Regierungspräsidium genehmigt Haushalt 2020

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Mit Verfügung vom 5. Juni hat das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 inklusive der Kredit- und Liquiditätskreditermächtigung vollumfänglich genehmigt. Die Genehmigung für das Haushaltsjahr 2021 wurde vom RP bis auf weiteres zurückgestellt. Grund dafür ist ein entsprechender Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zum Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Kommunalen Haushaltsrecht. „Erfreulich ist, dass die Genehmigung des Haushaltes 2020 ohne besondere Auflagen vollumfänglich erfolgt ist und somit Handlungsfähigkeit für 2020 gegeben ist“, so Erste Stadträtin Andrea Schülner.

In seiner Genehmigung stellt das RP fest, dass die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit trotz des ausgeglichenen Ergebnis- und Finanzhaushaltes weiterhin als angespannt zu beurteilen sei. Dies vor allem wegen der absehbaren negativen Folgen der Corona-Pandemie. Als positiv bewertet die Aufsichtsbehörde den Ausgleich des Ergebnis- und Finanzhaushaltes sowohl im aktuellen Haushaltsjahr als auch in den Finanzplanungsjahren. Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist daher nicht erforderlich.

Der gesetzlich geforderte vorzuhaltende Liquiditätspuffer zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit kann bereits zum Haushaltsjahr 2020 gebildet werden. Dies wird vom RP ebenso positiv festgestellt wie der rechtzeitig aufgestellte und geprüfte Jahresabschluss 2018.

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