Errichtung von Grabmalanlagen

Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalanlagen bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. Der hierzu erforderliche Antrag ist schriftlich (über den von dem Nutzungsberechtigten beauftragten Steinmetzbetrieb) einzureichen.

Die Vorgaben der Friedhofssatzung der Stadt Rödermark sind den Steinmetzbetrieben, welche im Besitz einer Erlaubnis zur Ausübung gewerblichen Tätigkeiten auf den Friedhöfen sind, bekannt. Andere Fachbetriebe sollten in jedem Fall vor Antragstellung Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung halten.

Wird bei einer späteren Kontrolle durch die Friedhofsverwaltung festgestellt, dass eine errichtete Anlage nicht mit den Angaben der erteilten Genehmigung übereinstimmt, so ist diese zu entfernen bzw. entsprechend der Anzeige zu ändern. Die hierdurch entstehenden Kosten sind von dem Antragsteller zu tragen.


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