Straßensammlung

Zweimal jährlich findet eine Straßensammlung von max. 3m³ kompostierbaren Gartenabfällen statt. Laub, Grasschnitt und sonstige Kleinmaterialien sind in zugebundenen Papiersäcken* bereitzustellen. Äste werden nur gebündelt (bis zu 15 cm Durchmesser und 1 m Länge) mitgenommen. Die Bereitstellung erfolgt, wie bei allen Abfuhren, auf dem Gehweg. Gartenabfälle in Plastiksäcken und sonstigen Behältnissen werden nicht entleert!

*Papiersäcke für die Gartenabfallsammlung können Sie u. a. bei den Verkaufsstellen für Restabfallsäcke zum Preis von 0,50 €/120-l-Sack erwerben.

Grün-/Gartenabfälle 

Grün- und Gartenabfälle bis 3 m³ können auch während der Öffnungszeiten kostenfrei zum Wertstoffhof in der Kapellenstraße gebracht werden. Bei der Anlieferung von mehr als 3 m³ wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € je m³ erhoben.

Weihnachtsbäume

Die Abfuhr der Weihnachtsbäume erfolgt am Anfang des Jahres. Die eingesammelten Bäume werden kompostiert und müssen deshalb frei von Lametta und sonstigem Weihnachtsschmuck sein. Bitte stellen sie die Tannenbäume gut sichtbar vor ihrer Liegenschaft auf dem Gehweg bereit!

Gelber Sack (Leichtverpackungen - LVP)

Im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne werden ausschließlich Leicht-Verkaufsverpackungen (LVP) aus Kunststoff, Metall und sonstigen Verbundstoffen gesammelt.

Die Abfuhr erfolgt – auf Grundlage des Verpackungsgesetzes – im Auftrag der zehn Betreiber der Dualen Systeme. Es handelt sich um ein rein privatwirtschaftlich organisiertes Rücknahmesystem für die Verkaufsverpackungen für den Endkunden. Die Einsammlung und Verwertung der Materialien wird durch die Lizenzierung (z. B. des Grünen Punktes) finanziert und nicht - wie oftmals angenommen - durch die städtische Abfallgebühr!

Für die Jahre 2023 bis 2025 wurde die Einsammlung der Gelben Säcke im Stadtgebiet von den Systembetreibern an das Entsorgungsunternehmen REMONDIS Darmstadt GmbH vergeben.

Was wird gesammelt?

  • aus Metall: Getränkedosen, Konservendosen
  • aus Kunststoffen (Plastik): Becher, Flaschen, Folien, Schaumstoffe
  • aus Verbundstoffen: Getränke- und Milchkartons (Tetrapack)

Verkaufsverpackungen aus Papier (z.B. Keksschachtel, Reisschachtel) werden zusammen mit Zeitungen etc. über die kommunale Altpapiersammlung verwertet (siehe Altpapier). Für die Entsorgung von Verpackungen aus Glas (Marmeladenglas, Milchflasche, Parfümflakon etc.) stehen Altglascontainer zur Verfügung (siehe Altglas). 

Nicht zu den Leichtverpackungen gehören:

  • Gebrauchsgegenstände aus Holz, Kunststoff oder Metall, die keine Verpackungen sind (z. B. Eimer, Töpfe, Spielzeug, CDs)
  • Altglas
  • Papier und Kartonage (mit und ohne Grünen Punkt)
  • Restabfall

Verteilung der Gelben Säcke

Die Verteilung der Gelben Säcke erfolgt einmal jährlich durch das von den Systembetreibern beauftragte Sammelunternehmen (meist Dezember/Januar). Pro Haushalt werden jeweils zwei Rollen mit je 13 Säcken ausgeteilt (26 Säcke). Die Säcke sind ausschließlich für die Sammlung und Bereitstellung von Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt zu verwenden. Die Verwendung für andere Zwecke ist untersagt! 

Zusätzliche Säcke können bei den unten aufgelisteten Ausgabestellen abgeholt werden. Pro Anfrage wird generell nur eine Rolle mit 13 Säcken ausgegeben.

