Öffentliche Bekanntmachungen vom 7. August 2024

|   Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Zahlungserinnerung

ÖFFENTLICHE ZAHLUNGSERINNERUNG

Bei der Stadtkasse Rödermark sind zum 15. August 2024 fällig:

3. Rate Gewerbesteuervorauszahlung

3. Rate Grundbesitzabgaben

Die Stadtkasse bittet darum, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten, da bei Zahlungsverzug 1 Prozent Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat berechnet werden muss. Bei Einzahlungen und Überweisungen ist die genaue Angabe des auf dem Bescheid vermerkten Kassenzeichens erforderlich, da sonst eine Verbuchung nicht möglich ist. Steuerzahler, die einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden gebeten, für eine ausreichende Deckung auf ihren Bankkonten zu sorgen. Die Stadt pflegt mit allen Geldinstituten in Rödermark und mit der Postbank Geschäftsverbindungen. Die zutreffenden Bankverbindungen finden sich auf den Steuer- und Abgabenbescheiden.

 Jäger, Kassenverwalterin

 

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