Personenstandsfälle
Sterbefälle:
am 31.10.18 in Frankfurt: Erika Wolf, geb. Mathia, 75 Jahre, Jägerstr. 27
am 28.10.18 in Rödermark: Ruth Pinkatzke, 99 Jahre, Zwickauer Str. 2
am 01.11.18 in Rödermark: Ingrid Hunkel, geb. Wurzinger, 74 Jahre, Meisenweg 6
am 02.11.18 in Rödermark: Eva Groh, geb. Köhl, 96 Jahre, Ober-Rodener Str. 7
am 05.11.18 in Rödermark: Edelgard Hitzel-Guder, geb. Schreier, 65 Jahre, Babenhäuser Str. 101
Veranstaltungen im Bürgertreff Waldacker
Sprechstunde der Quartiersmanagerin
Dienstags, 15 bis 17 Uhr; freitags, 10 bis 12 Uhr
Beratungstermine
Senioren- und Sozialberatung: alle zwei Wochen montags, 9 bis 12.30 Uhr (12.11.)
Fit im Bürgertreff
Dienstags, 9.00 Uhr: Seniorengymnastik
Dienstags, 10.00 Uhr: Gymnastik
Freizeit im Bürgertreff
Dienstags, 14.00 Uhr: Kartenspielgruppe (Rommé)
Mittwochs, 14.30 Uhr: ev. Seniorenkreis
Donnerstags, 15.00 Uhr: Mutter-Vater-Kind-Gruppe
Donnerstags, 18 Uhr: Schach Jugend (SSG Rödermark-Epp.)
Donnerstags, 20 Uhr: Schach Erwachsene (SSG Rödermark-Epp.)
Quartiersgruppe
Erster Dienstag im Monat, 19 Uhr
Demenzgruppe
Demenzgruppe „Leuchtturm“ der Arbeiterwohlfahrt: montags, 13.30 bis 17.30 Uhr
Tanz und Sport für Senioren
Seniorentanz: montags, 16.00 Uhr, Kulturhalle, Graf-Reinhard-Saal
Seniorensport: mittwochs, 9.30 Uhr, Halle Urberach; 11.15 Uhr, Bücherturm, Rothaha-Saal
Seniorentreffs
Seniorentreff Ober-Roden, Trinkbrunnenstr. 10, Telefon 911-351
Flotte Kartenrunde im alten Feuerwehrhaus: dienstags und donnerstags 13.30 Uhr
Seniorentreff Urberach, Gemeindezentrum St. Gallus, Tel. 911-352
Offener Kaffeetreff: montags 14.15 Uhr
Senioren-und Sozialberatung
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung unter Telefon 911-352 oder -353; im SchillerHaus dienstags von 9 bis 13 Uhr; im Bürgertreff Waldacker montags von 9 bis 12.30 Uhr.
Beratung für anerkannte Flüchtlinge
Während der Sprechzeiten im Rathaus Ober-Roden, Dieburger Str. 13-17, 3. Stock: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr, freitags nach Vereinbarung unter Tel. 911-357; im SchillerHaus mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.
Veranstaltungen im SchillerHaus
Beratungstermine
Sprechstunde Quartiersmanagerin: montags, 14 bis 17 Uhr; mittwochs 10 bis 12.30 Uhr
Senioren- und Sozialberatung: dienstags, 9 bis 13 Uhr
Sprechstunde der Integrationsbeauftragten: dienstags, 10 bis 11 Uhr
Beratung für Alleinerziehende: zweiter Montag im Monat, 9 bis 12 Uhr
Beratung für anerkannte Flüchtlinge: mittwochs, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Berufswegebegleitung: mittwochs und donnerstags, 16 bis 18 Uhr
Beratung zu Fahrdiensten, Hausnotruf, Menüservice, Mobile Soziale Hilfsdienste der Johanniter-Unfall-Hilfe: erster und dritter Freitag im Monat beim Senioren-Frühstück
Angebote
Offener Baby-Treff (bis zum 1. Jahr): alle zwei Wochen donnerstags, 9.30 bis 11.30 Uhr (15.11.)
