Einbürgerung

Jede ausländische Person, die dauerhaft in Deutschland lebt, kann einen Antrag auf Einbürgerung, also die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit, beantragen.
Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Einbürgerung bietet Ihnen politische Beteiligung, rechtliche Gleichstellung und weitere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe.

Es kann keine generelle Auskunft gegeben werden, welche Urkunden, Dokumente usw. als Nachweise vorzulegen sind, da es unterschiedliche Voraussetzungen für die Antragstellung gibt.

Unter anderem müssen folgende Erfordernisse erfüllt sein:

  • rechtsmäßiger Inlandsaufenthalt:
    • in der Regel von mindestens 8 Jahren
    • bei besonderen Integrationsleistungen: 6 bzw. 7 Jahre
    • bei Ehegatten deutscher Staatsangehöriger: 3 Jahre bei bestehender Ehe von mindestens 2 Jahren
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Unterhaltsfähigkeit (kein selbstverschuldeter Bezug von öffentlichen Hilfen)
  • kein strafbares Verhalten
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes und
  • keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung.


Der erste Schritt im Antragsverfahren ist der telefonische Kontakt mit unserer Behörde.
Aufgrund der von Ihnen im Telefonat gemachten Angaben ist es uns möglich, eine individualisierte schriftliche Auskunft über die vorzulegenden Dokumente sowie die erforderlichen Antragsunterlagen zu erteilen.

Die Bearbeitungsgebühren betragen pro Person 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 Euro. Diese Gebühren werden von der zuständigen Entscheidungsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, mittels Kostenbescheid erhoben.

Weitere Informationen erhalten Sie z.B. auf den Webseiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

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