Grundsteuerbescheide für 2020 werden verschickt

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Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt 2020 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark in ihrer Sitzung am 20. März die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 540 auf 715 Prozent ab dem laufenden Jahr 2020 beschlossen. Die Haushaltssatzung der Stadt Rödermark ist mittlerweile vom Regierungspräsidium Darmstadt als zuständiger Aufsichtsbehörde genehmigt und seit dem 30. Juni 2020 rechtskräftig. Die Steuererhöhung wird nun mit dem Versand der aktuellen Steuerbescheide umgesetzt.

In den kommenden Tagen erhalten rund 11.000 Steuerpflichtige ihre neuen Steuerbescheide. Zur Fälligkeit am 15. August ist noch die bisherige Rate zu zahlen, die Erhöhung für die drei ersten Quartale aber erst am 1. Oktober. Die Fälligkeit am 15. November beinhaltet dann bereits die Erhöhung für das letzte Quartal. Für Jahreszahler wird die Erhöhung ebenfalls zum 1. Oktober fällig. Mit Blick auf die Corona-Pandemie wurde mit der Verschiebung der Nachforderung in den Oktober eine sozialverträgliche Lösung gefunden.

Sofern der Stadtkasse für den Einzug der Grundsteuer ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, ist vom Steuerpflichtigen nichts zu verlassen. Ansonsten ist die Zahlung zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu leisten. Daueraufträge sind ab Fälligkeit 15. November entsprechend anzupassen. Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates kann auf der Internetseite der Stadt unter www.roedermark.de (buergerservice-roedermark.de>>Kasse/Steueramt>> Zahlungs-verkehr) heruntergeladen werden.

Fragen zum Grundsteuerbescheid beantwortet die Steuerverwaltung der Stadt Rödermark. Da die Telefone nach dem Versand der Bescheide häufig überlastet sind, können Anliegen auch per E-Mail an sv@roedermark.de vorgetragen werden. Persönliche Vorsprachen sind aktuell nur in dringenden Fällen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (911-720) möglich.

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