Amtliche Bekanntmachungen vom 8.11.18

|   Amtliche Bekanntmachungen

Personenstandsfälle

Sterbefälle:

am 31.10.18 in Frankfurt: Erika Wolf, geb. Mathia, 75 Jahre, Jägerstr. 27

am 28.10.18 in Rödermark: Ruth Pinkatzke, 99 Jahre, Zwickauer Str. 2

am 01.11.18 in Rödermark: Ingrid Hunkel, geb. Wurzinger, 74 Jahre, Meisenweg 6

am 02.11.18 in Rödermark: Eva Groh, geb. Köhl, 96 Jahre, Ober-Rodener Str. 7

am 05.11.18 in Rödermark: Edelgard Hitzel-Guder, geb. Schreier, 65 Jahre, Babenhäuser Str. 101

 

Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker

Sprechstunde der Quartiersmanagerin

Dienstags, 15 bis 17 Uhr;  freitags, 10 bis 12 Uhr

Beratungstermine

Senioren- und Sozialberatung: alle zwei Wochen montags, 9 bis 12.30 Uhr (12.11.)

Fit im Bürgertreff

Dienstags, 9.00 Uhr: Seniorengymnastik

Dienstags, 10.00 Uhr: Gymnastik

Freizeit im Bürgertreff

Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)

Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis

Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe

Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)

Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)

Quartiersgruppe

Erster Dienstag im Monat, 19 Uhr

Demenzgruppe

Demenzgruppe „Leuchtturm“ der Arbeiterwohlfahrt: montags, 13.30 bis 17.30 Uhr

 

Tanz und Sport für Senioren

Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal

Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal

 

Seniorentreffs

Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-351

Flotte Kartenrunde im alten Feuerwehrhaus: dienstags und donnerstags 13.30 Uhr

Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-352

Offener Kaffeetreff: montags 14.15 Uhr

 

Senioren-und Sozialberatung

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr; im Bürgertreff Waldacker montags von 9 bis 12.30 Uhr.

 

Beratung für anerkannte Flüchtlinge

Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr, freitags nach Vereinbarung unter Tel. 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.

 

Veranstaltungen im SchillerHaus

Beratungstermine

Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs 10 bis 12.30 Uhr

Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr

Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: dienstags, 10 bis 11 Uhr

Beratung für Alleinerziehende: zweiter Montag im Monat, 9 bis 12 Uhr

Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr

Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr

Beratung zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, Mobile Soziale Hilfsdienste der Johanniter-Unfall-Hilfe: erster und dritter Freitag im Monat beim Senioren-Frühstück

Angebote

Offener Baby-Treff (bis zum 1. Jahr): alle zwei Wochen donnerstags, 9.30 bis 11.30 Uhr (15.11.)

Krabbeltreff (ab 9 Monaten): alle zwei Wochen donnerstags, 10 bis 12 Uhr (8.11.)

Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr

Café-Treff für Frauen: dienstags, 9.30 bis 11.30 Uhr

Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (19.11.)

Café Handarbeit (Nähkreis): zweiter und vierter Montag im Monat, 16 bis 18 Uhr (12.11.)

Café-Treff und Schulungen: mittwochs, 17 bis 19 Uhr

Literaturnachmittag: letzter Sonntag im Monat, 15 Uhr (25.11.)

Angebote für Jugendliche

Offener Treff: donnerstags, 15 bis 20 Uhr; freitags, 15 bis 21 Uhr

Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren

Offener Treff: mittwochs, 14 bis 17 Uhr

Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 16 Uhr

Leseclub: dienstags bis freitags, 15 bis 17 Uhr

Angebote für Senioren

Seniorenfrühstück: alle zwei Wochen freitags, 9.30 Uhr (9.11.)

Senioren-Bingo: letzter Dienstag im Monat, 15 bis 17 Uhr (27.11.)

Ü-60-Café: einmal im Monat sonntags, 15 bis 17 Uhr (18.11.)

 

Abfuhrtermine

Restabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 12. November

Bezirke B und C: Dienstag, 13. November

Bezirk A: Mittwoch, 14. November

Bioabfall (14-täglich)

Bezirke D und E: Montag, 19. November

Bezirke B und C: Dienstag, 20. November

Bezirk A: Mittwoch, 21. November

Altpapier

Bezirk B: Donnerstag, 15. November

Bezirke C und D: Donnerstag, 22. November

Gelber Sack

Bezirk 1: Dienstag, 20. November

Bezirk 2: Mittwoch, 21. November

 

Sonderabfall

In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit

am Mittwoch, dem 21. November, von 15.30 bis 17.30 Uhr in Waldacker, Am Buchrain.

Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 100 Liter bzw. 100 kg Sonderabfälle abgegeben werden. Das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein.

Folgende Sonderabfälle können (möglichst unvermischt und in Originalbehältern) abgegeben werden: Chemikalien, Farben und Lacke, Holz-/Pflanzen-/Rostschutzmittel, Insektengift, Lösemittel, Säure- und Laugenreste; auch Ölkanister mit Resten und Feuerlöscher werden angenommen!

