Glückwünsche erst ab dem 80. Geburtstag

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Stadt ändert Ehrungsservice für Geburtstagskinder – Besuche von Bürgermeister und Erster Stadträtin erst ab 90

Mit einer Reihe von Änderungen beim Ehrungsservice für Geburtstagkinder will der Magistrat sparen und vor allem seine Führungsspitze zeitlich entlasten. Die wichtigsten Punkte: Schriftliche Glückwünsche von Bürgermeister Jörg Rotter oder Erster Stadträtin Andrea Schülner gibt es ab 2020 erst ab dem 80. Geburtstag im Fünf-Jahres-Rhythmus; und erst ab dem 90. Geburtstag besuchen die beiden die betagten Rödermärker Jubilare, um mit Geschenken und Urkunden persönlich zu gratulieren – auch dies alle fünf Jahre, ab dem 100. Geburtstag aber weiterhin jährlich. Damit reagiert die Stadt auch auf den demographischen Wandel. Die Zahl der Besuche war in den letzten Jahren stetig gestiegen.

Bislang war das Prozedere so geregelt, dass Rödermärker Seniorinnen und Senioren zum 70. und 75. Geburtstag persönlich unterschriebene Glückwunschkarten vom Bürgermeister erhielten. Zum 80., 85., 90., 95. und ab dem 100. Geburtstag gab es eine Urkunde, ein Präsent und einen Besuch. Den „Neunzigern“ wurde jährlich mit Karten gratuliert. Die vom Magistrat beschlossenen Änderungen entsprechen der Vorgehensweise in den Nachbarkommunen des Kreises. Rödermark hatte hier weit mehr angeboten als üblich.

Keine Änderungen sehen die neuen Regeln bei Ehejubiläen vor: Ab der Goldenen Hochzeit gratulieren Bürgermeister und Stadträtin weiterhin persönlich. Wie bisher werden alle Besuche mit persönlichen Schreiben angekündigt, Termine werden vereinbart, wenn dies gewünscht wird.

Im kommenden Jahr wären nach der alten Regelung rund 800 Glückwunschbriefe zum 70. und 75. sowie zum 91. bis 94. und 96. bis 99. Geburtstag verschickt worden. Für die Besuche zu den 80. und 85. Geburtstagen hätte die Stadt rund 485 Glückwunschurkunden drucken lassen und eine entsprechende Anzahl an Geschenken für die Besuche besorgen müssen. Die Zahl verdeutlicht auch den immensen Zeitaufwand für Rotter und Schülner. Selbst mit der neuen Regelung stehen im Kalender 2020 von Bürgermeister und Erster Stadträtin weit mehr als 200 Gratulationstermine.

Eine weitere Änderung kündigt sich an. Zur Weiterleitung der Daten an die Presse werden nur noch 2020 alle „neuen Siebziger“ und die anstehenden Ehejubilare angeschrieben und zusätzlich um ihr Einverständnis zur Veröffentlichung der Daten gebeten. Ab 2021 wird das Anschreiben zur Erlaubnis der Veröffentlichung wegfallen. Wer nicht möchte, dass sein Geburtstag oder seine Goldene Hochzeit in der Zeitung steht, muss das von sich aus der Stadt mitteilen. Auf die geplante Umstellung soll mehrfach öffentlich hingewiesen werden. Zudem wird der Einladung zur Senioren-Weihnachtsfeier 2020 ein Schreiben von Bürgermeister Rotter beigefügt, in dem er die anstehenden Änderungen erläutert. Auf der Grundlage von Paragraph 50 des Bundesmeldegesetzes sind Kommunen berechtigt, Altersjubiläen (ab 70 alle fünf Jahre) und Ehejubiläen (ab der Goldenen Hochzeit) ohne Übermittlungssperre an die Presse weiterzugeben. Den örtlichen Zeitungen werden die Namen der Jubilare und deren Wohnanschrift mitgeteilt.

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