Abfallentsorgung in Rödermark

Die Abfallentsorgung in Rödermark richtet sich maßgeblich nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und dem dazugehörigen hessischen Ausführungsgesetz. 

Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist die Stadt dazu verpflichtet, die auf ihrem Gebiet angefallenen Abfälle einzusammeln und der entsorgungspflichtigen Körperschaft zu übergeben. Dies ist bei uns der Kreis Offenbach. Er hat für die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle Sorge zu tragen.

Neben der Sammlung und dem Transport übernimmt die Stadt Rödermark in der Praxis teilweise auch die Verwertung von Abfällen (z. B. für Altpapier, Wertstoffe im Sperrabfall, Grünabfall). 

Neben der Organisation der kommunalen Sammlungen beraten wir individuell rund um das Thema "Abfall", auch zur privatwirtschaftlichen Entsorgung von Baustoffen und Verkaufsverpackungen. Der Ressourcenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir bitten Sie daher, vor der Entsorgung und einem Neukauf zu prüfen, ob man den Gegenstand wiederverwenden, reparieren oder verschenken kann. 

Antworten auf häufige Fragen zum Thema Abfallentsorgung beantworten wir im FAQ-Bereich

Onlineservices

Beschädigung/Verlust der Abfalltonne melden

Hier besteht die Möglichkeit, die Beschädigungen oder den Verlust Ihrer Abfalltonnen zu melden oder der Abfallbehörde eine Mitteilung zukommen zu lassen.

Abfallmitteilung senden   


Sperrabfall beantragen

Die Abfuhr des Sperrgutes erfolgt in der Regel eine bis vier Woche(n) nach Antragstellung.

Hier können Sie eine Sperrabfallabholung der Kommunalen Betriebe Rödermark online beantragen.

Sperrabfallantrag stellen

Themen


Antworten auf häufige Fragen

Zeitpunkt und Ort der Bereitstellung von Behältern bzw. Abfällen?

Abfälle sind an den Abfuhrtagen bis 6.00 Uhr morgens – frühestens jedoch am Vorabend – vor den Grundstücken auf dem Gehweg oder – wenn keine Gehwege vorhanden sind – am äußersten Fahrbahnrand zur Abfuhr bereitzustellen.
Es werden keine Abfälle mitgenommen bzw. Gefäße entleert, die auf einem privaten Grundstück stehen.

Wie weit darf der Deckel der Mülltonne bei der Abfuhr aufstehen?

Der Deckel muss auf dem Behälterrand aufliegen. Abfallbehälter dürfen daher nur so weit befüllt werden, dass ihre Deckel sich gut schließen lassen. Das Einstampfen des Inhaltes ist nicht gestattet. Es muss so befüllt werden, dass der Inhalt beim Leerungsvorgang (Kippen + Anschlagen) komplett herausfällt. Überfüllte Restabfallbehälter werden – nicht zuletzt auch zum Schutz der Mitarbeiter der Müllabfuhr – mit einen Hinweisaufkleber versehen und ungeleert stehen gelassen. Der Behälter kann dann erst beim nächsten Abfuhrtermin geleert werden; Nachfahrten erfolgen nicht!

Warum dürfen Biokunststofftüten und Produkte auf Stärkebasis nicht in die Biotonnne?

Die sogenannten "kompostierbaren Bio-Abfallbeutel" auf Maisstärkebasis nach DIN 13432 sind behördlich verboten, da sie sich in der vorgegebenen Rottezeit nicht vollständig zersetzen und zu Problemen bei der Vermarktung des Fertigkompostes führen. Verwenden Sie daher zur Verpackung von Bioabfällen ausschließlich Papier (Papiertüten, Küchenpapier, Tageszeitungen)!

Benutzt werden dürfen auch nicht Kunststoffprodukte aus nachwachsenden Rohstoffen. Nähere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt ⤓ (pdf, 157 KB).

Wohin wende ich mich bei Reklamationen?

Nicht abgeholte Materialien bzw. nicht geleerte Abfallgefäße (bei Rest- und Bioabfall mit Angabe der siebenstelligen Behälter-Nr.) sind bis spätestens 11 Uhr des folgenden Arbeitstages den Kommunalen Betrieben Rödermark zu melden; ansonsten ist eine nachträgliche Abfuhr nicht möglich. Die Reklamationsfrist für Freitag- und Samstagabfuhren ist am darauffolgenden Montag um 11 Uhr.

Die Sammlung der Verkaufsverpackungen im "Gelben Sack" erfolgt nicht im Auftrag der Stadt Rödermark. Wenden Sie sich bei Reklamationen bitte direkt an das von den Systembetreibern beauftragte Unternehmen Remondis (Servicetelefon: 0800 1223255)!

Wie häufig kann man im Jahr Sperrabfall anmelden?

Es gibt satzungsrechtlich keine Einschränkung für die Häufigkeit der Anträge, jedoch ist die Gesamtzahl der Termine logistisch begrenzt. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen sollte man daher die Abfuhr von Sperrabfall nur ein-oder zweimal im Jahr beantragen. Insbesondere sollten keine einzelnen Kleinteile angemeldet werden; hier bitte ansammeln oder mit den Nachbarn absprechen.

Warum kostet der Sperrabfall am Wertstoffhof Geld?

