Einbürgerung

Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss beantragt werden. Nach Abschluss des Verfahrens wird eine Urkunde ausgehändigt, womit der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eintritt. Geregelt ist die Einbürgerung im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).

 Folgende Voraussetzungen müssen im Regelfall erfüllt sein:

  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, allerdings nicht bei Unionsbürgern
  • rechtmäßiger Inlandsaufenthalt seit mind. 8 Jahren
  • Unterhaltsfähigkeit (kein selbstverschuldeter Bezug von öffentlicher Hilfe)
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • kein strafbares Verhalten
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grund-gesetzes und
  • keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland („Einbürgerungstest“, abzulegen z. B. bei den Volkshochschulen). Informationen zum Einbürgerungstest erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Innenministeriums (www.hmdi.hessen.de) unter der Rubrik Bürger & Staat/Einbürgerung.

Für besondere Fallkonstellationen gibt es teilweise abweichende Voraussetzungen, z. B. bei gemeinsamer Einbürgerung von Familienangehörigen, bei einem deutschen Ehe- oder Lebenspartner, bei Asylberechtigten, ausländischen Flüchtlingen oder Staatenlosen.

Welche Voraussetzungen von Ihnen zu erfüllen und welche Urkunden und Dokumente vorzulegen sind, ist in einem persönlichen Gespräch zu klären. Bringen Sie daher zu diesem Termin Ihres Ausweisdokumente mit.

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen; die von Ihnen zu leistende Unterschrift muss durch den Sachbearbeiter bestätigt werden. Anschließend wird Ihr Antrag an die zuständige Entscheidungsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, weitergeleitet. Die vom Regierungspräsidium zu erhebenden Bearbeitungsgebühren betragen pro Person 255,00 €. Sollen minderjährige Kinder miteingebürgert werden, so fallen für deren Sachbearbeitung 51,00 € pro Person an.

Merkblätter und Formulare:

Folgende Merkblätter und Formulare sind für Ihre Antragstellung auszufüllen und zu beachten:

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