Immer wieder erreichen das Ordnungsamt anonyme Hinweise zum vermeintlichen Fehlverhalten einzelner Bürger, sei es bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder im Straßenverkehr. Grundsätzlich sind sachdienliche Hinweise zur Klärung einer privaten Auseinandersetzung oder eines öffentlichen Ärgernisses stets willkommen. Doch gleichwohl müssen diverse „Spielregeln“ unter juristischen Gesichtspunkten beachtet werden.
Deshalb der wichtige Hinweis aus dem zuständigen städtischen Fachdienst für Öffentliche Sicherheit und Ordnung: Anonymen Beschwerden oder Anzeigen kann das Ordnungsamt nicht nachgehen. Für eine Ordnungswidrigkeitsanzeige benötigt man vor allem deshalb einen Zeugen, weil in Deutschland das Rechtsstaatsprinzip gilt. Ein Betroffener darf nur dann sanktioniert werden, wenn ihm die Tat lückenlos nachgewiesen werden kann. Der Zeuge dient dabei als das entscheidende Beweismittel.
Deshalb ist es von elementarer Bedeutung, dass die Angaben des Beschwerdeführers vollständig und korrekt sind. Die anzeigende Person muss als Zeuge zur Verfügung stehen und gegebenenfalls auch vor Gericht aussagen.
In Kontakt treten
„Lassen Sie uns konstruktiv ins Gespräch kommen, wenn Sie Verstöße bemerken. Wir verstehen, dass es sehr ärgerlich ist, wenn beispielsweise Grünabfälle im Wald abgekippt werden, wenn der Nachbar seine Hecke nicht zurückschneidet oder ein anderer Zeitgenosse ständig den Bürgersteig mit seinem Auto blockiert. Wir sind auch sehr daran interessiert, diese Verstöße zu ahnden und den Verursacher auf sein Fehlverhalten hinzuweisen“, heißt es in den Reihen des Ordnungsamtes.
Und weiter: „Bitte geben Sie uns die Möglichkeit, bei Bedarf mit Ihnen in Kontakt zu treten, um Rückfragen zu stellen. Allein schon diese Möglichkeit ist sehr hilfreich für die weitere Bearbeitung eines Verfahrens. Daher teilen Sie uns bitte in Mails und Briefen immer Ihren vollständigen Namen sowie die aktuelle Adresse mit.“
Eine andere Möglichkeit, auf einen Missstand hinzuweisen, ist der „Mängelmelder“ auf der Homepage der Stadt: www.roedermark.de.
Da das Ordnungsamt nicht zu allen Zeiten im gesamten Stadtgebiet mit Streifengängern präsent sein kann, gibt es außerdem die Option einer Privatanzeige, wenn es um Verkehrsdelikte geht. Zu finden sind entsprechende Informationen und Formulare ebenfalls auf der Internet-Seite der Stadt im Bereich Online-Services. Dort anzuklicken ist die Rubrik Verkehr.