Urkunden

Zuständig für die Ausstellung einer Urkunde (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und/oder Sterbeurkunde) ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk der Personenstandsfall eingetreten ist.
Beispiel: Sie wohnen schon seit Ihrer Geburt in Rödermark, sind jedoch im Krankenhaus in Offenbach geboren, so ist das Standesamt Offenbach zur Ausstellung einer Geburtsurkunde zuständig.

Die Personenstandseinträge enthalten persönliche schutzwürdige Daten. Die Erteilung von Urkunden und Auskünften kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Eltern und Kinder. Alle andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und andere Verwandte haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse (z.B. Beantragung eines Erbscheines) glaubhaft machen.
Falls Sie nicht zu den aufgezählten Personen gehören, ist eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorzuweisen.

Kontaktieren Sie uns persönlich, schriftlich, per E-Mail oder bestellen Sie Ihre Urkunde einfach direkt über unsere Onlinedienste, die Sie rechts auf dieser Seite finden (unter den Kontakten).
Die benötigte Urkunde wird Ihnen bei persönlicher Vorsprache sofort ausgehändigt. Fordern Sie die Urkunde schriftlich oder per E-Mail an, schicken wir Ihnen die erbetene Urkunde mit einem Gebührenbescheid zu. Bei einer Bestellung über die Onlinedienste ist z.B. die Zahlung mit Kreditkarte oder PayPal möglich.

Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
dokumentieren den Namen, den Tag und Ort der Geburt des Kindes sowie die Namen der Eltern

Eheurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister
dokumentieren außer den Daten zur Eheschließung auch, ob die Ehe noch besteht oder durch Tod eines Ehegatten oder Scheidung aufgelöst ist.

Lebenspartnerschaftsurkunden
dokumentieren die Begründung einer (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft. Sie enthalten den Nachweis über die Namenswahl am Tag der Begründung der Partnerschaft und ggf. über deren Auflösung.

Sterbeurkunden
weisen den Todeszeitpunkt und Todesort sowie den Familienstand des Verstorbenen nach.

Internationale Urkunden
können auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt werden. Sie eignen sich besonders zur Vorlage im Ausland.
Liegt eine Geburt schon länger als 110 Jahre, eine Eheschließung schon länger als 80 Jahre und ein Sterbefall schon länger als 30 Jahre zurück, kann keine Personenstandsurkunde mehr ausgestellt werden!
Hier kann nur noch ein Auszug aus dem Archivregister erstellt werden.

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