In Großwohnanlagen können auch 1.100-Liter-Sammelcontainer aufgestellt werden. Bitte wenden Sie sich zwecks Abstimmung an das beauftragte Sammelunternehmen. (Zusatzhinweis: Eine wahlweise Erfassung mittels Säcken oder 120-/240-Liter-Behältern wird seitens der Systembetreiber aus Kostengründen leider abgelehnt.)

Ober-Roden

 
  • Papierkörbchen, Breidert-City-Center, Breidertring 2a*
  • Rathaus Ober-Roden, Dieburger Straße 13-17)**
Urberach

 
  • Kiosk am Bahnhof, Bahnhofstraße 57
  • Rathaus Urberach, Konrad-Adenauer-Straße 4-8**
Waldacker
  • Elektro Kohl, Hauptstraße 29

(*Ausgabe nur an den ersten 10 Tagen eines Kalendermonats; **Nur während der Öffnungszeiten der Rathäuser)

Abfuhrgebiete

Wichtiger Hinweis: Die Einteilung der Abfallgebiete (1 bis 3) weicht von den städtischen Abfallbezirken (A bis E) ab! Die Einsammlung erfolgt im 14-Tages-Rythmus.

Gebiet 1: Urberach

Gebiet 2: Ober-Roden und Messenhausen

Gebiet 3: Waldacker

Da die Bezirkseinteilung der Sammelgebiete des Unternehmens Remondis von der Stadt abweicht, existieren zwei Abfuhrkalender. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich einen persönlichen Abfallterminkalender für die eigene Liegenschaft über "Mein-Abfallkalender" zu erstellen.

Neben der Straßensammlung könne die Gelben Säcke auch über Container auf dem Wertstoffhof entsorgt werden.

Restabfall

Unter Restabfall versteht man Abfall aus privaten Haushalten und haushaltsähnliche Abfälle aus dem Gewerbe, die nicht getrennt verwertbar sind. Kurz gesagt alles, was nach dem Aussortieren der Wertstoffe (Altpapier, Altglas, Alttextilien, Bioabfall, Elektrogeräte, Grünabfall, Verkaufsverpackungen), von Sperrabfall und Sonderabfällen übrig bleibt.

In das Restabfallgefäß gehören zudem 

  • Arzneimittel
  • Asche (abgekühlt!)
  • Haushaltsgegenstände
  • Hygieneartikel
  • Katzenstreu (mineralisch)
  • Schuhe
  • Staubsaugerbeutel
  • Straßenkehricht
  • Tapeten
  • Windeln
  • Zigarettenkippen  

Detaillierte Informationen dazu finden Sie im ABFALL-ABC
 

Nicht in das Restabfallgefäß gehören

  • Altglas
  • Altpapier/Kartonage
  • Alttextilien
  • Batterien
  • Bauabfälle/-schutt
  • Bio-/Grünabfälle
  • Elektrogeräte
  • Erde
  • Keramik
  • Mineralfaserdämmstoffe
  • Sonderabfälle
  • Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt

Verkaufsstellen für Restabfallsäcke

Gebühr für 50-Liter-Restabfallsack: 8,00 € pro Stück
Preis für 120-Liter-Gartenabfallsack: 0,50 € pro Stück (Nur für die beiden Gartenabfallsammlungen pro Jahr! Nicht für Bioabfall oder Fallobst!)

Ober-Roden
  • Papierkörbchen, Breidert-City-Center, Breidertring 2 a
  • "KBR Servicestelle Abfall", Dieburger Straße 9-11 (Innenhof)
Urberach
  • Kiosk am Bahnhof, Bahnhofstraße 57
  • Bürgerbüro Rathaus Urberach, Konrad-Adenauer-Straße 4-8  
Waldacker
  • Elektro Kohl, Hauptstraße 29

 

Windelsäcke

Die Stadt Rödermark stellt für Kleinkinder bis drei Jahre und inkontinente, pflegebedürftige Personen pro Monat einen Windelsack kostenfrei zur Verfügung. Man erhält die Windelsäcke an der Zentrale im Rathaus Urberach, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, gegen Vorlage einer Geburtsurkunde bzw. eiens ärztlichen Attestes. Die Abholung/Entsorgung der gefüllten Windelsäcke erfolgt im Rahmen der Restabfallabfuhr. 

