Öffentliche Bekanntmachungen vom 5. Januar 2023

|   Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachungen, Personenstandsfälle, Angebote, Termine, Abfuhrkalender

Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) über die Möglichkeit der Übermittlungssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.

Bei einer Übermittlungssperre nach §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 2 und 50 Abs. 1-3 BMG kann jede Bürgerin und jeder Bürger auf einen schriftlichen Antrag hin formlos und ohne Angabe von Gründen der Weitergabe ihrer bzw. seiner Daten

• an die Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG),

• an die Religionsgesellschaften von Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (§ 42 Abs. 2 BMG),

• an Parteien, Wählergruppen und ähnliche Organisationen im Zusammenhang mit Wahlen, Abstimmungen, Bürger- und Volksbegehren (§ 50 Abs. 1 BMG),

• aus Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums an Mitglieder gewählter staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften – Mandatsträger, Presse und Rundfunk – (§ 50 Abs. 2 BMG) und

• an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG)

widersprechen. Die Übermittlungssperre hat so lange im Melderegister Bestand, bis sie widerrufen wird.

Von den Übermittlungssperren zu unterscheiden ist die Auskunftssperre nach § 51 BMG, die auf Antrag eingetragen wird, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass Tatsachen vorliegen, die eine Annahme rechtfertigen, dass durch eine Auskunft ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.

Die Beantragung einer solchen Sperre ist in der Regel nur bei Bezug einer neuen Wohnung sinnvoll. Die Auskunftssperre ist besonders zu begründen und mit Nachweisen zu versehen. Vor ihrer Eintragung muss diese Sperre seitens der Meldebehörde genehmigt werden. In jedem Einzelfall hat die Meldebehörde zu überprüfen, ob die vorgebrachten Gründe ausreichen.

Mit der Eintragung der Auskunftssperre dürfen Melderegisterauskünfte nicht mehr erteilt werden. Die Auskunftssperre gilt allerdings nicht gegenüber Behörden und kann in begründeten Einzelfällen auch gegenüber Privatpersonen aufgehoben werden. Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden.

Für folgende Auskunftssperren bedarf es keines Antrages. Sie werden von Amts wegen (kraft Gesetzes) von der Meldebehörde eingetragen:

• Bestehen eines Adoptionspflegschafsverhältnisses (§ 51 Abs. 5 Nr. 2 BMG)

• Sperren bei adoptierten Kindern (§ 51 Abs. 5 Nr. 1 BMG)

• Auskunftssperren für Transsexuelle (§ 51 Abs. 5 Nr. 1 BMG)

Grundsätzlich sind Übermittlungssperren bei Anmeldungen in anderen Gemeinden oder Städten neu zu beantragen. Auskunftssperren, die bereits im Melderegister eingerichtet sind, behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneuert werden. Jedoch sollten Sie bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes auf das Bestehen einer solchen Sperre hinweisen.

 

Zuständig für die Eintragung der genannten Sperren ist das

Bürgerbüro

beim Magistrat der Stadt Rödermark

Konrad-Adenauer-Straße 4-8

63322 Rödermark

 

Betroffene, die von ihren Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, werden gebeten, die entsprechende Erklärung formlos schriftlich oder persönlich zur Niederschrift im Bürgerbüro abzugeben.

 

Rödermark, den 21.12.2022 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Bürgermeister

 

Terminvereinbarungen für den Rathausbesuch

Für alle Verwaltungsangelegenheiten müssen telefonisch Termine vereinbart werden. Dafür stehen die Verwaltungskräfte montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das gilt für das Standesamt (unter der 911-710), das Bürgerbüro (911-712), den Fachbereich Öffentliche Ordnung (911-713), die Fachabteilungen Kinder und Jugend (911-714), den Fachbereich Kultur, Heimat und Europa (911-715), die Bauverwaltung (911-716), die Kommunalen Betriebe (911-719) sowie die Finanzverwaltung mit dem Steueramt und der Stadtkasse (911-720). Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Besuch der Rathäuser eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen.

 

Sterbefälle

am 15.12.22 in Rodgau: Rosa Grodde, geb. Eder, 93 Jahre, früher Freih.-v.-Stein-Str. 41

am 15.12.22 in Rödermark: Liselotte Hörner, geb. Frank, 87 Jahre, Klausenerstr. 14

am 20.12.22 in München: Peter Ostertag, 79 Jahre, Hochstiftsweg29, München

am 22.12.22 in Mainz: Heidi Konradt, geb. Fronius, 74 Jahre, Dietzenbacher Str. 9

am 22.12.22 in Langen: Norbert Lutz, 73 Jahre, An der Plattenhecke 19

am 22.12.22 in Gießen: Klaus Karius, 80 Jahre, Albert-Schweitzer-Str. 5

am 24.12.22 in Frankfurt: Beate Scheuermann, geb. Gack, 85 Jahre, Pirolpfad 6

am 26.12.22 in Seligenstadt: Horst Becker, 90 Jahre, Schwarzbachstr. 10

am 01.01.23 in Langen: Gertrud Hatschaturian, geb. Hildebrand, 91 Jahre, Babenhäuser Str. 42

 

Beratung

Beratung für anerkannte Geflüchtete

Rathaus Urberach, 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten

SchillerHaus, Schillerstr. 17: mittwochs von 9 bis 12 Uhr

Beratung Wohnungssicherung

Rathaus Urberach, 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten

Senioren- und Sozialberatung

Rathaus Urberach, 1. Stock: Termine nach Vereinbarung, während der Sprechzeiten; dienstags von 8 bis 12 Uhr freie Sprechstunde

