Rödermärker Stadtpolizei sorgt in Messel für Ordnung

|   Aktuelles

Gemeinsamer Ordnungs- und Verwaltungsbehördenbezirk hat Arbeit aufgenommen

Anfang des Jahres hatten die Bürgermeister Jörg Rotter und Andreas Larem sowie Erste Stadträtin Andrea Schülner eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Kommunen Rödermark und Messel zur Bildung eines gemeinsamen örtlichen Ordnungs- und Verwaltungsbehördenbezirks unterschrieben. Danach kam Corona und die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt verzögerte sich. In der vergangenen Woche beschloss dann das Stadtparlament, die Fördergelder des Landes zu beantragen. Nun ist es soweit: Die Stadtpolizei von Rödermark sorgt auch in Messel für Ordnung.

Die Mitarbeiter der Stadt Rödermark werden auch in Messel den ruhenden sowie den fließenden Verkehr kontrollieren, Lkw-Kontrollen vornehmen, die Umsetzung der Hunde-Verordnung beobachten, Gaststättenkontrollen durchführen, den Jugend- und Nichtraucherschutz im Auge haben oder auch die Bußgelder der Gemeinde Messel bearbeiten. Das Ordnungsamt in Messel bleibt bestehen. Anträge, Beschwerden, Genehmigungen allgemeiner Art sowie deren Bearbeitung werden weiterhin in Messel beantragt und erledigt. Lediglich „Knöllchen“ werden direkt über die Stadt Rödermark verschickt.

Das Zusammenlegen von Behörden soll dazu führen, Verwaltungshandeln zu optimieren und Kosten einzusparen. Zudem wird diese Form der Zusammenarbeit vom Land finanziell unterstützt. Für die Gründung des Verwaltungsbehördenbezirks erhält die Stadt Rödermark innerhalb der ersten fünf Jahre eine Landesförderung in Höhe von 50.000 Euro.

Die Ordnungsbehörde bzw. der Ordnungsbehördenbezirk als klassische Eingriffsverwaltung eignet sich in ganz besonderer Weise für eine sehr umfassende, viele Bereiche umfassende interkommunale Zusammenarbeit. Einerseits ist das Ordnungswesen ein sehr umfangreicher, tiefgehend geregelter Bereich. Neben zahlreichen Gesetzen aus unterschiedlichsten Ordnungsbereichen sind Verordnungen, Satzungen und Verwaltungsvorschriften zu beachten. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, die bei Entscheidungen zu berücksichtigen sind. Aus diesem Grunde sind in diesem Bereich der Verwaltung Spezialisten mit guter Ausbildung und Erfahrung notwendig, die sich zudem stetig fortbilden müssen, um den Überblick über ihren Bereich auf dem aktuellem Stand zu halten.

Bei dieser Form der interkommunalen Zusammenarbeit muss man zwischen dem gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk und dem gemeinsamen Verwaltungsbehördenbezirk unterscheiden. Der gemeinsame Ordnungsbehördenbezirk erfüllt die Aufgaben, die dem Bürgermeister als örtlicher Ordnungsbehörde übertragen sind. Im Verwaltungsbehördenbezirk werden die Weisungsangelegenheiten des Ordnungswesens erledigt, für die der Gemeindevorstand bzw. Magistrat zuständig ist.

Gerade für mittlere und kleinere Kommunen bietet sich deshalb in diesem Bereich eine interkommunale Zusammenarbeit an. Durch den in einer Kooperation mehrerer Kommunen deutlich größeren Aufgabenbestand sind erhebliche Einsparungen möglich. Aufgrund einer Anfrage durch die Gemeinde Messel war diese Möglichkeit geprüft und auch von Seiten der Stadt Rödermark positiv bewertet worden. Unter Beteiligung des Regierungspräsidiums wurde eine Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung vorbereitet, die die Verwaltungsspitzen Ende Januar unterzeichneten.

Zurück
Back to Top