Nicht mitgenommen werden Altreifen, eingetrocknete Farben und Lacke sowie radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe etc.

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind an den Fachhandel zurückzugeben oder können in haushaltsüblichen Mengen (3-5 Stück) an der Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße oder an der Übergabestelle der Firma Remondis, Jakob-Wolf-Straße 28, 63179 Obertshausen-Hausen, abgegeben werden.

Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-140, -142 oder -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark im Rathaus Urberach, Tel. 06074 911-956.

 

Straßensperrungen in Urberach

Aufgrund der Erneuerung der Abwasserkanäle müssen in Urberach die Weserstraße, die Elbestraße und die Straße „Im Taubhaus“ vom 12. November bis zum 13. März 2019 abschnittsweise für den Verkehr gesperrt werden. Nähere Informationen erhalten die betroffenen Anlieger per Postwurfsendung von der bauausführenden Firma.

 

Sperrung in der Stauffenbergstraße

Aufgrund von Kanalarbeiten muss die Stauffenbergstraße Höhe der Hausnummer 4 vom 12. bis 16. November für den Verkehr gesperrt werden.

 

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 2018

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Rödermark im Entwurf gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07. März 2005 (GVB. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247), in der Zeit vom 12.11. bis einschließlich 20.11.2018 im Rathaus des Stadtteils Urberach, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, Zimmer 303, während der Dienststunden der Stadtverwaltung, Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr, zu jedermanns Einsicht ausliegt.

Rödermark, den 01.11.2018

Der Magistrat der Stadt Rödermark

gez. Kern , Bürgermeister

 

Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht

gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in einem Teilbereich der geplanten Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Stadtumbau in Hessen“

Auf der Grundlage der §§ 5 sowie 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) sowie des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (GVBl. I S. 3634) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark in ihrer Sitzung am 30.10.2018 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Zweck der Satzung

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Innenstadtbereich des Stadtteils Ober-Roden ist die Umsetzung der Stadtumbaugesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ geplant. Stadtumbaumaßnahmen beinhalten in erster Linie bauliche Anpassungen innerhalb der Stadt- und Siedlungsstrukturen sowie der Gebäude und Infrastrukturen zur Bewältigung des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung und Klimaschutz.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem dieser Satzung beigefügten Lageplan, den man hier herunterladen kann. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 3 Besonderes Vorkaufsrecht

Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs steht der Stadt Rödermark ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten sowie unbebauten Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs nach § 2 dieser Satzung zu.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach Vollendung ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

§ 5 Geltungsdauer

Diese Satzung tritt mit Rechtskrafterlangung einer Stadtumbausatzung für den Bereich der geplanten Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ gemäß § 171 d Baugesetzbuch außer Kraft.

 

Rödermark, den 05.11.2018

Der Magistrat der Stadt Rödermark

gez. Kern , Bürgermeister

 

Jahresabschluss 2017 der Kommunalen Betriebe Rödermark

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat am 30. Oktober 2018 den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der Schüllermann und Partner AG, Dreieich, vom 16. Juli 2018 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EBG festgestellt und der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

Darüber hinaus wurde beschlossen, den Gewinn des Geschäftsfeldes Abwasser in Höhe von EUR 948.330,14, den Gewinn des Geschäftsfeldes Abfall in Höhe von EUR 176.848,35 und den Verlust des Geschäftsfeldes Betriebshof in Höhe von EUR 122.595,10 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Verlust des Geschäftsfeldes Badehaus in Höhe von EUR 417.441,07 und der Verlust des Geschäftsfeldes Gebäudewirtschaft in Höhe von EUR 204.248,78 wird aus der Rücklage entnommen.

Der Jahresabschluss 2017 liegt vom 12.11.2018 bis 20.11.2018 im Rathaus Urberach, Zimmer 206, öffentlich aus.

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark

Rotter, Erster Stadtrat

 

Öffentliche Zahlungserinnerung

Bei der Stadtkasse Rödermark sind zum 15. November 2018 fällig:

4. Rate Gewerbesteuervorauszahlung

4. Rate Grundbesitzabgaben

Die Stadtkasse bittet darum, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten, da bei Zahlungsverzug 1 Prozent Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat berechnet werden muss. Bei allen Einzahlungen und Überweisungen wird um genaue Angabe des Kassenzeichens des Bescheids gebeten, da sonst eine Verbuchung nicht möglich ist. Steuerzahler, die einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden gebeten, für eine ausreichende Deckung auf ihren Bankkonten zu sorgen.

Die Stadt pflegt mit allen Geldinstituten in Rödermark und mit der Postbank Geschäftsverbindungen. Die zutreffenden Bankverbindungen sind auf den Steuer- und Abgabenbescheiden zu finden.

Jäger, Kassenverwalterin

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