Hunde im Wald unter Kontrolle behalten

|   Stadt Rödermark - NEWS

Ein dramatische Situation haben die Kinder und Erzieher der „Waldkobolde“ erlebt: Als sie in der vergangenen Woche im Wald Richtung Eppertshausen unterwegs waren, kamen ihnen ein Reh und ein Wildschwein entgegen, die von einem größeren Hund gehetzt wurden. Zuvor war im Breidert schon ein aufgescheuchtes Wildschwein in seiner Panik über einen Gartenzaun gesprungen und hatte dabei Schäden hinterlassen. In beiden Fällen war kein Hundebesitzer zu sehen. Und es sind nicht die einzigen Vorkommnisse dieser Art. Das städtische Ordnungsamt verzeichnet eine zunehmende Zahl von Fällen, bei denen freilaufende Hunde Wild aufstöbern – mit den beschriebenen Folgen. Erster Stadtrat Jörg Rotter appelliert deshalb an die Hundehalter: „Führen Sie ihren Hund so, dass von ihm keine Gefahr ausgeht! Nehmen Sie Rücksicht auf andere Erholungssuchende und die Tierwelt!

Zwar besteht in Rödermark außerhalb der Brut- und Setzzeit keine generelle Leinenpflicht; Spaziergänge in Begleitung eines auf dem Feld- und Waldweg frei laufenden Hundes sind gestattet, solange „Bello“ unter Kontrolle und im Einwirkungsbereich seines Herrchens bleibt. Ist das nicht der Fall, dann handelt der Hundehalter ordnungswidrig, was mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Zudem werden Hunde, die andere Tiere hetzen oder reißen, als gefährlich eingestuft. Außerdem erinnert das Ordnungsamt daran, dass es der Einwilligung des Grundstückseigentümers bedarf, wenn man seinen Vierbeiner in freier Natur auf einer Wiese oder einem Acker toben lassen möchte.

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