Immer wieder erreichen Anfragen von besorgten Bürgern das Ordnungsamt. „Auf der Straße vor meinem Haus ist gerade eine Ratte gelaufen und im Kanal verschwunden.“ „Bei meinen Nachbarn habe ich eine Ratte am Komposthaufen gesehen.“ Anrufe oder Mails mit derartigen Hinweisen gehen fast täglich bei den zuständigen Bediensteten der Stadtverwaltung ein.
In den Rathäusern in Urberach und Ober-Roden wurde deshalb recherchiert und im Rahmen des Vorbeugeprogramms KOMPASS eine kleine Auflistung mit Handlungsempfehlungen erstellt. Grundsätzlich ist einleitend festzustellen, dass auf kommunalen Gemarkungen mit Siedlungscharakter im Durchschnitt mit ein bis zwei Ratten pro Einwohner gerechnet wird. Rödermark bildet bei statistischen Kennziffern dieser Art keine Ausnahme.
Die Verwaltung ist freilich nicht untätig. Sie legt mindestens zweimal pro Jahr und bei Bedarf im gesamten Kanalnetz Rattenköder aus, um die Population möglichst gering zu halten. Es gilt der Grundsatz: Die Vermehrungsrate der Ratte ist abhängig vom Nahrungsangebot! Ratten fressen praktisch alles. Deshalb ist es wichtig, den Zugang zu Futter außerhalb der Kanalisation so gering wie möglich zu halten.
Vorsicht mit Speiseresten!
Um Ratten gar nicht erst anzulocken, sollte man ihnen keine Nahrung bieten. Folgende Ratschläge sind zu beachten:
Mülltonnen und Abfallbeutel, das gilt auch für den Gelben Sack, sind immer komplett verschlossen zu halten und möglichst erst kurz vor der Abholung für die Müllabfuhr bereitzustellen.
Speisereste sind im Hausmüll zu entsorgen. Sie sollten nicht ins Grüne oder auf den Kompost geworfen werden.
Essensreste grundsätzlich nicht über die Toilette oder den Ausguss in die Kanalisation spülen.
Auf dem heimischen Grundstück sollte man Ratten keine Nist- und Unterschlupfmöglichkeiten bieten. Folglich ist zu beachten:
Gerümpel oder Holzstapel nicht über längere Zeit liegen lassen.
Sträucher, Bodendecker und Kletterpflanzen kurzhalten oder auslichten.
Tierfutter nicht im Gartenhaus oder Schuppen aufbewahren.
Geöffnete Kellerfenster mit engmaschigen Gittern versehen.
Gift ist verboten
Ein zentraler Aspekt: Für die Rattenbekämpfung im häuslichen Bereich sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Der Verkauf von klassischem Rattengift an Privatleute ist jedoch seit Ende April dieses Jahres aus Umweltschutzgründen verboten. Denn durch die Köder, welche die Blutgerinnung hemmen und so zum Tod der Nager führen, können auch andere Tiere verenden.
Wer zu Hause Restbestände hat, darf diese noch bis zum 22. Oktober 2026 verwenden. Danach ist auch das verboten. Das Umweltbundesamt empfiehlt Privatleuten, bei Bedarf sogenannte Schlag- oder Lebendfallen zu verwenden. Bei stärkerem Befall sollte ein Schädlingsbekämpfer hinzugezogen werden. Eine Rattenplage ist unverzüglich dem Ordnungsamt zu melden, entsprechende Maßnahmen müssen abgestimmt werden.
Gleichwohl muss betont werden, dass die Sichtung einzelner Ratten auf der Straße oder im Garten noch keine Form von signifikanter Häufung oder gar Plage bedeutet. Zu bedenken bleibt, wie eingangs erwähnt: In jeder Kommune sind Ratten im Untergrund vorhanden, die nicht vollständig ausgerottet werden können. Ratten im Kanal gehören zum Stadtleben – just so wie Tauben auf den Dächern.