Keine Musik nach Mitternacht

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Kreis ordnet Änderungen bei den Musik-Schlusszeiten der Kerb in Ober-Roden an

Entgegen der in der aktuellen Ausgabe der Kerbzeitung veröffentlichten Schlusszeiten für die Musikdarbietungen der einzelnen Kerbveranstalter der diesjährigen Kerb in Ober-Roden (21. bis 24. September) müssen auf Anordnung des Kreises Offenbach auch am Freitag und am Samstag um 24.00 Uhr alle Lautsprecher abgeschaltet werden.

Dies teilte der Kreis Offenbach in einer Mail der Stadt Rödermark mit. Darüber hinaus ist die Stadt angehalten, ein Beschwerdetelefon einzurichten und die Nummer dieses Telefons den Anwohnern bekannt zu geben. Es wurde weiterhin der Stadt eine Frist eingeräumt, um alle Anwohner über Art, Dauer und Ende der Kerbveranstaltungen zu informieren, was zum einen durch die Kerbzeitung und zum anderen nun mit dieser Veröffentlichung geschehen ist. Zudem werden folgende Immissionswerte bekanntgegeben: bis 24.00 Uhr 70 dB(A) – nach Mitternacht 55 dB(A). Vorausgegangen war dieser Anordnung eine Beschwerde aus Rödermark zur Lautstärke bei der Kerb in Ober-Roden.

Bei den Kerbverantwortlichen stößt diese Anordnung nicht ohne weiteres auf Verständnis, weil die Kerb im Ortskern seit Jahrzehnten in dieser Weise gefeiert wird und die Schlusszeiten für Ausschank und Musik Jahr für Jahr reduziert wurden. So sollte in diesem Jahr die Musik deutlich früher abgeschaltet werden (Freitag ab 23.30 Uhr – Schluss um 0.30, Samstag ab 24.00 Uhr – Schluss um 1.00 Uhr). Der Sonntag und der Montag sind von dieser Regelung nicht betroffen, da an diesen Tagen ohnehin um 22.00 Uhr bzw. 23.30 Uhr Ende der Musikdarbietungen sein wird. Im Übrigen war der Presse zu entnehmen, dass bei der Kerb in Egelsbach die Musik erst um 1 Uhr eingestellt wird.

Die Veranstalter der Kerb (Generalpächter, Vereine, Stadt) treffen sich im Mai und im August zu zwei Sitzungen und besprechen die Durchführungsmodalitäten. Hierbei ist die Polizeistation Dietzenbach ebenso vertreten wie das Security-Unternehmen und der städtische Fachbereich öffentliche Ordnung. Die ursprünglichen Schlusszeiten wurden hier besprochen und festgelegt und von allen genehmigt. Dass nun der Kreis Offenbach diese Bemühungen einschränkt, stößt auf wenig Gegenliebe und gefährdet offenbar die Teilnahme einiger Vereine und Mitveranstalter in den nächsten Jahren.

Der Stadt Rödermark bleibt allerdings nichts anderes übrig, als die Anordnung des Kreises Offenbach umzusetzen. Die Beachtung und Einhaltung der Musikschlusszeiten um 24 Uhr am Kerb-Freitag und am Kerb-Samstag wird deshalb – ebenso wie die Einhaltung der Immissionswerte – eingefordert. Das Beschwerdetelefon ist für die Kerbtage eingerichtet und unter der Telefonnummer 0176-14911184 zu erreichen.

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