Bauen & Umwelt

Wärmeplanung im Vier-Städte-Verbund

Rödermark kooperiert mit Nachbarn, wenn die Frage „Wie heizen wir in Zukunft?“ aufgerufen wird – Infoseite auf der Homepage

Wie kann der Umstieg von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas auf regenerative Quellen, die „grünen Strom“ liefern, bei der Wärmeerzeugung in den Privathaushalten bundesweit gelingen? Mit dieser Fragestellung beschäftigen sich die Städte und Gemeinden, nachdem auf Bundes- und Landesebene entsprechende Gesetze auf den Weg gebracht wurden. Nach der jüngsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung steht fest: Rödermark wird in Kooperation mit Rodgau, Mühlheim und Obertshausen die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans in Angriff nehmen. Gemeinsam werden die Dinge eingefädelt, damit am Ende jede Stadt ihre eigene Wärmeplanung vorweisen kann.

Beschlossen wurde eine sogenannte „Wärmeplanung im Konvoi“. Die Systematik, grob skizziert: In den einzelnen Wohngebieten soll geprüft werden, ob Möglichkeiten einer Heizkraft-Versorgung im Verbund genutzt werden können. Fernwärme, Geothermie, Abwärme aus benachbarten Gewerbebetrieben oder Rechenzentren: Die Optionen, die es im Rahmen einer Bedarfs- und Potenzialanalyse abzuklopfen gilt, sind vielfältig.

Die vier Nachbarstädte wollen das Verfahren kollektiv vorantreiben. Ein „leistungsfähiges Fachbüro“, so der Beschlusstext, soll beauftragt werden. Synergien nutzen, effizient zu Werke gehen: An dieser Vorgabe orientieren sich die Kommunen, die den Löwenanteil der anfallenden Kosten zu tragen haben. Das Land Hessen gewährt eine Beihilfe in Form einer sogenannter „Konnexitätszahlung“. Im kommenden Jahr soll die Ausschreibung erfolgen. Bis zu einem festgelegten Stichtag – spätestens am 30. Juni 2028 – muss die Wärmeplanung vorliegen, gleichsam als Richtschnur für das künftige Handeln auf kommunaler Ebene.

Wichtig aus Sicht der Privathaushalte: Ergibt sich im jeweiligen Wohngebiet keine Möglichkeit einer Verbundlösung, so ist das Thema „Wärmeversorgung“ individuell zu regeln. Bestehende Öl- und Gasheizungen können noch weiterbetrieben werden, laut gesetzlicher Vorgabe jedoch längstens bis 2045. Rund um das Stichwort „Klima-Neutralität“ sind diverse Übergangsfristen und Detailbestimmungen zu beachten.

Die Stadt Rödermark wird den Prozess der Wärmeplanung mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit zu just diesem Themenkomplex flankieren. Die Haushalte sollen transparent und verständlich über den jeweiligen Sachstand unterrichtet werden. Die Möglichkeit, sich einen ersten Überblick über den Einstieg ins Verfahren zu verschaffen, bietet eine Infoseite auf der Homepage www.roedermark.de. Sie ist zu finden in der Rubrik „Leben in Rödermark“, dort bei den Menüpunkten unter der Überschrift „Klimaschutz“.