Eingeschränkte Regelbetreuung in den Rödermärker Kitas nach Pfingsten

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Halbierte Gruppengröße im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit - Härtefallprüfungen mit Fingerspitzengefühl in den einzelnen Einrichtungen

Seit zehn Wochen war für viele Kinder, deren Eltern nicht einen systemrelevanten Beruf ausübten,  der Kitabesuch nicht mehr möglich. Kinder vermissen ihre Freunde, Eltern sind zunehmend unter Druck. Die schwierige Lage, in die viele Familien dadurch gerieten, hat auch die Kollegen belastet, weiß die Erste Stadträtin Andrea Schülner. „Entscheidungen mussten allerdings auf der Basis der Verordnungen des Landes getroffen werden. Härtefälle, die keinen Anspruch auf die Notbetreuung hatten, konnten wir trotz schweren Herzens, den Zugang in die Kitas nicht genehmigen.“, bedauert sie. Mit der Entscheidung der Hessischen Landesregierung von vergangener Woche ist es nun möglich, die Betreuung der Kinder auszuweiten. Dies bedeutet, dass ab Dienstag, 2. Juni,  eine eingeschränkte Regelbetreuung möglich ist. Auch für Eltern, die bisher keinen Anspruch auf Notbetreuung hatten, besteht nach Pfingsten nun die Möglichkeit, ihre Kinder in den Kindertagesstätten betreuen lassen. Die Notbetreuung wird jedoch weiter fortgeführt. Kinder, bei denen beide Elternteile berufstätig sind und einer oder beide Elternteile in einem systemrelevanten Beruf arbeiten, Kinder von Alleinerziehenden sowie Kinder von Schülerinnen und Schülern oder Studierenden haben nach wir vor Anspruch auf die vollumfängliche Betreuung. Dieser Anspruch gilt seit Montag, 25. Mai auch für Kinder mit Behinderungen im Rahmen der Integrationsvereinbarung.

 

„Eine Rückkehr zum Normalbetrieb wie vor der Krise ist im Moment wegen der weiter anhaltenden Verbreitung des Corona-Virus‘ leider nicht möglich“, muss die Erste Stadträtin daher Hoffnungen schmälern. Es wird nur ein eingeschränkter Regelbetrieb möglich sein, abhängig von den zur Verfügung stehenden Kapazitäten an Räumlichkeiten und Fachpersonal. Das Raumangebot und Fachpersonal ist begrenzt und von Einrichtung zu Einrichtung verschieden.  Als Orientierungswerte zur Bestimmung der neuen Gruppengröße wurde die Hälfte der vorherigen Gruppengröße von Seiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration angeraten. „Eine Empfehlung, an die wir uns halten“, so Andrea Schülner. „Eine Garantie für einen Platz kann aufgrund der nötigen Bestimmungen daher nicht gegeben werden. Härtefälle werden berücksichtig werden“, verspricht sie. „Unsere Fachkräfte vor Ort versuchen immer mit dem nötigen Fingerspitzengefühl eine für alle Seiten gute Lösung zu finden.“ Dies gilt auch für die Eingewöhnung beim Wechsel von der Krippe zu Kita. Im Moment kann dies nur für Kinder die Anspruch auf die Notbetreuung haben, geleistet werden.

 

Die besonderen Herausforderungen, die sich durch die Pandemie stellen, verändernden dabei auch den pädagogische Alltag: Hygienekonzepte und neue Regeln für den Umgang der Kinder miteinander müssen festgelegt werden, Räume können nicht gemeinsam genutzt werden. Der Kontakt zwischen verschiedenen Gruppen in den Kitas muss so gut wie möglich verhindert werden, um die komplette Schließung der Kita im Falle einer Quarantäne und damit dem Ausfall der Betreuung für viele Kinder gleichzeitig zu vermeiden. Mit den neuen Regeln ist es dann aber wieder möglich, den Kindern ab dem 2. Juni Essen in den Kitas anbieten zu können.

 

Um unter diesen Einschränkungen ein tragfähiges Betreuungskonzept für den Alltag entwickeln zu können und möglichst vielen Kindern die Rückkehr in die Kita zu ermöglichen, sind die Rödermärker Kitas auf die Mithilfe der Eltern angewiesen. In einem Brief, der am 26. Mai  an alle Eltern ergangen ist, werden die möglichen Betreuungsangebote erläutert und durch einem Rückmeldebogen erfasst, der ausgefüllt bis Donnerstag, 28. Mai um 9 Uhr bei den jeweiligen Kitas eingehen muss. „Durch die Abfrage soll für beide Seiten eine bessere Planungssicherheit hergestellt werden“, erläutert Andrea Schülner. „ Wir müssen einen gemeinsamen Nenner finden, das System muss lebbar sein.“ Durch weitere Angaben zu Betreuungsbedarf, Berufstätigkeit der Eltern, Tage und Zeiten in denen eine Betreuung der Kinder nötig ist und gewünscht ist, wird eine Entscheidungsgrundlage für die Kitaleitungen geschaffen. Die Platzvergabe wird jede Einrichtung nach Prüfung der Angaben treffen. Priorität wird in einem ersten Schritt den zukünftigen Schulkindern und deren Geschwisterkindern, sowie Härtefällen eingeräumt werden.  Die Eltern werden zeitnah schriftlich informiert. Es wird daher gebeten, von telefonischen Nachfragen zum Stand der Entscheidung abzusehen, die Informationen werden rechtzeitig gegeben werden.

 

Die so getroffenen Regelungen gelten zunächst für den Monat Juni. Mitte Juni wird eine weitere Abfrage an die Eltern erfolgen  „Bis dahin haben wir erste Erfahrung gesammelt und können gegebenenfalls schrittweise das Platzangebot ausweiten“, stellt die Erste Stadträtin Betreuung in Aussicht, „im Moment kann niemand die weitere Entwicklung der Pandemie vorhersagen. Neue Entwicklungen werden in die Entscheidungen einfließen.“  Ein weiteres wichtiges Thema für die Eltern ist auch die Kita-Gebühr. Im April und Mai waren sie für Kinder, die nicht die Notbetreuung in Anspruch nehmen konnten, ausgesetzt worden. Wie die weitere Regelung zu den Gebühren für den Juni aussieht, ist noch nicht entschieden.

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