Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) über die Möglichkeit der Übermittlungssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.
Bei einer Übermittlungssperre nach §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 2 und 50 Abs. 1-3 BMG kann jede Bürgerin und jeder Bürger auf einen schriftlichen Antrag hin formlos und ohne Angabe von Gründen der Weitergabe ihrer bzw. seiner Daten
• an die Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG),
• an die Religionsgesellschaften von Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (§ 42 Abs. 2 BMG),
• an Parteien, Wählergruppen und ähnliche Organisationen im Zusammenhang mit Wahlen, Abstimmungen, Bürger- und Volksbegehren (§ 50 Abs. 1 BMG),
• aus Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums an Mitglieder gewählter staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften – Mandatsträger, Presse und Rundfunk – (§ 50 Abs. 2 BMG) und
• an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG)
widersprechen. Die Übermittlungssperre hat so lange im Melderegister Bestand, bis sie widerrufen wird.
Von den Übermittlungssperren zu unterscheiden ist die Auskunftssperre nach § 51 BMG, die auf Antrag eingetragen wird, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass Tatsachen vorliegen, die eine Annahme rechtfertigen, dass durch eine Auskunft ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Die Beantragung einer solchen Sperre ist in der Regel nur bei Bezug einer neuen Wohnung sinnvoll. Die Auskunftssperre ist besonders zu begründen und mit Nachweisen zu versehen. Vor ihrer Eintragung muss diese Sperre seitens der Meldebehörde genehmigt werden. In jedem Einzelfall hat die Meldebehörde zu überprüfen, ob die vorgebrachten Gründe ausreichen.
Mit der Eintragung der Auskunftssperre dürfen Melderegisterauskünfte nicht mehr erteilt werden. Die Auskunftssperre gilt allerdings nicht gegenüber Behörden und kann in begründeten Einzelfällen auch gegenüber Privatpersonen aufgehoben werden. Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden.
Für folgende Auskunftssperren bedarf es keines Antrages. Sie werden von Amts wegen (kraft Gesetzes) von der Meldebehörde eingetragen:
• Bestehen eines Adoptionspflegschafsverhältnisses (§ 51 Abs. 5 Nr. 2 BMG)
• Sperren bei adoptierten Kindern (§ 51 Abs. 5 Nr. 1 BMG)
• Auskunftssperren für Transsexuelle (§ 51 Abs. 5 Nr. 1 BMG)
Grundsätzlich sind Übermittlungssperren bei Anmeldungen in anderen Gemeinden oder Städten neu zu beantragen. Auskunftssperren, die bereits im Melderegister eingerichtet sind, behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneuert werden. Jedoch sollten Sie bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes auf das Bestehen einer solchen Sperre hinweisen.
Zuständig für die Eintragung der genannten Sperren ist das
Bürgerbüro
beim Magistrat der Stadt Rödermark
Konrad-Adenauer-Straße 4-8
63322 Rödermark
Betroffene, die von ihren Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, werden gebeten, die entsprechende Erklärung formlos schriftlich oder persönlich zur Niederschrift im Bürgerbüro abzugeben.
Rödermark, den 21.12.2022
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Rotter, Bürgermeister
Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch
Für alle Verwaltungsangelegenheiten müssen telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Heimat und Europa (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Besuch der Rathäuser eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen.
Sterbefälle
am 15.12.22 in Rodgau: Rosa Grodde, geb. Eder, 93 Jahre, früher Freih.-v.-Stein-Str. 41
am 15.12.22 in Rödermark: Liselotte Hörner, geb. Frank, 87 Jahre, Klausenerstr. 14
am 20.12.22 in München: Peter Ostertag, 79 Jahre, Hochstiftsweg29, München
am 22.12.22 in Mainz: Heidi Konradt, geb. Fronius, 74 Jahre, Dietzenbacher Str. 9
am 22.12.22 in Langen: Norbert Lutz, 73 Jahre, An der Plattenhecke 19
am 22.12.22 in Gießen: Klaus Karius, 80 Jahre, Albert-Schweitzer-Str. 5
am 24.12.22 in Frankfurt: Beate Scheuermann, geb. Gack, 85 Jahre, Pirolpfad 6
am 26.12.22 in Seligenstadt: Horst Becker, 90 Jahre, Schwarzbachstr. 10
am 01.01.23 in Langen: Gertrud Hatschaturian, geb. Hildebrand, 91 Jahre, Babenhäuser Str. 42
Beratung
Beratung für anerkannte Geflüchtete
Rathaus Urberach, 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten
SchillerHaus, Schillerstr. 17: mittwochs von 9 bis 12 Uhr
Beratung Wohnungssicherung
Rathaus Urberach, 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten
Senioren- und Sozialberatung
Rathaus Urberach, 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten; dienstags von 8 bis 12 Uhr freie Sprechstunde
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen
Bürgertreff Waldacker, Goethestr. 39: montags von 8 bis 12 Uhr in den ung. Wochen
SchillerHaus: dienstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr; Anmeldung erforderlich bei Verena Heier, Tel. 911-956 oder seniorenundsozialberatungroedermark.de
Senioren
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: donnerstags, 10 Uhr, Halle Urberach
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr
Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags und freitags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, andrea.sobanski@roedermark.de
Senioren- und Sozialberatung
Montags von 8 bis 12 Uhr in den ung. Wochen; Anmeldung erforderlich bei Maximilian Trunk, Tel. 911-354, seniorenundsozialberatungroedermark.de.
Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst
Beratungs- und Informationssprechstunde der Malteser: dienstags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 06104 6695810, claudia.bauer-herzog@malteser.org
Mehrgenerationenhaus SchillerHaus
Beratungstermine
Beratung für anerkannte Geflüchtete: mittwochs, 9 bis 12 Uhr
Sprechstunde der Integrations- und Frauenbeauftragten: mittwochs, 9 bis 12 Uhr
Berufswegebegleitung: donnerstags, 15.30 bis 17.00 Uhr
Bürgersprechstunde der Polizei:
für Seniorinnen und Senioren: erster Montag im Monat, 10 bis 12 Uhr
für Jugendliche: erster Mittwoch im Monat, 14 bis 16 Uhr
Senioren und Sozialberatung: dienstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr; Anmeldung erforderlich bei Verena Heier, Tel. 911-956 oder seniorenundsozialberatung@roedermark.de
Angebote für Familien (Pavillon Villa Kunterbunt)
Hebammensprechstunde: dienstagvormittags und donnerstags nach Vereinbarung
Krabbeltreff: dienstags, alle 2 Wochen, 10 bis 12 Uhr ()
Spanischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr ()
Englischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr ()
Angebote für Jugendliche
Offener Treff: donnerstags und freitags, 15 bis 17 Uhr (10 bis 12 Jahre), 17 bis 20 Uhr (12 bis 21 Jahre)
Angebote für Grundschulkinder
Kids-Club: montags, 16 bis 18 Uhr
Lerntreff: dienstags und donnerstags, 16 bis 17 Uhr
Leseclub: dienstags und donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Angebote für Senioren
Handarbeitskreis: montags, 19 bis 21 Uhr, zweimal pro Monat ()
Weitere Angebote
Sprachcafé: mittwochs, 9 Uhr bis 12 Uhr
Frauenspaziergang: dienstags, 9 bis 11 Uhr
PC-Hilfe: letzter Mittwoch im Monat, 16 bis 19 Uhr
Abfuhrkalender
Bioabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 9. Januar
Bezirke B und C: Dienstag, 10. Januar
Bezirk A: Mittwoch, 11. Januar
Altpapier
Bezirk B: Donnerstag, 5. Januar
Bezirke C und D: Donnerstag, 12. Januar
Die einzelnen Bezirke und das Straßenverzeichnis sind dem Abfuhrkalender / Abfallratgeber zu entnehmen (auch unter www.roedermark.de).
Die Abfuhren beginnen um 6.00 Uhr. Nicht abgefahrene Materialien müssen spätestens am folgenden Werktag zwischen 8.00 und 11.00 Uhr den Kommunalen Betrieben, Telefon 911-956, gemeldet werden. Ansonsten ist eine nachträgliche Abfuhr nicht möglich.
Gelber Sack
Bezirk 1: Dienstag, 10. Januar
Bezirk 2: Mittwoch, 11. Januar
Bezirk 3: Freitag, 13. Januar
Sonderabfall
In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit
am Dienstag, dem 17. Januar, von 10.30 bis 15 Uhr in Urberach, Festplatz, und
von 16 bis 17.30 Uhr in Ober-Roden, Seligenstädter Straße/Bolzplatz
Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 50 Liter bzw. 50 kg Sonderabfälle abgegeben werden. Das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein.
Folgende Sonderabfälle können (möglichst unvermischt und in Originalbehältern) abgegeben werden: Chemikalien, Farben und Lacke, Holz-/Pflanzen-/Rostschutzmittel, Insektengift, Lösemittel, Säure- und Laugenreste; auch Ölkanister mit Resten und Feuerlöscher werden angenommen!
Nicht mitgenommen werden Altreifen, eingetrocknete Farben und Lacke sowie radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe etc.
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind an den Fachhandel zurückzugeben oder können in haushaltsüblichen Mengen (3-5 Stück) an der Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße oder an der Übergabestelle der Firma Remondis, Jakob-Wolf-Straße 28, 63179 Obertshausen-Hausen, abgegeben werden.
Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-134, -142 und -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark, Tel. 06074 911-956.