Schlichten statt Richten: Nach diesem Motto agieren in Hessen die Schiedsämter, die es in jeder Gemeinde gibt. Sie wirken darauf hin, dass ein Streit unter Nachbarn, der Ärger über eine Beleidigung oder andere Streitigkeiten des täglichen Lebens außergerichtlich beigelegt werden.
Die Schiedsmänner und -frauen werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt. Die Schiedspersonen arbeiten geduldig und sachlich in angenehmer, persönlicher Atmosphäre. Es gelingt dadurch häufig, den sozialen Frieden zwischen Nachbarn oder anderen Beschwerdeführern wiederherzustellen und gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten, mit dem beide Seiten gut leben können. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen eines gerichtlichen Verfahrens sehr niedrig. Sie liegen zwischen 20 Euro und 80 Euro.
Das Schiedsamt kann bei alltäglichen Streitigkeiten angerufen werden. In manchen Fällen ist der Weg zum Schiedsamt sogar ein „Muss“, bevor das Gericht eingeschaltet wird. So zum Beispiel bei bestimmten Fällen von Streit unter Nachbarn oder wegen Ansprüchen aus Verletzung der persönlichen Ehre, soweit die Tat nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden ist. Auch bei vielen „kleinen“ Strafsachen muss die geschädigte Person erst zum Schiedsamt gehen, bevor sie Privatklage vor dem Strafgericht gegen den „Beschuldigten“ erheben kann.
Das Verfahren beim Schiedsamt ist einfacher, als man mitunter denkt. Eingeleitet wird es durch einen Antrag, den man bei der Schiedsperson schriftlich oder mündlich einreichen kann. Zuständig ist in der Regel das Schiedsamt, in dessen Bezirk die Gegenpartei wohnt. Das Schiedsamt setzt einen Termin fest, zu dem beide Parteien erscheinen müssen. Die Schlichtungsverhandlung ist mündlich und nicht öffentlich. Beide Parteien haben die Gelegenheit, sich auszusprechen.
Das unkomplizierte Schlichtungsverfahren hat einen großen Vorteil: Da die Schiedsfrauen und Schiedsmänner in ihrem Amtsbezirk leben und wohnen, kennen sie oft auch die menschlichen Hintergründe eines Streites und haben oft bessere und praxisnähere Vorschläge für seine Beilegung als die Richterin oder der Richter dies mit verfahrensrechtlichen Mitteln leisten könnte. Sind sich die beteiligten Parteien einig, wird ein Vergleich aufgesetzt, den beide Parteien unterschreiben. Ein weiterer Vorteil ist die kurze Verfahrenszeit gegenüber den meisten Gerichtsverfahren.
Falls Bürgerinnen oder Bürger der Stadt also in eine Auseinandersetzung verwickelt werden, deren Schlichtung zu den Aufgaben eines Schiedsamtes gehört, sollten Sie sich vertrauensvoll an die zuständige Schiedsperson wenden. Sie wird sicherlich einen Weg finden, wie sich eine Einigung kostengünstig ohne Gericht und Papierkrieg zur beiderseitigen Zufriedenheit erreichen lässt.
Die Kontaktdaten der Rödermärker Schiedsmänner:
Schiedsamt I (Ober-Roden): Herr Albrecht Becker, Tel. 06074 96426,
E-Mail: ; Stellvertreter: Herr Norbert Wagner,
Tel. 0174 8899222
Schiedsamt II (Urberach): Herr Axel Willmann, Tel. 0152 04657457,
E-Mail: schiedsamt2gmx.net; Stellvertreter: Herr René Gruhl, Tel. 0155 66193397