Straßenbeitragssatzung ohne Gegenstimmen verabschiedet

|   Stadt Rödermark - NEWS

Städtischer Anteil an Investitionen in den Straßenbau von 30 auf 50 Prozent erhöht – Weniger Grundsteuer B als Kompensation

Nun ist sie also beschlossene Sache: Einstimmig – bei Enthaltung der SPD und der FDP – hat das Stadtparlament während der Sitzung am 8. Dezember die Einführung einer Straßenbeitragssatzung zum 1. Januar verabschiedet. Das ab dann geltende Modell der Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge bedeutet für die Haus- und Grundstücksbesitzer: Jahr für Jahr müssen sie für die grundhafte Sanierung von Straßen im Stadtgebiet einen Beitrag bezahlen, der aus einer Vielzahl von Faktoren errechnet wird.

Für den Besitzer eines 500 Quadratmeter umfassenden Grundstücks mit Zweifamilienhaus ergibt sich je nach Stadtteil ein Betrag zwischen 61 und 80 Euro. Das ist erheblich weniger als noch bei der zweiten Bürgerversammlung Anfang November modellhaft vorgerechnet. Grund: Der Magistrat hatte den Satzungsentwurf noch einmal geändert und den städtischen Anteil an anstehenden Straßensanierungen von 30 auf 50 Prozent erhöht. Außerdem beruht die Modellrechnung auf einem zweiten Beschluss, mit dem die jährliche Investitionssumme auf eine Million Euro festgelegt wird.

Geregelt wird mit diesem Ausführungsbeschluss auch, dass alle Stadtteile nach und nach in den Genuss neuer Straßen kommen. Der Magistrat soll nämlich für ein „kontinuierliches Vorgehen bei der Erneuerung“ sorgen, „zeitlich versetzt in allen Abrechnungsbezirken“. Zudem wird festgeschrieben, dass die Bürger nicht zusätzlich belastet werden: Als Kompensation für die Straßenbeitragsgebühr soll die Grundsteuer B abgesenkt werden, unter der Voraussetzung, dass der Haushalt dann ausgeglichen bleibt – dies muss dann also von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr neu festgesetzt werden. Auch Vereinen mit eigenen Anlagen soll durch die Einführung der Straßenbeitragssatzung keine Mehrbelastung entstehen. Mit dem Beschluss wird der Magistrat aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie dies geregelt werden kann.

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