Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage sind zwischen 7 und 20 Uhr verpflichtet, die Gehwege und Übergänge, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang bei Schnee- und Eisglätte rechtzeitig so zu streuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliche abstumpfende Materialien zu verwenden; Asche nur in dem Umfang, dass eine übermäßige Verschmutzung der Geh- und Überwege nicht eintritt. Salz darf nur in geringer Menge zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden, wenn es keine Schwefelverbindungen enthält.
Nachfolgend eine Liste mit den Standorten der Splittkästen, wo sich die Bürgerinnen und Bürger bedienen können:
Waldacker: (2)
Goethestraße Am Glascontainer
Fichtenweg Am Wald
Messenhausen: (2)
Urberacher Straße An der Telefonzelle
Kapellenstraße An der Kapelle
Urberach: (14)
Am Bienengarten Einfahrt
Bulau Am Wald - Richtung Naturfreundehaus
Bergweg Kreuzung Im Jochert
Im Taubhaus Am Kindergarten
Im Taubhaus Ecke Habichtweg
Weserstraße Richtung Spielplatz
Friedhofstraße An der Parkinsel
Pestalozzistraße Ecke Traminer Straße
Feuerwehrplatz Am Glascontainer
Bruchpfad Am Spielplatz
Liebigstraße Ecke Messenhäuser Straße
Nikolaus-Schwarzkopf-Straße Am Parkplatz
Rudolf-Diesel-Straße Ecke Messenhäuser Straße
Gänseeck Am Parkplatz
Ober-Roden: (9)
Schulstraße Am Parkplatz
Heitkämper Straße Am Parkplatz
Alfred-Delp-Straße Am Festplatz
Friedrich-Ebert-Straße An der Turnerschaft
Breidertring An der Buswendeschleife
Breidertring Dr. Winkler
Adolf-Kolping-Straße Am Glascontainer
Am Motzenbruch Ecke Dr.-Heinrich-Sturm-Straße