Restabfallbeseitigung

Der in Rödermark gesammelte Restabfall wird der entsorgungspflichtigen Körperschaft, dem Kreis Offenbach, angedient. Der Kreis bzw. die mit dem operativen Geschäft beauftragte Rhein-Main Abfall GmbH führt das Material dem Müllheizkraftwerk Frankfurt, 60439 Frankfurt, zu.

Informationen zum Müllheizkraftwerk Frankfurt 

Sonderabfall (Schadstoffmobil)

Sonderabfälle sind gefährliche Abfälle in flüssiger und fester Form, die nicht in die Wertstoffsysteme eingebracht werden dürfen und in besonderem Maße eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt darstellen.

Diese Sonderabfälle werden über ein Schadstoffmobil gesammelt. Damit diese gemeinsam transportiert werden dürfen, sind Gefahrgut- und Beförderungsvorschriften zu beachten. Trotzdem können einige Schadstoffe nicht angenommen werden, da Sicherheitsvorschriften, rechtliche Vorgaben oder Art und Umfang dies verbieten.

Die Sonderabfall-Kleinmengensammlungen werden im Auftrag des Kreises Offenbach von der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) mit dem Umweltmobil angeboten.

 Termine 2025 ⤓ (pdf, 97 KB) Weitere Informationen der RMA

Bei der Anlieferung ist folgendes zu beachten:

  • Pro Sammeltag dürfen maximal 100 Liter bzw. 100 kg Sonderabfälle am Fahrzeug abgegeben werden.
  • Das Fassungsvermögen darf pro Behälter nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein.
  • Sonderabfälle sind möglichst nur in dicht verschlossenen Originalbehältern abzugeben. Ein Umfüllen am Fahrzeug ist nicht möglich.

Angenommen werden:

  • Abbeizmittel
  • Abflussreiniger
  • Altöl (Reste)1
  • Backofen- und Herdreiniger
  • Bleichmittel
  • Desinfektionsmittel
  • Entkalker
  • Entwicklungsbäder
  • Farben
  • Feuerlöscher
  • Fixierbäder
  • Fleckenentferner
  • Frittierfette
  • Frostschutzmittel
  • Gaskartuschen2
  • Herdreiniger
  • Holzschutzmittel
  • Kaltreiniger
  • Klebstoffe, Zwei-Komponentenkleber
  • Kosmetika
  • Lacke
  • Laugen
  • Leim
  • Lösemittel
  • Metallreiniger
  • Mottenschutzmittel
  • Ölfilter
  • Ölkanister (5-10 l, entleert)
  • Pflanzenschutzmittel
  • Quecksilberthermometer
  • Rostschutzmittel
  • Salmiakgeist
  • Säuren
  • Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Spraydosen
  • Terpentin und Verdünner
  • Waschbenzin
  • WC-Reiniger

 Nicht angenommen werden:

  • Asbestabfälleund künstliche Mineralfasern (Glas-/Steinwolle)3
  • CO2-Patronen4
  • Wassersprudlerpatronen4 und Druckgasflaschen (mit Ventil)
  • Feuerwerkskörper
  • belastetes (A4)-Holz5
  • Infektiöse Abfälle
  • Leuchtstoffröhrensowie Energiespar-/LED-Lampen6

1) Altöl, Ölfilter, Ölkanister und sonstige beim Ölwechsel anfallende ölhaltige Abfälle können auch beim Händler bzw. der Vertriebstelle kostenfrei abgegeben werden. Gemäß § 8 Abs. 1 Altölverordnung ist jeder, der gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher abgibt, verpflichtet, eine Annahmestelle für bezeichnete gebrauchte Abfälle einzurichten oder eine solche durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen nachzuweisen. In der Praxis wird vom Handel ein Verkaufsbeleg oder der Kauf von Neuware gefordert.    

2) Gaskartuschen (max. 1.000 ml bei Blechgefäßen, max. 500 ml bei Kunststoff- oder Glasgefäßen)

3) Asbesthaltige Abfälle und künstliche Mineralfasern (Glas-/Steinwolle) können aus Arbeitsschutzgründen bzw. Volumengründen nicht am Schadstoffmobil angenommen werden. Zur Entsorgung wenden Sie sich bitte an zertifizierte Fachbetriebe, siehe Entsorger-/Verwerterliste >

4) Gasdruckflaschen sind über den Handel zu entsorgen. Die Hersteller und Vertreiber von Gasdruckflaschen nehmen in der Regel bei Neukauf die alten Flaschen entgegen; darüber hinaus gibt es Pfandregelungen. Bei alten und nicht mehr identifizierbaren Gasflaschen wenden Sie sich bitte an die RMA.

