Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

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Im Rahmen des Frauenprogramms der Stadt Rödermark bietet Bernd Koop, Vorsitzender des VdK-Ortsverbandes Ober-Roden, einen Vortrag zum Thema: „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ an. Die Veranstaltung findet am Montag, dem 16. September, ab 18 Uhr im Mehrgenerationenhaus SchillerHaus (Schillerstr. 17) in Urberach statt. Der Eintritt ist kostenfrei. Um eine telefonische Anmeldung über die Volkshochschule Rödermark wird gebeten: Tel. 06074 922700. Für Fragen steht die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Malvina Schunk zur Verfügung: Tel. 911-351.

Durch einen Unfall, eine Krankheit, Behinderung oder fortschreitendes Alter kann jeder Mensch in eine Situation kommen, in der man seine Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann und auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Unser Rechtssystem stellt für diesen Fall eine Reihe von Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Um im Falle eigener Hilflosigkeit sicher zu sein, dass Helfer Wünsche, Vorstellungen und Überzeugungen respektieren, aber auch um Personen, die dann unterstützen sollen, die Aufgabe zu erleichtern, sollte man rechtzeitige Vorsorge treffen. Dies ist möglich durch die rechtlichen Instrumente der Vorsorgevollmacht, der Patientenverfügung und der Betreuungsverfügung. Ohne diese rechtlichen Instrumente kann man in eine Situation kommen, in der vom Amtsgericht ein amtlicher Betreuer bestellt wird, wenn man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

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