Krabbeltreff (ab 9 Monaten): alle zwei Wochen donnerstags, 10 bis 12 Uhr (8.11.)
Frauenfrühstück: erster Dienstag im Monat, 9.30 Uhr
Café-Treff für Frauen: dienstags, 9.30 bis 11.30 Uhr
Handarbeitskreis: in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat, 19 Uhr (19.11.)
Café Handarbeit (Nähkreis): zweiter und vierter Montag im Monat, 16 bis 18 Uhr (12.11.)
Café-Treff und Schulungen: mittwochs, 17 bis 19 Uhr
Literaturnachmittag: letzter Sonntag im Monat, 15 Uhr (25.11.)
Angebote für Jugendliche
Offener Treff: donnerstags, 15 bis 20 Uhr; freitags, 15 bis 21 Uhr
Angebote für Kinder von 6 bis 12 Jahren
Offener Treff: mittwochs, 14 bis 17 Uhr
Hausaufgabenhilfe: montags bis freitags, 14 bis 16 Uhr
Leseclub: dienstags bis freitags, 15 bis 17 Uhr
Angebote für Senioren
Seniorenfrühstück: alle zwei Wochen freitags, 9.30 Uhr (9.11.)
Senioren-Bingo: letzter Dienstag im Monat, 15 bis 17 Uhr (27.11.)
Ü-60-Café: einmal im Monat sonntags, 15 bis 17 Uhr (18.11.)
Abfuhrtermine
Restabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 12. November
Bezirke B und C: Dienstag, 13. November
Bezirk A: Mittwoch, 14. November
Bioabfall (14-täglich)
Bezirke D und E: Montag, 19. November
Bezirke B und C: Dienstag, 20. November
Bezirk A: Mittwoch, 21. November
Altpapier
Bezirk B: Donnerstag, 15. November
Bezirke C und D: Donnerstag, 22. November
Gelber Sack
Bezirk 1: Dienstag, 20. November
Bezirk 2: Mittwoch, 21. November
Sonderabfall
In Zusammenarbeit mit der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) bieten die Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark Termine zur Entsorgung von Sonderabfällen aus privaten Haushalten an. Das Umweltmobil steht zur Annahme bereit
am Mittwoch, dem 21. November, von 15.30 bis 17.30 Uhr in Waldacker, Am Buchrain.
Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 100 Liter bzw. 100 kg Sonderabfälle abgegeben werden. Das Fassungsvermögen der einzelnen Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein.
Folgende Sonderabfälle können (möglichst unvermischt und in Originalbehältern) abgegeben werden: Chemikalien, Farben und Lacke, Holz-/Pflanzen-/Rostschutzmittel, Insektengift, Lösemittel, Säure- und Laugenreste; auch Ölkanister mit Resten und Feuerlöscher werden angenommen!
Nicht mitgenommen werden Altreifen, eingetrocknete Farben und Lacke sowie radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe etc.
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind an den Fachhandel zurückzugeben oder können in haushaltsüblichen Mengen (3-5 Stück) an der Altstoffannahmestelle in der Kapellenstraße oder an der Übergabestelle der Firma Remondis, Jakob-Wolf-Straße 28, 63179 Obertshausen-Hausen, abgegeben werden.
Detaillierte Informationen können dem Abfallratgeber entnommen werden. Weitere Auskünfte erteilen die RMA unter Tel. 069 80052-140, -142 oder -144 oder die Kommunalen Betriebe Rödermark im Rathaus Urberach, Tel. 06074 911-956.
Straßensperrungen in Urberach
Aufgrund der Erneuerung der Abwasserkanäle müssen in Urberach die Weserstraße, die Elbestraße und die Straße „Im Taubhaus“ vom 12. November bis zum 13. März 2019 abschnittsweise für den Verkehr gesperrt werden. Nähere Informationen erhalten die betroffenen Anlieger per Postwurfsendung von der bauausführenden Firma.