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10: montags von 8 bis 12 Uhr in den ungeraden Wochen

Bürgertreff Waldacker, Goethestr. 39: montags von 8 bis 12 Uhr in den ung. Wochen

SchillerHaus: dienstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr; Anmeldung erforderlich bei Verena Heier, Tel. 911-956 oder seniorenundsozialberatungroedermark.de

 

Senioren

Tanz und Sport für Senioren

Seniorentanz: donnerstags, 10 Uhr, Halle Urberach

Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr

Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353

Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr

 

Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Dienstags und freitags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 94852, andrea.sobanski@roedermark.de

Senioren- und Sozialberatung

Montags von 8 bis 12 Uhr in den ung. Wochen; Anmeldung erforderlich bei Maximilian Trunk, Tel. 911-354, seniorenundsozialberatungroedermark.de.

Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst

Beratungs- und Informationssprechstunde der Malteser: dienstags von 10 bis 12 Uhr; Anmeldung erwünscht: Tel. 06104 6695810, claudia.bauer-herzog@malteser.org

 

Mehrgenerationenhaus SchillerHaus

Beratungstermine

Beratung für anerkannte Geflüchtete: mittwochs, 9 bis 12 Uhr

Sprechstunde der Integrations- und Frauenbeauftragten: mittwochs, 9 bis 12 Uhr

Berufswegebegleitung: donnerstags, 15.30 bis 17.00 Uhr                                            

Bürgersprechstunde der Polizei:

für Seniorinnen und Senioren: erster Montag im Monat, 10 bis 12 Uhr

für Jugendliche: erster Mittwoch im Monat, 14 bis 16 Uhr

Senioren und Sozialberatung: dienstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr; Anmeldung erforderlich bei Verena Heier, Tel. 911-956 oder seniorenundsozialberatung@roedermark.de

Angebote für Familien (Pavillon Villa Kunterbunt)

Hebammensprechstunde: dienstagvormittags und donnerstags nach Vereinbarung

Krabbeltreff: dienstags, alle 2 Wochen, 10 bis 12 Uhr ()

Spanischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr ()

Englischer Spieletreff: mittwochs, alle 2 Wochen, 16.30 bis 17.15 Uhr ()

Angebote für Jugendliche

Offener Treff: donnerstags und freitags, 15 bis 17 Uhr (10 bis 12 Jahre), 17 bis 20 Uhr (12 bis 21 Jahre)

Angebote für Grundschulkinder

Kids-Club: montags, 16 bis 18 Uhr

Lerntreff: dienstags und donnerstags, 16 bis 17 Uhr

Leseclub: dienstags und donnerstags, 16 bis 18 Uhr

Angebote für Senioren

Handarbeitskreis: montags, 19 bis 21 Uhr, zweimal pro Monat ()

Weitere Angebote

Sprachcafé: mittwochs, 9 Uhr bis 12 Uhr

Frauenspaziergang: dienstags, 9 bis 11 Uhr

PC-Hilfe: letzter Mittwoch im Monat, 16 bis 19 Uhr

 

Abfuhrkalender

Bioabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 9. Januar

Bezirke B und C: Dienstag, 10. Januar

Bezirk A: Mittwoch, 11. Januar

Altpapier

Bezirk B: Donnerstag, 5. Januar

Bezirke C und D: Donnerstag, 12. Januar

Die einzelnen Bezirke und das Straßenverzeichnis sind dem Abfuhrkalender / Abfallratgeber zu entnehmen (auch unter www.roedermark.de).

Die Abfuhren beginnen um 6.00 Uhr. Nicht abgefahrene Materialien müssen spätestens am folgenden Werktag zwischen 8.00 und 11.00 Uhr den Kommunalen Betrieben, Telefon 911-956, gemeldet werden. Ansonsten ist eine nachträgliche Abfuhr nicht möglich.

Gelber Sack

Bezirk 1: Dienstag, 10. Januar

Bezirk 2: Mittwoch, 11. Januar

Bezirk 3: Freitag, 13. Januar

Sonderabfall

In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit

am Dienstag, dem 17. Januar, von 10.30 bis 15 Uhr in Urberach, Festplatz, und
von 16 bis 17.30 Uhr in Ober-Roden, Seligenstädter Straße/Bolzplatz

Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 50 Liter bzw. 50 kg Sonderabfälle abgegeben werden. Das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein.

Folgende Sonderabfälle können (möglichst unvermischt und in Originalbehältern) abgegeben werden: Chemikalien, Farben und Lacke, Holz-/Pflanzen-/Rostschutzmittel, Insektengift, Lösemittel, Säure- und Laugenreste; auch Ölkanister mit Resten und Feuerlöscher werden angenommen!

Nicht mitgenommen werden Altreifen, eingetrocknete Farben und Lacke sowie radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe etc.

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind an den Fachhandel zurückzugeben oder können in haushaltsüblichen Mengen (3-5 Stück) an der Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße oder an der Übergabestelle der Firma Remondis, Jakob-Wolf-Straße 28, 63179 Obertshausen-Hausen, abgegeben werden.

Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-134, -142 und -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark, Tel. 06074 911-956.

Zurück
Back to Top