5) Belastete Althölzer (sog. A4-Hölzer) können aus Arbeitsschutzgründen bzw. Volumengründen nicht am Schadstoffmobil angenommen werden. Zur Entsorgung wenden Sie sich bitte an zertifizierte Fachbetriebe, siehe Entsorger-/Verwerterliste >

6) Leuchtstoffröhren, Energiespar- und auch LED-Lampen fallen unter das Elektrogesetz. Von Privathaushalten werden die Lampen  auf dem Wertstoffhof (Kapellenstraße 22) angenommen. Gewerbebetriebe sowie Vertreiber können die Lampen bei der Elektro-Übergabestelle des Kreises Offenbach abgeben. Weitere Informationen

Sperrabfall

Zum Sperrabfall gehören Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus dem Haushalt, die weder zerkleinert noch unzerkleinert in das Restabfallgefäß eingefüllt werden können.

Zum Sperrabfall gehören:

  • Möbel
  • sonstige Einrichtungsgegenstände aus brennbarem Material oder Metall (z. B. Tische, Stühle, Betten, Matratzen, Schränke, Regale, Polstermöbel, Trimm- und Fitnessgeräte, Gartenmöbel (unbehandelt), Gartengeräte, Fahrräder, Kinderwagen und Spielgeräte).

Materialien mit einer Größe von weniger als 40 cm oder mehr als 200 cm sind von der Sperrabfalleinsammlung ausgeschlossen. Die Bereitstellungsmenge bei der Sperrmüllabholung beträgt maximal 3 m³ pro Termin (keine Berücksichtigung der Elektrogroßgeräte).

Folgende Abfälle sind kein Sperrabfall:

  • Säcke, Kisten oder Kartons mit "Kleinteilen"
  • Glasteile/-platten/-scheiben, Spiegel (diese werden auf dem Wertstoffhof in der Kapellenstraße angenommen)
  • Bau- und Konstruktionsholz (dies ist Baumischabfall oder - je nach Vorbehandlung - sog. A4-Holz, das in der Kreisannahmestelle entsorgt werden muss)
  • Hausmüll wie Tapeten, Abdeckfolien, Porzellan, Stein, Keramik (dies ist Bauschutt)
  • Papier/Pappe/Kartonagen
  • Autoreifen und Autoteile
  • Problemabfälle, Leuchtstoffröhren

Weitere Informationen im Abfall-ABC

Bitte beachten Sie, dass Haushaltsauflösungen oder komplette Entrümpelungen von der Stadt nicht durchgeführt werden. Hier muss ein privater Containerdienst bestellt werden!

Ablauf:

Die sperrigen Abfälle sind am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens, frühestens jedoch am Vortag, getrennt nach Holz, Metall, Elektrogroßgeräten und sonstigen Materialien auf dem Gehweg bereitzustellen. Mehrmengen werden nicht mitgenommen und sind umgehend aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Die/Der Antragsteller/in ist für den Zustand des Sperrabfalls (Verkehrsbehinderung, Beistellung illegaler Abfälle) bis zur Abholung verantwortlich. 

Es steht ein Online-Antragsformular für die Abholung von Haussperrabfall und Elektro-Haushaltsgroßgeräten zur Verfügung. Dieses Formular kann am Bildschirm ausgefüllt und anschließend an uns gesendet werden.

Wichtiger Hinweis: Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von unserem Server automatisch eine Kopie Ihres Antrags als Auftragsbestätigung an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Bitte achten Sie auf den Eingang der Auftragsbestätigung, da nur dann (!) der Antrag bei der Stadt auch eingegangen ist. 

Nach Antragseingang wird dieser dem nächstmöglichen Abfuhrtermin zugeordnet. Die Abfuhr des Sperrgutes erfolgt in der Regel 1 bis 4 Wochen nach Antragstellung; in Ausnahmefällen kann es jedoch auch 4 bis 6 Wochen dauern!


Onlineservice

Sperrabfall beantragen 

 

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