Regeln für den Jahreswechsel in den Kommunen des Kreises

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Auch der Jahreswechsel steht ganz im Zeichen der Corona-Regeln. Diese Regeln gelten im Kreis Offenbach: 

• Die nächtliche Ausgangssperre gilt in der Zeit von 21:00 bis 5:00 Uhr. Personen, die im Kreis Offenbach wohnen, ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nur aus gewichtigen Gründen erlaubt. Personen ohne Wohnsitz im Kreis Offenbach dürfen sich nur im Kreisgebiet aufhalten, wenn sie einen gewichtigen Grund haben. Dazu zählen insbesondere:

o die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,

einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,

o die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,

o der Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes – LPartG), nichtehelichen Lebenspartnern, von Verwandten in gerader Linie im Sinne des § 1589, Absatz 1, Satz 1 BGB, sowie die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,

o die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,

o die Begleitung Sterbender,

o die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen,

o die Versorgung von Tieren sowie

o zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention.

• Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist ganztägig in den 13 Kommunen im Kreis untersagt.

• Es besteht ein generelles Verkaufsverbot für Feuerwerk mit Ausnahme von Feuerwerk der Kategorie eins.

• Das Zünden von Feuerwerk jeglicher Kategorien ist im öffentlichen Raum verboten.

• Auf dem eigenen Grundstück kann Feuerwerk gezündet werden. Es wird empfohlen, darauf zu verzichten, insbesondere aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat am Mittwoch in einer Eilentscheidung die Allgemeinverfügung des Kreises Offenbach hinsichtlich des geltenden Feuerwerksverbotes auch auf privatem Grundstück als rechtswidrig erachtet.

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