Sicherheit & Ordnung

Ab 1. März: Anleinpflicht für Hunde ist zu beachten

Felder, Wiesen und Äcker sind für Bello und Artgenossen tabu – Der Schutz brütender Wildtiere steht im Fokus

Winterlicher als in den Vorjahren präsentierte sich das Wetter in den ersten Wochen mit der Kennziffer 2026. Gleichwohl steht der nächste Frühling schon vor der Tür – und das bedeutet in Rödermark: Ab dem 1. März ist wieder die Anleinpflicht für Hunde im Gemarkungsgebiet zu beachten. Bis zum 15. Juni gilt die Vorschrift während der Brut- und Setzzeit. Übergriffe von freilaufenden Hunden auf Wildtiere sollen dadurch eingedämmt werden.

Die Brut- und Setzzeit bezeichnet den Zeitraum, in dem wildlebende Tiere ihren Nachwuchs bekommen, pflegen und aufziehen. Bei Vögeln ist dies die Phase des Nestbaus und Brütens sowie der Aufzucht der Jungen. Bei Kaninchen, Hasen, Rehen oder Wildschweinen, die ihren Nachwuchs im Frühjahr zur Welt bringen, spricht man von Setzzeit. Damit dies alles ohne gravierende Störungen und Gefährdungen durch freilaufende Hunde geschehen kann, wurde für eben diese Periode die Leinenpflicht eingeführt.

Die Stadt Rödermark hat 2023 ihre entsprechende Satzung geändert, damit Hundehalter die leinenfreien Bereiche besser erkennen können. Mit der neuen Regelung sind prinzipiell alle geschotterten und geteerten Wege im Gemarkungsgebiet von der Leinenpflicht befreit. Dort kann man Hunde laufen lassen, solange sie im Einflussbereich des Halters sind und unter seiner Kontrolle stehen.

Flächen im Privatbesitz

Allerdings weist die städtische Ordnungsbehörde auch in diesem Jahr darauf hin, dass die Befreiung nur für die Wege gilt. Auf den angrenzenden Feldern, Wiesen und Äckern ist wie eh und je ein striktes Betretungsverbot zu beachten. Diese Flächen befinden sich zum größten Teil im Privatbesitz von Landwirten. Somit betritt man fremdes Eigentum, wenn man selbst oder der Hund über eine Wiese, ein Feld oder einen Acker läuft. „Und mal ehrlich: Wer möchte schon, dass jemand Fremdes im Garten umherläuft und vielleicht noch sein Bedürfnis dort verrichtet?“ Mit dieser rhetorischen Frage bringt die Erste Stadträtin Andrea Schülner die Thematik auf einen kurzen, prägnanten Nenner.

In ihrer Funktion als Ordnungsdezernentin appelliert Schülner gemeinsam mit den örtlichen Jagdpächtern und Landwirten an alle Hundehalter, die Anleinpflicht zu beachten und damit einen Beitrag zum verträglichen Miteinander zu leisten. Zudem sollte die jeweilige Hundemarke am Halsband befestigt und eine maximal fünf Meter lange Leine benutzt werden. Hundehalter, die diese Verhaltensregeln vorsätzlich und fahrlässig missachten, müssen mit Geldbußen rechnen, wenn sie von der Ordnungspolizei bei derlei Verstößen beobachtet werden.

Eine Karte, die die Bereiche mit und ohne Leinenpflicht zeigt, sowie die dazugehörige Satzung können auf der Homepage der Stadt aufgerufen werden. Zu finden sind die Informationen in der Rubrik „Themen im Fokus“ auf der Startseite.