Bei den Kommunalwahlen werden die Vertreterinnen und Vertreter für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark sowie für den Kreistag des Kreises Offenbach gewählt.
Die Vertreterinnen und Vertreter beider Gremien werden nach einem Verhältniswahlsystem mit Elementen der Personenwahl gewählt. Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind.
Besonderheiten der Gemeindewahl
Für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung können bis zu 39 Stimmen vergeben werden.
Hier gelten besondere Regeln. Die Wahlberechtigten können dabei
- Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerbern Stimmen kumulieren, das heißt mehrere Stimmen einer Person geben
- ihre Stimmen allen Kandidaten einer Liste geben durch ankreuzen einer Partei-Liste
- oder auch ihre 39 Stimmen panaschieren, das heißt auf verschiedene Personen und Listen verteilen