Hunde müssen an die Leine

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Ab dem 1. März gilt in Rödermark wieder die Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit

Wie in den letzten Jahren müssen in Rödermark die Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juni in den dafür ausgewiesenen und mit entsprechenden Schildern gekennzeichneten Gebieten wieder an die Leine. Die Leine darf maximal 5 Meter lang sein. Die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwanges kann auf der Homepage der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) oder im Rathaus Urberach eingesehen werden. Auskünfte zur Anleinpflicht geben im Rathaus Urberach Hale Temür unter Tel. 911-807 oder Christian Runkel, Tel. 911-830.

Durch die Leinenpflicht sollen Übergriffe von freilaufenden Hunden auf Wildtiere verhindert werden. Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente und Wachtel erhalten Schutz, damit sie nicht von ihren Nestern vertrieben und Eier und Junge dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern werden.

Die Ordnungsbehörde der Stadt Rödermark, Jagdpächter und Landwirte appellieren an alle Besitzer von Vierbeinern, während der Leinenpflicht ein für alle Beteiligten erträgliches Miteinander zu ermöglichen. Dabei soll an die positiven Erfahrungen der vergangenen Jahre angeknüpft werden. Wenn sich Halterinnen und Halter trotz gut gemeinter Appelle nicht an die Anleinpflicht halten, wird die vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße geahndet. Dieser Jahr wird zudem die Steuerpflicht mit überprüft. Die Hundemarke muss am Halsband des Hundes befestigt sein.

Auf einen weiteren Punkt, der von Hundebesitzern oft unterschätzt wird, machen die Landwirte aufmerksam. Wenn der Vierbeiner sein Geschäft im erntereifen Gras oder auf aufgehäuften Futterreihen erledigt, wird es mit den Erntemaschinen aufgenommen. Einmal mit dem Heu vermischt, verursacht dies den Befall mit Schimmelpilzen und im schlimmsten Fall die Kontamination mit den Eiern des Hundebandwurms. Dieser ist gesundheitsschädlich für Rinder und Pferde. In diesem Zusammenhang weist die Stadt auch noch einmal auf die Hundetüten hin, die es im 50er-Pack für einen Euro in den Rathäusern gibt. Damit können Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer vierbeinigen Freunde hygienisch entfernen und ordnungsgemäß entsorgen.

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