Sauberkeit in Rödermark

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Alle ärgern sich über Müll und Dreck, der oft achtlos weggeworfen oder fallen gelassen wird. Jeder weiß: Wo schon Müll herumliegt, kommt schnell weiterer hinzu; das Verhalten zieht Nachahmer an. Die Unsitte, Abfälle im öffentlichen Raum einfach wegzuwerfen, hat vielfältige Ursachen: neue Konsumgewohnheiten, Individualismus oder auch schwindende Rücksichtnahme. Doch wo Verschmutzung und Unordnung das Straßenbild und die Natur prägen, fühlt sich niemand wohl. Die Stadt appelliert deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger: „Vermeiden Sie Abfall, der unterwegs anfallen kann! Wenn sich dies nicht vermeiden lässt, nutzen Sie bitte die öffentlichen Papierkörbe! Noch besser: Nehmen Sie den Abfall einfach wieder mit nach Hause und sortieren ihn dann entsprechend der Abfallart in den jeweiligen Abfallbehälter!“

 

Straßenreinigung

Zum Jahresbeginn weist die Stadt auch darauf hin, dass nach den Regelungen der Straßenreinigungssatzung Eigentümer bzw. die Nutzer (Mieter, Pächter) von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage ganzjährig die Pflicht haben, Straßenrinnen, Einflussöffnungen der Straßenkanäle, Gehwege, Überwege und die Fahrbahnfläche bis zur Fahrbahnmitte zu reinigen – laut Satzung am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag. Der dabei entstehende Abfall, Straßenkehricht genannt, ist vom Eigentümer zu beseitigen. Der Straßenkehricht darf nicht in Straßensinkkästen oder sonstigen Entwässerungsanlagen entsorgt werden. Die Pflicht zur Straßenreinigung betrifft auch nicht bebaute Grundstücke.

Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht sind im Winter die Gehwege und Überwege vor den Grundstücken in einer solchen Breite zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Dies gilt für die Zeit von 7 bis 20 Uhr. Die komplette Satzung zur Straßenreinigung findet man auf der Homepage der Stadt Rödermark unter der Rubrik „Satzungsrecht“.

 

Hecken, Sträucher und Bäume

In diesem Zusammenhang weist die Stadt die Grundstückseigentümer zudem auf ihre Verpflichtung zum Zurückschneiden beeinträchtigender Äste, Zweige und Sträucher hin. Äste und Zweige dürfen nicht über die Grundstücksgrenze in den Gehweg oder die Fahrbahn ragen. Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden, da dies gegebenenfalls zu einer Unfallgefahr führen kann.

Zu beachten ist auch, dass die Straßenbeleuchtung nicht durch Büsche und Bäume verdeckt wird und die Einblickwinkel an Kreuzungen und Einmündungen nicht beeinträchtigt werden, Diese Situation kann bei Dunkelheit zu sogenannten Angsträumen führen, bei denen sich Einwohner unwohl oder gar bedroht fühlen. Auch sollte darauf geachtet werden, dass die Straßenschilder immer deutlich sichtbar zu erkennen sind, damit zum Beispiel Rettungswagen oder Feuerwehr schnellstmöglich am Unfallort eintreffen, um die nötigen Sofortmaßnahmen ergreifen zu können.

 

Illegale Ablagerungen

Über 90 Prozent der illegal abgelagerten Abfälle in Rödermark könnten über das in der Abfall-Grundgebühr enthaltende Entsorgungsangebot der Stadt kostenfrei entsorgt werden. Trotzdem werden Grünabfälle, Altpapier, Sperrabfall, Elektrogeräte und sogar Chemikalien in Grünanlagen, vor Glascontainern, in der Feldflur oder im Wald abgelagert. Für die Einsammlung, den Transport und die Entsorgung müssen unnütz Steuergelder aufgewendet werden, die dringend an anderer Stelle gebraucht würden. Deshalb bittet die Stadt um Mithilfe. Wer Zeige von Verstößen wird, sollte dies mit Datum, Uhrzeit und gegebenenfalls auch mit Kfz-Kennzeichen melden. Handy-Bilder wären dabei hilfreich. Die Stadt bringt jede gerichtsfeste Zeugenaussage zur Anzeige.

Auch wenn eine Ablagerung bemerkt wurde, ohne dass man Näheres weiß, sollte dies der Verwaltung mitgeteilt werden, um die Abholung in die Wege leiten zu können (Ablagerungsort, Abfallart und Menge, ggf. Bild, Telefonnummer für Rückfragen). Kontakt: jessica.loebl@roedermark.de, Tel. 06074 911-959. Zudem ist über den städtischen Mängelmelder die Meldung einer illegalen Ablagerung leicht möglich; die Lage kann punktgenau in einer Stadtkarte markiert werden: https://buergerservice-roedermark.de/maengelmelder/. Eine mobile Version des Mängelmelders (AEM) steht kostenlos im Apple-App-Store für iPhone sowie auf Google Play als Android-App zur Verfügung!

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