Personenstandsfälle
Sterbefälle:
am 01.05.19 in Offenbach: Ria Wade, geb. Wüst, 91 Jahre, Breidertring 11
Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags, 10 bis 12 Uhr
Beratungstermine
Senioren- und Sozialberatung: alle zwei Wochen montags, 9.00 bis 12.30 Uhr (13.5.)
Familienangebote
Montags, 9.30 Uhr: Offener Babytreff (1 bis 12 Monate), 14-tägig (20.5.)
Montags, 15.00 Uhr: Offener Krabbeltreff (ab 15 Monaten)
Fit im Bürgertreff
Dienstags, 9.15 Uhr: Seniorengymnastik
Dienstags, 10.00 Uhr: Seniorengymnastik
Freizeit im Bürgertreff
Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)
Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis
Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe
Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)
Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)
Quartiersgruppe
Erster Dienstag im Monat, 19.00 Uhr
MS-Selbsthilfegruppe
„Die Mosaiksteine“: vierter Mittwoch im Monat, 19.00 Uhr
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreffs
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: dienstags und donnerstags, 13.30 bis 17 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-353
Kaffee- und Spielenachmittag: montags, 14.15 bis 17 Uhr
Senioren-und Sozialberatung
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinb. unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 8 bis 12 Uhr; im Bürgertreff Waldacker alle zwei Wochen montags von 9 bis 12.30 Uhr.
Beratung für anerkannte Flüchtlinge
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr, freitags nach Vereinb. unter Tel. 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.
Veranstaltungen im SchillerHaus
Beratungstermine
Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs, 10 bis 12.30 Uhr
Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr; donnerstags, 8 bis 12 Uhr
Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: dienstags, 10 bis 11 Uhr
Beratung für Alleinerziehende: zweiter Montag im Monat, 9 bis 12 Uhr
Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Beratung zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, Mobile Soziale Hilfsdienste der Johanniter-Unfall-Hilfe: erster und dritter Freitag im Monat beim Senioren-Frühstück
Angebote
Offener Baby-Treff (bis zum 1. Jahr): alle zwei Wochen donnerstags, 9.30 bis 11.30 Uhr (16.5.)
Krabbeltreff (ab 9 Monaten): alle zwei Wochen donnerstags, 10 bis 12 Uhr (9.5.)
Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr
Café-Treff für Frauen: dienstags, 9.30 bis 11.30 Uhr
Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (20.5.)
Café Handarbeit: zweiter und vierter Montag im Monat, 16 bis 18 Uhr
Café-Treff und Schulungen: mittwochs, 17 bis 19 Uhr
Frühstück und Literatur: an mehreren Sonntagen im Jahr, 11 bis 15 Uhr (2.6.)
Angebote für Jugendliche
Offener Treff: donnerstags, 15 bis 20 Uhr; freitags, 15 bis 21 Uhr
Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren
Offener Treff: mittwochs, 14 bis 17 Uhr
Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 16 Uhr
Leseclub: dienstags bis freitags, 15 bis 17 Uhr
Angebote für Senioren
Seniorenfrühstück: alle zwei Wochen freitags, 9.30 Uhr (10.5.)
Senioren-Bingo: letzter Dienstag im Monat, 15 bis 17 Uhr (21.5.)
Ü-60-Café: alle zwei Monate sonntags, 15 bis 17 Uhr (19.5. – Seniorentanz mit GuFiE)
Ausflug zum Kloster Seligenstadt: 28. Mai, 13 bis 17 Uhr; Anmeldung im SchillerHaus
Abfuhrtermine
Restabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 13. Mai
Bezirke B und C: Dienstag, 14. Mai
Bezirk A: Mittwoch, 15. Mai
Bioabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 20. Mai
Bezirke B und C: Dienstag, 21. Mai
Bezirk A: Mittwoch, 22. Mai
Altpapier
Bezirk E: Donnerstag, 16. Mai
Bezirk A: Donnerstag, 23. Mai
Gelber Sack
Bezirk 1: Dienstag,21. Mai
Bezirk 2: Mittwoch,22. Mai
Sonderabfall
In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit
am Mittwoch, dem 22. Mai, von 16.00 bis 18.00 Uhr in Waldacker, Am Buchrain.
Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 100 Liter bzw. 100 kg Sonderabfälle abgegeben werden. Das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein.
Folgende Sonderabfälle können (möglichst unvermischt und in Originalbehältern) abgegeben werden: Chemikalien, Farben und Lacke, Holz-/Pflanzen-/Rostschutzmittel, Insektengift, Lösemittel, Säure- und Laugenreste; auch Ölkanister mit Resten und Feuerlöscher werden angenommen!
Nicht mitgenommen werden Altreifen, eingetrocknete Farben und Lacke sowie radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe etc.
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind an den Fachhandel zurückzugeben oder können in haushaltsüblichen Mengen (3-5 Stück) an der Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße oder an der Übergabestelle der Firma Remondis, Jakob-Wolf-Straße 28, 63179 Obertshausen-Hausen, abgegeben werden.
Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-140, -142 oder -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark im Rathaus Urberach, Tel. 06074 911-956.
„Orwischer Woigass“
Am 18. und 19. Mai findet das traditionelle Weinfest „Orwischer Woigass“ statt. Wegen dieser Veranstaltung werden die Bachgasse zwischen Janseneck und Bahnhofstraße sowie die Erbsengasse für den Verkehr gesperrt.
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Kern, Bürgermeister
Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale
Die Stadt Rödermark ist, wie alle Städte und Gemeinden im Umkreis, durch Auflagen der Aufsichtsbehörde und der Versicherung verpflichtet, jährlich die Standsicherheit der Grabmale auf ihren Friedhöfen in Ober-Roden und Urberach zu überprüfen. Für die fachgerechte Überprüfung wurde wieder das Sachverständigenbüro H. Steinbrecher beauftragt.
Die Standsicherheitsprüfungen für dieses Jahr werden voraussichtlich (wetterabhängig) in der 21. Kalenderwoche (20.05. - 24.05.2019) auf den Friedhöfen durchgeführt.
Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, ist der ausführende Ingenieur verpflichtet, an dem Grabmal eine Plakette mit dem Hinweis auf den bestehenden Schaden sichtbar anzubringen. Sollte die Überprüfung eine erhebliche Gefährdung durch ein nicht standsicheres Grabmal ergeben, wird das Friedhofspersonal zur Vermeidung von Unfällen, diesen Grabstein sofort umlegen.
Die Überprüfung dient der Sicherheit aller Friedhofsbesucher. Die Friedhofsverwaltung bittet daher um Verständnis und die betroffenen Nutzungsberechtigten bzw. Grabbesitzer/innen um schnellstmögliche fachgerechte Behebung der Mängel.
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Nutzungsberechtigte bzw. Grabbesitzer/innen für Schäden und deren Folgen, welche z. B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haften.
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung: Regina Leiherer, Telefon 06074 911-360, und Sabine Gotta, Telefon: 06074 911-364.
Die Friedhofsverwaltung
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Tagesordnung der 24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am Dienstag, 14.05.2019, 19:30 Uhr, mit Fortsetzung am Mittwoch, 15.05.2019, 19:30 Uhr, in der Halle Urberach (Mehrzweckraum), Am Schellbusch 1
TOP 1 Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers
TOP 2 Mitteilungen des Magistrats
TOP 3 Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
TOP 3.1 Anfrage der Fraktion FWR: Südlink über Urberach (P43 mod); Vorlage: FWR/0109/19
TOP 3.2 Anfrage der FDP-Fraktion: Finanzielle Gleichstellung von Tagespflegekräften; Vorlage: FDP/0110/19
TOP 3.3 Anfrage der FDP-Fraktion: Schäden im Stadtwald durch Dürre und Stürme; Vorlage: FDP/0111/19
TOP 4 Beschlussfassung über die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters am 24. März 2019; Vorlage: VO/0094/19
TOP 5 Einrichtung eines Wahlvorbereitungsausschusses zur Neubesetzung der Stelle der/des Ersten Stadträtin/Stadtrates der Stadt Rödermark; Vorlage: VO/0095/19
