Karte mit den Gemeindegebieten der Gemeindes des Kreis Offenbach

Kreistagswahl

Bei der Kreistagswahl werden die Vertreterinnen und Vertreter für den Kreistag des Kreises Offenbach gewählt. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.

Die Vertreterinnen und Vertreter werden nach einem Verhältniswahlsystem mit Elementen der Personenwahl gewählt. Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. 

Der Kreistag beschließt über die wichtigen Angelegenheiten des Kreises Offenbach. Als oberstes Organ des Kreises überwacht er die gesamte Verwaltung des Kreises und die Geschäftsführung des Kreisausschusses, insbesondere die Verwendung der Kreiseinnahmen. Weitere Informationen hierzu bietet die Website des Kreis Offenbach.

Besonderheiten der Kreistagswahl

Der Kreistag des Kreises Offenbach, der rund 365.000 Einwohner hat, besteht aus 87 Abgeordneten. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) ist, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im Kreis Offenbach seinen Wohnsitz hat. Die Wählerinnen und Wähler haben am 14. März 2021 über die Zusammensetzung des aktuellen Kreistages entschieden. Das Gremium hat sich am 28. April 2021 konstituiert. Nächste Wahl zum Kreistag ist bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026.

Wie bei der Kommunalwahl gelten bei der Kreistagswahl besondere Regeln. Die Wahlberechtigten können dabei:

  • Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerbern Stimmen kumulieren, das heißt mehrere Stimmen einer Person geben
  • ihre Stimmen allen Kandidaten einer Liste geben durch ankreuzen einer Partei-Liste
  • oder auch ihre 87 Stimmen panaschieren, das heißt auf verschiedene Personen und Listen verteilen 

Kreistagswahl 2021

Frühere Ergebnisse