Geburt

Zuständig für die Beurkundung einer Geburt und somit auch für die Ausstellung der Geburtsurkunde des Kindes ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde. Rödermark ist kein sog. Geburtsstandesamt, da die Kinder in der Regel in den umliegenden Krankenhäusern zur Welt gebracht werden. Die Standesämter am Sitz der jeweiligen Krankenhäuser sind zuständig. Lediglich bei Hausgeburten in Rödermark ist unser Standesamt zu kontaktieren.
Die Anmeldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt erfolgt dann durch das die Geburt beurkundende Standesamt. Ihre Lohnsteuerkarte wird beim zuständigen Finanzamt geändert. Sollten Sie die neue Steuerklasse nicht eintragen lassen, so wird diese beim Lohnsteuerjahresausgleich bzw. bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Die Krankenkasse zahlt die Mutterschaftshilfe. Setzen Sie sich daher frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Das Kindergeld muss schriftlich bei der

Familienkasse Hessen
Am Hauptbahnhof 1   
63450 Hanau   
Tel.: 0800 4555530

beantragt werden. 
Für Beamte, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und Empfänger von Versorgungsbezügen nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften ist der Dienstherr, der Arbeitgeber bzw. der Träger der Versorgung zuständig. Diese Stellen erteilen auch die gewünschten Auskünfte.
Das Elterngeld ist zu beantragen beim

Hess. Amt für Versorgung und Soziales
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main   
Tel.: 069 15671.

 

 

Die Anerkennung der Vaterschaft kann bei jedem Standesamt oder Jugendamt abgegeben werden. Auskünfte über eine gemeinsame Sorgeerklärung für das Kind können beim Jugendamt eingeholt werden. Die Anerkennung der Vaterschaft bzw. die gemeinsame Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes durchgeführt werden.
Die Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter und ggf. auch des gesetzlichen Vertreters des Kindes (i. d. R. auch die Mutter).
Ist das Kind ausländischer Staatsangehöriger, so sind auch Zustimmungserfordernisse nach dem Recht des Staates zu beachten, dem das Kind angehört.

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