TOP 6 Antrag auf Versetzung in den Ruhestand aus besonderen Gründen; Vorlage: VO/0106/19
TOP 7 Neuwahl des/der Ortsgerichtsvorstehers/Ortsgerichtsvorsteherin für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach); Vorlage: VO/0096/19
TOP 8 Vergabe für den Bau und den Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages auf der Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens; Vorlage: VO/0075/19
TOP 9 Bundesverkehrswegeplan 2030; hier: Ortsumfahrung Urberach; Vorlage: VO/0105/19
TOP 10 Grundstücksverfügung im Bereich Kapellenstraße 3, 5 und 7; Vorlage: VO/0099/19
TOP 11 Änderung der „Satzung über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe und Zahl der Stellplätze oder Garagen, Abstellplätze für Fahrräder und die Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge der Stadt Rödermark“ (Stellplatzsatzung); Vorlage: VO/0090_2/19
TOP 12 Änderung der Entwässerungssatzung; Vorlage: VO/0091/19
TOP 13 Stadtumbau in Hessen/ Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“, Zukunft Stadtgrün/ Gesamtmaßnahme „Urberach –Nord“: Beschluss des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ (ISEK) gemäß § 171 b Abs.2 Baugesetzbuch; Vorlage: VO/0089/19
TOP 14 Zukunft Stadtgrün/ Gesamtmaßnahme „Urberach-Nord“: Beschluss der räumlichen Abgrenzung des Maßnahmengebiets „Urberach-Nord“ gemäß § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. Punkt 5.2 der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung“ (RiLiSE) vom 02.10.2017; Vorlage: VO/0092/19
TOP 15 Stadtumbau in Hessen/ Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“: Beschluss der räumlichen Abgrenzung des Stadtumbaugebiets „Ortskern Ober-Roden“ gemäß § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. Punkt 5.2 der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung“ (RiLiSE) vom 02.10.2017; Vorlage: VO/0093/19
TOP 16 B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“: Behandlung und Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch; Vorlage: VO/0102/19
TOP 17 B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“: Beschluss über die öffentliche Auslegung; Vorlage: VO/0103/19
TOP 18 Übertragung des Grundstücks Ricarda-Huch-Straße 2A aus dem Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe in das Anlagevermögen der Stadt Rödermark; Vorlage: VO/0086/19
TOP 19 Ermittlung der Abfallgebühren für die Jahre 2018 und 2019; Vorlage: VO/0085/19
TOP 20 Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“; Vorlage: VO/0033/19
TOP 21 Antrag der SPD-Fraktion: Entwicklung eines Baugebietes in S-Bahn-Nähe; Vorlage: SPD/0217/18
TOP 22 Antrag der SPD-Fraktion: Ausreichender und bezahlbarer Wohnraum in der Region; Vorlage: SPD/0108/19
TOP 23 Gesamtfortschreibung Regionaler Flächennutzungsplan - RegFNP 2020; Vorlage: VO/0114/19
TOP 24 Neufassung des FDP-Antrags „Flächenanmeldungen der Stadt Rödermark im Zuge des Verfahrens zur Erstellung des Regionalen Flächennutzungsplans 2020" (vormals Vorlage FDP/0149/18); Vorlage: FDP/0113/19
TOP 25 Antrag der FDP-Fraktion: Dem Erziehermangel vorausschauend und effektiv entgegenwirken; Vorlage: FDP/0112/19
Sven Sulzmann , Stadtverordnetenvorsteher
Öffentliche Zahlungserinnerung
Bei der Stadtkasse Rödermark sind zum 15. Mai 2019 fällig:
2. Rate Gewerbesteuervorauszahlung
2. Rate Grundbesitzabgaben
Wir bitten, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten, da bei Zahlungsverzug 1 % Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat berechnet werden muss. Bei allen Einzahlungen und Überweisungen bitten wir um genaue Angabe des Kassenzeichens vom
Bescheid, da sonst eine Verbuchung nicht möglich ist. Alle Steuerzahler, die uns einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, bitten wir, für eine ausreichende Deckung auf ihren Bankkonten zu sorgen. Wir haben mit allen Geldinstituten in Rödermark und mit
der Postbank Geschäftsverbindung. Die zutreffenden Bankverbindungen sind auf den Steuer- und Abgabenbescheiden zu finden.
Rödermark, 06. Mai 2019
Jäger, Kassenverwalterin