Überfüllte Abfalltonnen werden nicht mehr geleert

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Um eine reibungslose Abfuhr von Abfällen gewährleisten zu können, ist auf die richtige Befüllung und Bereitstellung der Tonnen zu achten. Das von der Stadt beauftragte Abfuhrunternehmen hat aber festgestellt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger immer häufiger nicht an die satzungsrechtlichen Rahmenbedingungen halten.

Gerade bei der letzten Restabfalleinsammlung wurden teils abenteuerlich überfüllte Behälter vorgefunden. Bisher wurden überzählige Abfallsäcke aus Kulanz heruntergenommen, bis sich der Deckel wieder schließen ließ. Die Behälter wurden anschließend geleert und die Mehrabfälle neben den Behälter gelegt. Künftig werden diese Behälter – nicht zuletzt auch zum Schutz der Mitarbeiter der Müllabfuhr – mit einen Hinweisaufkleber versehen und ungeleert stehen gelassen. Das gilt schon ab der 12. Kalenderwoche. Die Berufsgenossenschaft Verkehr sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung kontrollieren aus aktuellen Gründen die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

Nicht geleerte Behälter können erst wieder zur nächsten Abfuhr 14 Tage später bereitgestellt werden; Nachfahrten erfolgen nicht. Wenn das Behältervolumen nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, einen städtischen Restabfallsack zu verwenden oder einen größeren Behälter zu verwenden.

Hinweise zu den Müllabfuhrbestimmungen finden sich in der Abfallsatzung, im jährlich neu erstellten Abfallratgeber, welcher an die Haushalte verteilt wird, sowie auf der Homepage der Stadt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich bei der städtischen Abfallberatung zu erkundigen.

So sind die Abfälle an den Abfuhrtagen bis 6 Uhr morgens vor den Grundstücken auf dem Gehweg oder – soweit keine Gehwege vorhanden sind – am äußersten Fahrbahnrand zur Abfuhr bereitzustellen. Es werden keine Abfälle mitgenommen oder Gefäße entleert, die auf einem privaten Grundstück stehen. Die Abfallbehälter dürfen nur so weit befüllt werden, dass ihre Deckel sich gut schließen lassen. Das Einstampfen des Inhaltes ist nicht gestattet. Altpapier ist gebündelt oder besser noch mittels Altpapiergefäß, welches auf freiwilliger Basis erworben werden kann, zur Abholung bereitzustellen. Hier hat die Stadt Rödermark bewusst auf Pflichttonnen verzichtet, um den oftmals beengten Platzverhältnissen auf den Grundstücken Rechnung zu tragen. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Abfallsatzung kann die Abfuhr verweigert werden.

Die privatwirtschaftliche Einsammlung der Leicht-/Verkaufsverpackungen wird von den Systembetreibern des Dualen Systems via „gelber Säcke“ organisiert. Leider weigern sich die Systembetreiber – trotz Intervention der Stadt – neben der Sacksammlung auch eine Behältersammlung zuzulassen (mit Ausnahme von 1.100-l-Containern bei Großwohnanlagen).

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