Sperrung in der Stauffenbergstraße
Aufgrund von Kanalarbeiten muss die Stauffenbergstraße Höhe der Hausnummer 4 vom 12. bis 16. November für den Verkehr gesperrt werden.
Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 2018
Es wird hiermit bekannt gegeben, dass die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Rödermark im Entwurf gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07. März 2005 (GVB. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247), in der Zeit vom 12.11. bis einschließlich 20.11.2018 im Rathaus des Stadtteils Urberach, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, Zimmer 303, während der Dienststunden der Stadtverwaltung, Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr, zu jedermanns Einsicht ausliegt.
Rödermark, den 01.11.2018
Der Magistrat der Stadt Rödermark
gez. Kern , Bürgermeister
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht
gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in einem Teilbereich der geplanten Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Stadtumbau in Hessen“
Auf der Grundlage der §§ 5 sowie 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) sowie des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (GVBl. I S. 3634) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark in ihrer Sitzung am 30.10.2018 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Zweck der Satzung
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Innenstadtbereich des Stadtteils Ober-Roden ist die Umsetzung der Stadtumbaugesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ geplant. Stadtumbaumaßnahmen beinhalten in erster Linie bauliche Anpassungen innerhalb der Stadt- und Siedlungsstrukturen sowie der Gebäude und Infrastrukturen zur Bewältigung des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung und Klimaschutz.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem dieser Satzung beigefügten Lageplan, den man hier herunterladen kann. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3 Besonderes Vorkaufsrecht
Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs steht der Stadt Rödermark ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten sowie unbebauten Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs nach § 2 dieser Satzung zu.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach Vollendung ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
§ 5 Geltungsdauer
Diese Satzung tritt mit Rechtskrafterlangung einer Stadtumbausatzung für den Bereich der geplanten Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ gemäß § 171 d Baugesetzbuch außer Kraft.
Rödermark, den 05.11.2018
Der Magistrat der Stadt Rödermark
gez. Kern , Bürgermeister
Jahresabschluss 2017 der Kommunalen Betriebe Rödermark
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat am 30. Oktober 2018 den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der Schüllermann und Partner AG, Dreieich, vom 16. Juli 2018 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EBG festgestellt und der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
Darüber hinaus wurde beschlossen, den Gewinn des Geschäftsfeldes Abwasser in Höhe von EUR 948.330,14, den Gewinn des Geschäftsfeldes Abfall in Höhe von EUR 176.848,35 und den Verlust des Geschäftsfeldes Betriebshof in Höhe von EUR 122.595,10 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Verlust des Geschäftsfeldes Badehaus in Höhe von EUR 417.441,07 und der Verlust des Geschäftsfeldes Gebäudewirtschaft in Höhe von EUR 204.248,78 wird aus der Rücklage entnommen.
Der Jahresabschluss 2017 liegt vom 12.11.2018 bis 20.11.2018 im Rathaus Urberach, Zimmer 206, öffentlich aus.
Der Magistrat der Stadt Rödermark
Rotter, Erster Stadtrat
Öffentliche Zahlungserinnerung
Bei der Stadtkasse Rödermark sind zum 15. November 2018 fällig:
4. Rate Gewerbesteuervorauszahlung
4. Rate Grundbesitzabgaben
Die Stadtkasse bittet darum, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten, da bei Zahlungsverzug 1 Prozent Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat berechnet werden muss. Bei allen Einzahlungen und Überweisungen wird um genaue Angabe des Kassenzeichens des Bescheids gebeten, da sonst eine Verbuchung nicht möglich ist. Steuerzahler, die einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden gebeten, für eine ausreichende Deckung auf ihren Bankkonten zu sorgen.
Die Stadt pflegt mit allen Geldinstituten in Rödermark und mit der Postbank Geschäftsverbindungen. Die zutreffenden Bankverbindungen sind auf den Steuer- und Abgabenbescheiden zu finden.
Jäger, Kassenverwalterin