Kita-Kosten sinken, Betreuungszeiten steigen

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Auch die Rödermärker Eltern profitieren von der Beitragsfreistellung des Landes – Halbtagsplatz künftig kostenlos

Keine Kosten für einen Halbtagsplatz im Kindergarten, geringere Beiträge für die übrigen Zeitmodelle, teilweise längere Betreuungszeiten – nachdem das Land im April mit dem Gesetz über die erweiterte Beitragsfreistellung eine Zeitenwende in der Kinderbetreuung eingeläutet hat, werden zum neuen Kindergartenjahr auch die Rödermärker Eltern von den finanziellen Segnungen profitieren. „Sie werden pro Jahr um durchschnittlich 1000 Euro entlastet“, hat Erster Stadtrat und Sozialdezernent Jörg Rotter ausrechnen lassen. Die Neufassungen der Kita-Satzung und der dazugehörigen Kostenbeitragssatzung haben die Stadtverordneten in ihrer nächsten Sitzung am vergangenen Dienstag (19.) beschlossen.

Konkret bedeutet dies für die Eltern: Der Halbtagsplatz kostet nichts (für 2018/19 waren bislang 115 Euro angesetzt), die Betreuungszeit verlängert sich um eine halbe Stunde und dauert künftig von 7 bis 13 Uhr. Für den Zweidrittelplatz – künftig von 7 bis 15 Uhr statt nur bis 14 Uhr – verlangt die Stadt 60 Euro (bisher 162 Euro), für den Ganztagesplatz bis 17 Uhr 114 Euro (bisher 209 Euro). Die neuen Zeiten für die drei Betreuungsmodelle wurden mit den Eltern abgestimmt. Und sie bringen nach Ansicht des Ersten Stadtrats auch mehr Ruhe in die Kitas: „Die Abholzeiten der Halbtages- und der Zweidrittelkinder lagen zu nahe beieinander. Das hat während der Mittagszeit immer zu Hektik in den Einrichtungen geführt.“ Zudem werden die Betreuungszeiten der Kitas und der Schulkinderbetreuung vereinheitlich. „Das macht es für viele Eltern einfacher, die sowohl Kita- als auch Schulkinder haben“, so Rotter. Wegfallen wird in den Kitas der Extrabeitrag von 10 Euro fürs Frühstück. Es gibt künftig nur noch eine Essensgebühr von 70 Euro für Mittagessen und Frühstück.

Entsprechend den neuen Zeitmodellen werden auch die Betreuungszeiten in den U-3-Einrichtungen geändert: der Halbtagsplatz bis 13 Uhr, der Zweidrittelplatz bis 15 Uhr. Die Kostenbeiträge steigen hier anteilig.

Im Bereich der Geschwisterkinderregelung gewährt die städtische Kostenbeitragssatzung eine höhere als in der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes vorgesehene Kostenbeitragsentlastung. Die städtische Regelung geht nach Reihenfolge der Geburt der Kinder vor; die Regelung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes würde jedoch den höchsten tatsächlich ermittelten Kostenbeitrag erheben.

Zur Einführung der erweiterten Beitragsfreistellung sind die hessischen Kommunen verpflichtet; eine Anpassung der kommunalen Satzungen ist vorzunehmen. Diese wäre zur Beantragung der erweiterten Landesförderung ab dem 1. August nicht zwingend vor diesem Datum erforderlich. Eine Anpassung vor Beginn des neuen Kindergartenjahres erleichtert jedoch die Gebührenabwicklung.

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