Die Briefwahlunterlagen, die von den Wählerinnen und Wählern bereits beantragt wurden, sind am vergangenen Donnerstag (6.) per Post versandt worden. Wer keine Unterlagen erhalten hat, müsste diese im Rathaus Urberach erneut beantragen. Dazu muss der Personalausweis mitgebracht werden. Im Rathaus kann man dann direkt wählen oder die Wahlunterlagen mit nach Hause nehmen.
Wer noch die Briefwahl beantragen möchte, kann dies über die städtische Homepage bis Dienstag, 18. Februar, tun. Auch schriftlich per Brief oder E-Mail () ist dies möglich, nicht jedoch telefonisch.
Briefwahlunterlagen können auch persönlich zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Urberach beantragt werden. Dazu muss der Personalausweis mitgebracht werden. Das Wahlamt steht den Bürgerinnen und Bürgern dafür auch am Freitag (21.) von 8 bis 15 Uhr und am Samstag (22.) von 10 bis 12 Uhr im Rathaus Urberach (Erdgeschoss) zur Verfügung. An beiden Tagen kann man auch direkt vor Ort seine Stimme abgeben. Hierzu müssen die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis mitgebracht werden.
Bei plötzlicher Erkrankung können Wahlberechtigte noch am Wahlsonntag, 23. Februar, von 8 bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen im Rathaus Urberach beantragen. Die Unterlagen können auch von Bevollmächtigten im Bürgerbüro abgeholt werden. Die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung/den Briefwahlantrag darf man dann aber nicht vergessen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag spätestens bis 18 Uhr in den Rathäusern – per Einwurf in die Briefkästen – eingegangen sein.
Für Fragen zur Bundestagswahl kann man sich beim Wahlamt (Telefon 911-831) melden.