Sonderwasserzähler Baujahr 2013 austauschen

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Die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark weisen darauf hin, dass der jetzt erforderliche Austausch der Sonderwasserzähler mit dem Baujahr 2013 (nach Eichgesetz alle sechs Jahre) von den Eigentümern selbst durchzuführen ist. Nach dem Wechsel des Sonderwasserzählers ist ein Termin zur Verplombung und Ablesung mit der Stadt zu vereinbaren. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wurden von den Kommunalen Betrieben Rödermark bereits im Februar angeschrieben und zum Austausch aufgefordert. Letzte Terminabsprachen sind bis zum 28. August möglich. Der alte, ausgebaute Wasserzähler ist bis zur Ablesung unbedingt aufzubewahren.

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