Gemäß 123a HGO hat die Gemeinde zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich binnen 12 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, an denen sie mit mindestens 20% unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 09.12.2025 den Beteiligungsbericht 2024 anerkannt. Er steht zur Einsicht unter www.roedermark.de (Leben in Rödermark > Rathaus > Berichte, Konzepte, Haushaltspläne > Beteiligungsberichte) bereit.
Rödermark, den 17.12.2025
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Schülner, Erste Stadträtin