Der städtische Fachdienst Abwasser macht darauf aufmerksam, dass der erforderliche Austausch der Sonderwasserzähler mit dem Baujahr 2019 (Vorschrift laut Eichgesetz: Zählerwechsel alle sechs Jahre) vom jeweiligen Eigentümer selbst oder durch einen beauftragten Installateur durchzuführen ist.
Die betroffenen Haushalte wurden von der Stadt Rödermark bereits angeschrieben und zum Austausch aufgefordert. Nach dem Wechsel des Sonderwasserzählers ist ein Termin zur Verplombung und Ablesung mit der Stadt telefonisch zu vereinbaren: 06074 911-894.
Der alte, ausgebaute Wasserzähler ist bis zur Ablesung unbedingt aufzubewahren. Letzte Terminvereinbarungen sind bis spätestens 30. Juni 2026 möglich.