Hunde müssen jetzt wieder an die Leine!

|   Stadt Rödermark - NEWS

Seit dem 1. März 2019 gilt in Rödermark wieder die Anleinpflicht für Hunde

Wie in den letzten Jahren müssen in Rödermark die Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 01. März bis zum 15. Juni in den dafür ausgewiesenen und mit entsprechenden Schildern gekennzeichneten Gebieten wieder an die Leine. In dieser Zeit brauchen alle wild lebenden Tiere Ruhe. Freilaufende Hunde abseits der befestigten Wege stören die Bodenbrüter und auch das Wild bei der Jungenaufzucht. Wenn Vögel beim Brüten gestört werden, kann es passieren, dass sie ihre Nester verlassen, die Eier auskühlen und der Nachwuchs abstirbt. Leider kann man immer wieder beobachten, dass manche Hundehalter ihre Hunde nicht nur auf den Wegen oder am direkten Wegesrand, sondern unkontrolliert im Feld laufen lassen. Dadurch wird das Niederwild, wie Feldhasen und Rehe, aufgescheucht. Sie finden erst - wenn überhaupt - nach Stunden wieder zurück. Um dies zu verhindern, werden in diesem Jahr wieder schwerpunktmäßig Kontrollen durch das Ordnungsamt und Feldschütz durchgeführt. 

Auch hat es sich noch nicht bei allen Hundehaltern herumgesprochen, dass nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) alle Hunde am Halsband Namen, Anschrift und Telefonnummer des Besitzers tragen müssen, wenn man sich im Freien bewegt. Verstöße gegen die Verordnung können bis zu 5.000 € Geldbuße kosten. 

Ordnungsdezernent und Erster Stadtrat Jörg Rotter, Jagdpächter und Landwirte appellieren deshalb an alle Besitzer von Vierbeinern, während der Leinenpflicht ein für alle Beteiligten erträgliches Miteinander zu ermöglichen.  

Auf einen weiteren Punkt, der von Hundebesitzern oft unterschätzt wird, machen die Landwirte aufmerksam. Wenn der Vierbeiner sein Geschäft im erntereifen Gras, oder aufgehäuften Futterreihen erledigt, wird es mit den Erntemaschinen aufgenommen.

Einmal mit dem Heu vermischt, verursacht dies den Befall mit Schimmelpilzen und im schlimmsten Fall die Kontamination mit den Eiern des Hundebandwurms. Dieser ist gesundheitsschädlich für Rinder und Pferde und evtl. auch für den Verbraucher. 

In diesem Zusammenhang ist auf die „Hundetüten“ hinzuweisen, die es im 50er-Pack für einen Euro in den Rathäusern gibt. Mit diesen können Hundehalter einem in der Bevölkerung gern gemachten Vorurteil vorbeugen und die Hinterlassenschaften ihrer vierbeinigen Freunde hygienisch entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwanges kann auf der Homepage der Stadt Rödermark  https://roedermark.de/fileadmin/Roedermark/FB1/Satzungsrecht/121-14BrutzeitkarteDINA3.pdf oder im Rathaus Urberach, Zimmer 101 oder im Sozialrathaus, Zimmer 12 eingesehen werden. 

Felder und Wiesen sind Privateigentum. Aufforderungen von Landwirten oder anderen Eigentümern, Hunde anzubinden, sollten unbedingt befolgt werden. Auskünfte zur Anleinpflicht geben im Rathaus Urberach Frau Temür unter Tel. 911-807 und Herr Runkel 911-830.

 

 

Zurück
Back to Top