Die Abfallentsorgung in Rödermark richtet sich maßgeblich nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und dem dazugehörigen hessischen Ausführungsgesetz.
Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist die Stadt dazu verpflichtet, die auf ihrem Gebiet angefallenen Abfälle einzusammeln und der entsorgungspflichtigen Körperschaft zu übergeben. Dies ist bei uns der Kreis Offenbach. Er hat für die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle Sorge zu tragen.
Neben der Sammlung und dem Transport übernimmt die Stadt Rödermark in der Praxis teilweise auch die Verwertung von Abfällen (z. B. für Altpapier, Wertstoffe im Sperrabfall, Grünabfall).
Neben der Organisation der kommunalen Sammlungen beraten wir individuell rund um das Thema "Abfall", auch zur privatwirtschaftlichen Entsorgung von Baustoffen und Verkaufsverpackungen. Der Ressourcenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir bitten Sie daher, vor der Entsorgung und einem Neukauf zu prüfen, ob man den Gegenstand wiederverwenden, reparieren oder verschenken kann.
Antworten auf häufige Fragen zum Thema Abfallentsorgung beantworten wir im FAQ-Bereich