Am Wertstoffhof der Stadt Rödermark in der Kapellenstraße wird – gemäß Abfallkonzept – offiziell kein Sperrabfall angenommen. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen erfolgt in Rödermark die Organisation der Sperrabfallsammlung über ein Holsystem (Abholung von zu Hause). Kleine Mengen Sperrmaterial (Holz, Kunststoff, Glas) werden – aus Kulanz – über die privatwirtschaftliche Baumischabfallannahme gegen Entgelt angenommen.

Warum kann ich mit dem Gelben Sack nicht alle Kunststoffe entsorgen?

Beim "Gelben Sack" handelt es sich um ein Erfassungssystem für Verkaufsverpackungen (aus Kunststoff, Metall und Verbundmaterialien wie Getränkekartons). Die Sammlung wird durch die "Dualen Systeme" finanziert und organisiert. Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Wertstoffsack bzw. ein Wertstoffrücknahmesystem. Kleine Haushaltsgegenstände wie Schüsseln, Zahnbürsten oder Kugelschreiber (sog. stoffgleiche Nichtverpackungen) gehören in den Restmüll.

Warum bekomme ich bei den Ausgabestellen nur eine Rolle Gelbe Säcke?

Das von den Systembetreibern beauftragte Sammelunternehmen verteilt einmal im Jahr zwei Rollen mit je 13 Säcke an jeden Haushalt; diese 26 Säcke sollten – auch im Sinne des Ressourcenschutzes – im Kalenderjahr ausreichen. Werden einmal mehr Säcke benötigt, bietet das Unternehmen über die städtischen Ausgabestellen an, sich weitere abzuholen. Das zuständige Unternehmen hat aber festgelegt, dass pro Anfrage nur eine Rolle ausgegeben werden darf!

Gerne würden wir eine Gelbe Tonne für den "Grünen Punkt" bestellen. Können wir diese bei der Stadt beantragen oder sollen wir uns direkt an Remondis wenden?

Die Straßen-Einsammlung der Verkaufsverpackungen erfolgt im Auftrag und auf Rechnung der zehn Betreiber Dualer Systeme. Diese Systembetreiber haben den Sammlungsauftrag für den Zeitraum 2023-2025 an das Unternehmen REMONDIS Darmstadt GmbH vergeben.

Aktuell werden die Verkaufsverpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundstoff in Rödermark via Sacksammlung (bei Großwohnanlagen auch durch 1.100 l-MGB) erfasst. Die Stadt befürwortet eine wahlweise Erfassung über eine gelbe Tonne. Das wird aber von den Systembetreibern abgelehnt. Eine Bestellung/Nutzung ist von den Systembetreibern also nicht vorgesehen! 

Bei den Sammlungen im Stadtgebiet von Rödermark finden sich zwar vereinzelt gelbe Tonnen in den Größen 120 und 240 Liter. Diese Behälter haben sich die Nutzer in der Regel jedoch selbst über den Einzelhandel organisiert. Ein wichtiger Hinweis ist aber zu beachten: Das Sammelunternehmen leert diese Gefäße aktuell nur aus Kulanz. Es ist von seinen Auftraggebern nicht dazu verpflichtet worden!  

Warum muss man einen Restabfallbehälter anmelden, wenn man gar keinen Restabfall hat?

Jeder eigenständige Haushalt und jede Gewerbeeinheit ist – auf Grundlage der Abfallsatzung – durch Aufstellung eines Restabfallgefäßes an das kommunale Abfallwirtschaftssystem anzuschließen. Eine Einheit gilt als angeschlossen, wenn mindestens das kleinste Restabfallgefäß (aktuell 60 Liter) angemeldet ist. Von den hierfür erhobenen Grundgebühren werden alle kommunalen zusatzkostenfreien abfallwirtschaftlichen Leistungen finanziert (u.a. Sperrabfall, Bioabfall, Altpapier, Sonderabfall, Wertstoffhof sowie 12  Entleerungen des Restabfallbehälters).

Warum bekomme ich kein Geld zurück, wenn ich den Restabfallbehälter weniger als 12-mal leeren lasse?

Es ist eine Grundgebühr zu entrichten, von der die Finanzierung aller kommunalen Leistungen erfolgt, für die keine gesonderten Gebühren erhoben werden (26 x Bioabfall, 12 x Altpapier, Sperrabfall, Elektrogroßgeräte, Grünabfall-Straßensammlungen, Betrieb des Wertstoffhofes in der Kapellenstraße, Sonderabfall/Umweltmobil, Gestellung Rest-/ Bioabfallgefäße etc.). Darüber hinaus sind 12 Entleerungen des Restabfallgefäßes in der Grundgebühr enthalten. Daher kann keine Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Inklusivleerungen erfolgen.

Warum bietet die Stadt Rödermark keine Altpapiertonnen an?

In Rödermark wird das Altpapier bündelweise gesammelt. Allerdings können auf freiwilliger Basis private Altpapierbehälter genutzt werden. Durch die Wahlfreiheit werden Liegenschaften mit wenig Stellplatz nicht zur Aufstellung eines zusätzlichen Abfallgefäßes gezwungen. Bündel und gefüllte Pappschachteln lassen sich bis zur Abfuhr einfach und platzsparend in einer Ecke oder im Keller stapeln. Grundsätzlich empfiehlt die Stadt die Nutzung von Altpapierbehältern – nicht zuletzt zur Schonung des Sammelpersonals.